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   OVG Sachsen, 22.03.2017 - 2 B 265/16   

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https://dejure.org/2017,11124
OVG Sachsen, 22.03.2017 - 2 B 265/16 (https://dejure.org/2017,11124)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.03.2017 - 2 B 265/16 (https://dejure.org/2017,11124)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. März 2017 - 2 B 265/16 (https://dejure.org/2017,11124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO § 80 Abs. 5 VwGO § 80 Abs. 7 SchulG § 23 Abs. 3
    Schülerbeförderung; Eigenanteil; öffentliche Abgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 16.04.2009 - 2 B 305/08

    Schülderbeförderung; notwendige Kosten; Gymnasium; zumutbarer Schulweg; Sorben

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2017 - 2 B 265/16
    Insofern ist § 23 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 bis 4 SchulG auch Ausdruck einer Lastenverteilung zwischen Trägern und Schülern bzw. Eltern (vgl. Senatsbeschl. v. 16. April 2009, SächsVBl. 2009, 171 f., st. Rspr.; Adolf/Berenbruch/Hoffmann/Maier, Schulrecht Sachsen, Kennzahl 20.23 § 23 SchulG Anm. 3).
  • FG Münster, 04.07.2017 - 5 K 1188/15

    Umsatzsteuer: Provisionen für eine Kurberaterin für die Vermittlung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2017 - 2 B 265/16
    Der hiergegen (und gegen weitere von der Antragsgegnerin im Vollstreckungsverfahren erlassene Bescheide) erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht Dresden mit Urteil vom 20. Januar 2017 - 5 K 1188/15 - teilweise statt und wies sie im Übrigen ab.
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90

    Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2017 - 2 B 265/16
    Darunter fallen alle durch Verwaltungsakt anzufordernden öffentlich-rechtlichen Geldleistungen, die bei Erfüllung eines gesetzlich festgelegten Tatbestands von allen erhoben werden und der Deckung des Finanzbedarfs eines Hoheitsträgers für die Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben dienen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1992 - 4 C 30.90 -, juris Rn. 15 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2015 - 5 B 322/14 -, juris Rn. 5; Schoch a. a. O., Rn. 130).
  • OVG Sachsen, 18.03.2015 - 5 B 322/14

    Aufwandsersatz, Haus- und Grundstücksanschlüsse, Anschlusszwang, öffentliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2017 - 2 B 265/16
    Darunter fallen alle durch Verwaltungsakt anzufordernden öffentlich-rechtlichen Geldleistungen, die bei Erfüllung eines gesetzlich festgelegten Tatbestands von allen erhoben werden und der Deckung des Finanzbedarfs eines Hoheitsträgers für die Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben dienen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1992 - 4 C 30.90 -, juris Rn. 15 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2015 - 5 B 322/14 -, juris Rn. 5; Schoch a. a. O., Rn. 130).
  • BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2017 - 2 B 265/16
    Die Abänderungsentscheidung ist keine Rechtsmittelentscheidung über den früheren Beschluss, sondern entspricht derjenigen im Aussetzungsverfahren, ergeht mithin nach den gleichen Grundsätzen wie im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. September 2015 - 4 VR 2.15 -, juris Rn. 4; Schoch a. a. O., Rn. 548, 549; Külpmann a. a. O., Rn. 1192).
  • VG Lüneburg, 26.10.2018 - 2 A 154/17

    Ahmadiyya; Asyl; Rabwah

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.03.2017 - 2 B 265/16
    Gegen das Urteil haben sowohl die Antragsteller (und ihr Sohn) als auch die Antragsgegnerin beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragt (Az.: 2 A 154/17).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 106-IV-18
    Die Beschwerdeführer könnten sich nicht auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren 2 B 265/16 berufen, weil sie damit keine im vorliegenden Verfahren maßgebliche Änderung der Sach- und Rechtslage dargelegt hätten.

    Soweit die Beschwerdeführer mit ihrem Verweis auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in dem Verfahren 2 B 265/16 meinten, der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 8. Oktober 2015 sei zu Unrecht ergangen, könne mit dieser Begründung keine Abänderung im Rahmen des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO erreicht werden.

    entscheide als im Verfahren 2 B 265/16.

    Die Beschwerdeführer behaupten lediglich, das Oberverwaltungsgericht sei im Hinblick auf die Entscheidung in dem Verfahren 2 B 265/16 verpflichtet gewesen, auch in dem hier vorliegenden Verfahren eine Ermessensentscheidung nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO zu treffen.

    Während in dem Verfahren 2 B 265/16 der Eigenanteil zur Schülerbeförderung nur vom Schüler bzw. dessen Sorgeberechtigten gefordert werden kann (§ 13 Abs. 1 Satzung der Landeshauptstadt D. über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten), ist in dem hier vorliegenden Verfahren von den Eltern/Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schülern der Eigenanteil zur Schülerbeförderung zu zahlen (§ 7 Abs. 1 der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten im Landkreis B.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2019 - 9 S 2679/18

    Normenkontrollverfahren; Anspruch auf Freistellung von den Kosten der

    Selbst wenn man daher den - die Erstattungsleistung "rückeinschränkenden" - Eigenanteil nach § 6 Abs. 1 SBKS als "sonstige öffentlich-rechtliche Abgabe" im Sinne des § 45 KAG versteht (vgl. zu Begriff und gesetzgeberischer Zielsetzung dieser weiten Erfassung sonstiger Abgaben im KAG das Senatsurteil vom 02.04.1992 - 9 S 99/92 -, n.v., UA S. 3 f.; vgl. auch Gössl, a.a.O., § 45 Anm. 1; vgl. ferner zur Einordnung entsprechender Eigenanteilsregelungen als "öffentliche Abgabe" im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.03.2017 - 2 B 265/16 -, juris Rn. 6), wird insoweit die sinngemäße Geltung lediglich der §§ 3, 7 und 8 KAG angeordnet, nicht aber werden Bestimmungen zur Sicherstellung des Kostendeckungsprinzips (wie etwa § 14 Abs. 1 bzw. § 20 Abs. 1 KAG) für anwendbar erklärt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2024 - 2 B 994/23

    Ist § 10 Abs. 4 Satz 3 UVPG unionsrechtswidrig?

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 2005 - 4 B 49.05 -, BVerwGE 124, 201 = juris Rn. 4; Sächs. OVG, Beschluss vom 22. März 2017 - 2 B 265/16 -, juris Rn. 3; Schoch, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2021, § 80 Rn. 569 m. w. N.
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