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   OVG Sachsen, 22.02.2019 - 2 B 9/19   

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https://dejure.org/2019,6528
OVG Sachsen, 22.02.2019 - 2 B 9/19 (https://dejure.org/2019,6528)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.02.2019 - 2 B 9/19 (https://dejure.org/2019,6528)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. Februar 2019 - 2 B 9/19 (https://dejure.org/2019,6528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5 VwVfG § 49 SächsBG § 28 SächsBG § 29 SächsBG § 30 SächsLVO § 24 SächsLVO § 33 SächsAPOPol § 46
    Zulassung zur Aufstiegsausbildung; Fachrichtung Polizei; Widerruf der Zulassung wegen Nichteignung; Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 23.03.2009 - 2 B 215/09

    Aufstiegsausbildung; gehobener Polizeivollzugsdienst; Widerruf der Zulassung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.02.2019 - 2 B 9/19
    § 46 Abs. 4 SächsAPOPol, auf den sich der Antragsgegner bezogen hat, räumt ihm kein Ermessen ein, einen Beamten in der Aufstiegsausbildung zu belassen, wenn dessen Nichteignung feststeht (vgl. Senatsbeschl. v. 23. März 2009 - 2 B 215/09 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 06.04.2022 - 2 B 402/21

    Beamter; arglistige Täuschung; Rücknahme der Ernennung; psychotherapeutische

    Laufbahnprüfung und Laufbahnbefähigung könnten ihm dann (wohl) nicht mehr genommen werden, wenn in einem Hauptsacheverfahren die Rechtmäßigkeit der Rücknahmeverfügung bestätigt würde (vgl. Senatsbeschl. v. 22. Februar 2019 - 2 B 9/19 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 08.01.2020 - 2 B 119/19

    Polizeibeamter; Widerruf der Zulassung zur Aufstiegsausbildung

    Aus diesem Grund muss der Widerruf der Zulassung zum Aufstieg, wie der Senat in seinem Beschluss vom 22. Februar 2019 - 2 B 9/19 - (juris, Rn. 7) ausgeführt hat, vor der Beendigung der Aufstiegsausbildung erfolgen, weil er ansonsten ins Leere ginge.
  • VG Chemnitz, 26.04.2022 - 6 L 143/22

    Pakistan: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien

    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens hingegen nicht hinreichend absehbar, verbleibt es bei der allgemeinen Interessenabwägung (SächsOVG, Beschluss vom 22.02.2019, 2 B 9/19, juris Rn. 2).
  • VG Chemnitz, 30.12.2021 - 6 L 496/21

    Syrien: Dublin: keine systemischen Mängel in Österreich

    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens hingegen nicht hinreichend absehbar, verbleibt es bei der allgemeinen Interessenabwägung (SächsOVG, Beschluss vom 22.02.2019, 2 B 9/19, juris Rn. 2).
  • VG Chemnitz, 27.09.2021 - 6 L 346/21

    Pakistan: Dublin Rumänien: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ohne Erfolg; keine

    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens hingegen nicht hinreichend absehbar, verbleibt es bei der allgemeinen Interessenabwägung (SächsOVG, Beschluss vom 22.02.2019, 2 B 9/19, juris Rn. 2).
  • VG Chemnitz, 27.05.2021 - 6 L 96/21

    Syrien: Dublin: Rumänien: keine aufschiebende Wirkung; keine systemische Mängel

    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens hingegen nicht hinreichend absehbar, verbleibt es bei der allgemeinen Interessenabwägung (SächsOVG, Beschluss vom 22.02.2019, 2 B 9/19, juris Rn. 2).
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