Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 21.10.2020 - 6 A 954/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,35730
OVG Sachsen, 21.10.2020 - 6 A 954/17 (https://dejure.org/2020,35730)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.10.2020 - 6 A 954/17 (https://dejure.org/2020,35730)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - 6 A 954/17 (https://dejure.org/2020,35730)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,35730) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, SächsVwVfZG § 1 Satz 1, VOB/A 2009 § 13 Abs. 1 Nr. 4, VOB/A 2009 § 15 Abs. 1 Nr. 1, VOB/A 2009 § 15 Abs. 3, VOB/A 2009 § 16 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b und c
    Vergabe von Bauleistungen; Widerspruch; Aufklärung; Ausschluss; Subvention; Widerruf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klarstellung ist keine Änderung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Ausschluss ohne Aufklärung bei widersprüchlichen Angaben!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klarstellung des Auftragnehmers ändert weder Angebot noch Vergabeunterlagen! (VPR 2021, 4)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Klarstellung ist keine Änderung! (IBR 2021, 87)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Chemnitz, 15.08.2017 - 5 K 334/16
    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2020 - 6 A 954/17
    Az.: 6 A 954/17 5 K 334/16.

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 15. August 2017 - 5 K 334/16 - wird zurückgewiesen.

    15 Gegen das ihm am 28. September 2017 zugestellte Urteil vom 15. August 2017 - 5 K 334/16 - hat der Beklagte mit am 17. Oktober 2017 beim Verwaltungsgericht Chemnitz eingegangenen Schriftsatz Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt und diesen mit Schriftsatz vom 23. November 2017 begründet.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 15. August 2017 - 5 K 334/16 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04

    Auschließung eines Angebots wegen fehlender Angaben über von Nachunternehmern zu

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2020 - 6 A 954/17
    Zu den "Erklärungen" gehören auch sonstige Erklärungen wie Angaben nach den Formblättern EFB-Preis (vgl. BGH, Urt. v. 18. September 2007 - X ZR 89/04 -, juris Rn. 10).

    Nach der Rechtsprechung zur VOB/A 2006, auf die sich der Beklagte zur Stützung seiner Auffassung beruft, führte deshalb das Fehlen von verlangten Unterlagen oder ihre Widersprüchlichkeit regelmäßig zum (zwingenden) Angebotsausschluss (vgl. z. B. BGH, Urt. v. 18. September 2007 - X ZR 89/04 -, juris Rn. 9).

    Insofern liegt der Fall hier auch anders als in dem vom Bundesgerichtshof am 18. September 2007 - X ZR 89/04 - (juris) zur Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2006 entschiedenen Fall, wo keinerlei Angaben zu Nachunternehmern in Unterlagen gemacht wurden und die Bieterin in einem späteren Gespräch erklärte, den Rohbau selbst ausführen und im Übrigen vorwiegend Subunternehmer aus der Region einschalten zu wollen; sie sich mithin den Umfang der Einbeziehung von Nachunternehmern offen halten wollte, was die Gefahr der Manipulation und damit eines Eingriffs in die Wettbewerbsstellung der Bieter begründet.

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 35/15

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Vorlage nachgeforderter

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2020 - 6 A 954/17
    Der öffentliche Auftraggeber muss und darf Angebote, die widersprüchliche Angaben enthalten, nicht ohne weiteres von der Wertung ausnehmen, ohne das Bieterunternehmen zuvor zu einer Aufklärung über den Inhalt des Angebots aufgefordert und ihm Gelegenheit gegeben zu haben, den Tatbestand der Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen (wie OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21. Oktober 2015 - VII - Verg 35/15 -, juris Rn. 34 ff.).

    Das Bieterunternehmen ist vom Auftraggeber zu einer Aufklärung des Angebots aufzufordern und ihm ist Gelegenheit zu geben, die Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen (vgl. zum inhaltsgleichen § 15 Abs. 5 VgV: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. August 2017 - VII - Verg 17/17 -, juris Rn. 38; zu Nachunternehmerleistungen und dem inhaltsgleichen § 15 VOB/A-EG: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21. Oktober 2015 - VII - Verg 35/15 -, juris Rn. 34 ff.).

