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OVG Sachsen, 22.02.2019 - 2 B 9/19 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 80 Abs. 5 VwVfG § 49 SächsBG § 28 SächsBG § 29 SächsBG § 30 SächsLVO § 24 SächsLVO § 33 SächsAPOPol § 46
Zulassung zur Aufstiegsausbildung; Fachrichtung Polizei; Widerruf der Zulassung wegen Nichteignung; Anordnung der sofortigen Vollziehung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 19.12.2018 - 3 L 1338/18
- OVG Sachsen, 22.02.2019 - 2 B 9/19
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen, 23.03.2009 - 2 B 215/09
Aufstiegsausbildung; gehobener Polizeivollzugsdienst; Widerruf der Zulassung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.02.2019 - 2 B 9/19
§ 46 Abs. 4 SächsAPOPol, auf den sich der Antragsgegner bezogen hat, räumt ihm kein Ermessen ein, einen Beamten in der Aufstiegsausbildung zu belassen, wenn dessen Nichteignung feststeht (vgl. Senatsbeschl. v. 23. März 2009 - 2 B 215/09 -, juris Rn. 12).
- OVG Sachsen, 06.04.2022 - 2 B 402/21
Beamter; arglistige Täuschung; Rücknahme der Ernennung; psychotherapeutische …
Laufbahnprüfung und Laufbahnbefähigung könnten ihm dann (wohl) nicht mehr genommen werden, wenn in einem Hauptsacheverfahren die Rechtmäßigkeit der Rücknahmeverfügung bestätigt würde (vgl. Senatsbeschl. v. 22. Februar 2019 - 2 B 9/19 -, juris Rn. 7). - OVG Sachsen, 08.01.2020 - 2 B 119/19
Polizeibeamter; Widerruf der Zulassung zur Aufstiegsausbildung
Aus diesem Grund muss der Widerruf der Zulassung zum Aufstieg, wie der Senat in seinem Beschluss vom 22. Februar 2019 - 2 B 9/19 - (…juris, Rn. 7) ausgeführt hat, vor der Beendigung der Aufstiegsausbildung erfolgen, weil er ansonsten ins Leere ginge. - VG Chemnitz, 26.04.2022 - 6 L 143/22
Pakistan: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens hingegen nicht hinreichend absehbar, verbleibt es bei der allgemeinen Interessenabwägung (SächsOVG, Beschluss vom 22.02.2019, 2 B 9/19, juris Rn. 2).
- VG Chemnitz, 30.12.2021 - 6 L 496/21
Syrien: Dublin: keine systemischen Mängel in Österreich
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens hingegen nicht hinreichend absehbar, verbleibt es bei der allgemeinen Interessenabwägung (SächsOVG, Beschluss vom 22.02.2019, 2 B 9/19, juris Rn. 2). - VG Chemnitz, 27.09.2021 - 6 L 346/21
Pakistan: Dublin Rumänien: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ohne Erfolg; keine …
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens hingegen nicht hinreichend absehbar, verbleibt es bei der allgemeinen Interessenabwägung (SächsOVG, Beschluss vom 22.02.2019, 2 B 9/19, juris Rn. 2). - VG Chemnitz, 27.05.2021 - 6 L 96/21
Syrien: Dublin: Rumänien: keine aufschiebende Wirkung; keine systemische Mängel
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens hingegen nicht hinreichend absehbar, verbleibt es bei der allgemeinen Interessenabwägung (SächsOVG, Beschluss vom 22.02.2019, 2 B 9/19, juris Rn. 2).