    Gemäß der Intention der VOB/A 2009, Angebotsausschlüsse aus lediglich formalen Gründen nach Möglichkeit zu vermeiden, darf der öffentliche Auftraggeber Angebote, die bei Vorliegen formaler Mängel wegen widersprüchlicher Angaben (Erklärungen oder Nachweise) an sich "ausschlusswürdig" sind, nicht ohne weiteres von der Wertung ausnehmen, ohne dass von einem Ausschluss bedrohte Bieterunternehmen zuvor zu einer Aufklärung über den Inhalt des Angebots aufgefordert und ihm Gelegenheit gegeben zu haben, den Tatbestand der Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen (vgl. für Widersprüchlichkeiten bei Nachunternehmer- und Eigenleistungen: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21. Oktober 2015 a. a. O. Rn. 35 f.).

  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 86/17

    Straßenbauarbeiten - Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoßes auch ohne

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2020 - 6 A 954/17
    Auch der Bundesgerichtshof geht bei Widersprüchen im Angebot (im Fall: zu der Verwendung eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen) - obiter - davon aus, dass eine Klarstellung des Angebotsinhalts gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A-EU 2009 (inhaltsgleich zu § 15 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2009) erfolgen müsse (BGH, Urt. v. 18. Juni 2019 - X ZR 86/17 -, NVwZ 2019, 1539 Rn. 21).

    Diese Rechtsprechung wurde aber zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof mit Inkrafttreten der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2009 aufgegeben (BGH, Urt. v. 18. Juni 2019 - X ZR 86/17 -, NVwZ 2019, 1539 Rn. 21 bis 23 m. w. N.).

  • OLG München, 29.11.2007 - Verg 13/07

    Zustellungsauftrag: Handelsübliches Skonto bei fristgerechter Zahlung

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2020 - 6 A 954/17
    Üblicherweise werden unter Nachunternehmern außenstehende dritte Unternehmen verstanden, mit denen der Auftragnehmer Verträge abschließt, durch die sich jene zur Erbringung der Leistung an Stelle des Bieters verpflichten; konzernabhängige Unternehmen und Betriebsteile gehören nicht dazu (vgl. OLG München, Beschl. v. 29. November 2007 - Verg 13/07 - , juris Rn. 52).
  • BVerwG, 02.02.1998 - 2 B 4.98

    Nachträgliche Rücknahme einer bereits gewährten Subvention - Nichtzulassung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2020 - 6 A 954/17
    22 Das Verwaltungsgericht hat den angegriffenen Bescheid vom 8. Dezember 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 11. Februar 2016 im Ergebnis zu Recht aufgehoben, weil er rechtswidrig ist und die Klägerin in ihrem Recht aus § 1 Satz 1 SächsVwVfZG, § 49 VwVfG sowie ihrem Recht auf Gleichbehandlung, das als Ausfluss des Rechtsstaatsgebots (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG), auch im Verhältnis der Hoheitsträger untereinander gilt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. Februar 1998 - 2 B 4.98 -, juris Rn. 9), verletzt (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • VK Bund, 11.04.2016 - VK 2-17/16

    Nachprüfungsverfahren: Baustellengemeinkostenaufteilung; Ausschlussgrund

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2020 - 6 A 954/17
    Gleiches gilt für den von dem Beklagten zitierten Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes (BKartA Bonn) vom 11. April 2016 - VK 2 - 17/16 - (juris), wo sich die Antragstellerin bewusst die genaue Aufteilung der Baustellengemeinkosten offen gehalten hatte, um bei späteren Nachtragsverhandlungen entsprechend der angefallenen Änderung diese entweder vollständig dem Umsatz oder aber der Zeit zuordnen zu können (vgl. Rn. 88).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17

    Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2020 - 6 A 954/17
    Das Bieterunternehmen ist vom Auftraggeber zu einer Aufklärung des Angebots aufzufordern und ihm ist Gelegenheit zu geben, die Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen (vgl. zum inhaltsgleichen § 15 Abs. 5 VgV: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. August 2017 - VII - Verg 17/17 -, juris Rn. 38; zu Nachunternehmerleistungen und dem inhaltsgleichen § 15 VOB/A-EG: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21. Oktober 2015 - VII - Verg 35/15 -, juris Rn. 34 ff.).
  • OLG Dresden, 08.05.2013 - Verg 1/13

    Unterschiedliche Preisangaben müssen kein Ausschlussgrund sein!

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2020 - 6 A 954/17
    28 a) Es entspricht gefestigter vergaberechtlicher Rechtsprechung, dass vom Bieter Angaben dazu verlangt werden können, welche Teile der angebotenen Leistung von Nachunternehmern erbracht werden sollen und welcher Teil des Angebotspreises auf diese Nachunternehmerleistungen entfällt, und dass der Bieter diese verlangten Angaben vollständig und widerspruchsfrei vorzunehmen hat und sein Angebot bei Widersprüchen von der Wertung auszuschließen sein kann (vgl. z. B. OLG Dresden, Urt. v. 8. Mai 2013 - Verg 1/13 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 1.16

    Allgemeine Nebenbestimmungen; Auslegung von Nebenbestimmungen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2020 - 6 A 954/17
    Zwar mag sich der ursprüngliche Zuwendungsbescheid vom 16. April 2012 wegen der Anteilsfinanzierung der anfallenden zuwendungsfähigen Kosten, der unbestimmten und zukunftsoffenen Festlegung der Zuschusshöhe und dem Erfordernis einer Verwendungsnachweisführung (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. März 2017 - 10 C 1.16 -, juris Rn. 15 zu einem ähnlichen Fall) möglicherweise nur als vorläufiger Zuwendungsbescheid darstellen - was offenbleiben kann.
  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 7.09

    Subvention; Zuwendung; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Nebenbestimmung;

  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

  • VK Sachsen, 14.06.2022 - 1/SVK/006-22

    Preis angemessen: Aufklärungsverlangen rechtswidrig!

    So habe das Sächsische OVG (Urt. v. 21.10.2020, 6 A 954/17) ausgeführt, dass, wenn nach Auffassung des Auftraggebers zwei sich widersprechende Angaben im Angebot enthalten seien, dieser nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sei, den von einem Ausschluss seines Angebotes betroffenen Bieter zuvor zu einer Aufklärung über den Inhalt des Angebotes aufzufordern und ihm Gelegenheit zu geben, den Tatbestand der Widersprüchlichkeiten nachvollziehbar auszuräumen.
  • OVG Sachsen, 02.03.2022 - 6 A 851/19

    Subvention; Förderung; vorläufiger Bewilligungsbescheid; vorzeitiger

    Die Anerkennung der fehlerhaften Datumsangabe als offensichtlichen Irrtum nach gerichtlicher Beweiserhebung ist durch Art. 4 Unterabs. 2 VO (EU) Nr. 809/2014 nicht ausgeschlossen (vgl. auch SächsOVG, Urt. v. 21. Oktober - 6 A 954/17 -, juris Rn. 36 zur unschädlichen Korrektur einer formal fehlerhaften Angabe im Vergabeverfahren).
  • OVG Sachsen, 10.11.2021 - 6 A 311/19

    Subvention; Zuwendung; vorzeitiger Maßnahmebeginn; Schreibfehler;

    Die Anerkennung der fehlerhaften Datumsangabe als offensichtlichen Irrtum nach gerichtlicher Beweiserhebung ist durch Art. 4 Unterabs. 2 VO (EU) Nr. 809/2014 nicht ausgeschlossen (vgl. auch SächsOVG, Urt. v. 21. Oktober 2020 - 6 A 954/17 -, juris Rn. 36 zur unschädlichen Korrektur einer formal fehlerhaften Angabe im Vergabeverfahren).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht