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   OVG Sachsen, 22.05.2013 - 5 C 28/08   

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https://dejure.org/2013,28720
OVG Sachsen, 22.05.2013 - 5 C 28/08 (https://dejure.org/2013,28720)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.05.2013 - 5 C 28/08 (https://dejure.org/2013,28720)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 5 C 28/08 (https://dejure.org/2013,28720)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 12 Abs. 1 bis 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansatz der angemessenen Verzinsung des Anlagekapitals oder Verzinsung des Eigenkapitals und von Krediten durch den Träger einer als Sondervermögen geführten Einrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansatz der angemessenen Verzinsung des Anlagekapitals oder Verzinsung des Eigenkapitals und von Krediten durch den Träger einer als Sondervermögen geführten Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 990
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 13.12.1990 - 23 N 88.2823
    Auszug aus OVG Sachsen, 22.05.2013 - 5 C 28/08
    68 Der Kostenanteil der Betriebs- und Unterhaltungskostenkosten der Anlagenteile der Antragsgegnerin wurde unter Hinweis auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Dezember 1990 (23 N 88.2823 -, juris Rn. 7) um 10 v. H. bezogen auf die Gesamtbetriebskosten der Anlagenteile der Antragsgegnerin als der auf die Straßenentwässerung im Entsorgungsgebiet der Antragsgegnerin entfallende Anteil in Abzug gebracht.

    Der Senat braucht deshalb nicht von sich aus weitere Erhebungen darüber anzustellen, ob nicht etwa im Einzelfall ein geringerer oder ein höherer Abzug für die Kosten der Straßenentwässerung veranlasst wäre, zumal die Gemeinden insoweit einen weiten Beurteilungsspielraum haben, der hier nicht erkennbar überschritten wurde (BayVGH, Beschluss vom 13. Dezember 1990, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 28.10.2010 - 5 D 5/06

    Hinnahme einer die Zugrundelegung der überwiegend vorhandenen Geschosszahl

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.05.2013 - 5 C 28/08
    Eine Nachkalkulation im Nachhinein neu zu erstellen, kommt nicht in Betracht (SächsOVG, Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 -, juris Rn. 80, Urt. v. 28. Oktober 2012 - 5 D 5/06 -, juris Rn. 108).
  • OVG Sachsen, 04.06.2008 - 5 B 65/06

    Befangenheit; Abwasserbeseitigung; Einrichtungsbildung; Kalkulation Beitragssatz

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.05.2013 - 5 C 28/08
    Eine Nachkalkulation im Nachhinein neu zu erstellen, kommt nicht in Betracht (SächsOVG, Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 -, juris Rn. 80, Urt. v. 28. Oktober 2012 - 5 D 5/06 -, juris Rn. 108).
  • OVG Sachsen, 11.04.2018 - 5 A 293/15

    Abwassergebührenbescheid; Bestimmtheitsgrundsatz; Zweckverband;

    Solche Rechtsfehler können nur gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 SächsKAG unbeachtlich sein, sofern die prognostizierten Einnahmen die (nach Abzug der zu Unrecht eingestellten Kosten) verbleibenden prognostizierten Kosten nicht übersteigen (hier wegen der kalkulierten Kostendeckung von nur 98 %) oder eine Nachberechnung anhand der inzwischen bekannten tatsächlichen Bemessungseinheiten und gebührenfähigen Kosten ergibt, dass der in der Satzung festgesetzte Gebührensatz den Kostendeckungsgrundsatz trotz rechtsfehlerhafter Prognose nicht verletzt (SächsOVG, Urt. v. 22. Mai 2013 - 5 C 28/08 -, juris Rn. 98).
  • OVG Sachsen, 16.04.2015 - 5 A 358/13

    Gebührenkalkulation, handelsrechtlicher Jahresabschluss, Kostenunterdeckung,

    Beispielsweise können nicht alle in einem handelsrechtlichen Jahresabschluss ausgewiesenen Erlöse einer Gebührenkalkulation gemäß den §§ 10 ff. SächsKAG kostenmindernd zugrunde gelegt werden, sondern nur solche, denen gebührenrelevante Kosten der öffentlichen Einrichtung zugrunde liegen (vgl. Schulte/Wiesemann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2004, § 6 Rn. 61 ff.; zum Ausschluss von Erlösen aus der Auflösung von Sonderposten für passivierte Beiträge: SächsOVG, Urt. v. 22. Mai 2013 - 5 C 28/08 -, juris Rn. 101).

    Auch ist für die Gebührenkalkulation nicht das tatsächliche Gebührenaufkommen im Kalkulationszeitraum maßgebend, sondern das Sollgebührenaufkommen (SächsOVG, Urt. v. 12. Januar 2015 - 5 A 597/09 -, juris Rn. 24 bis 29; und v. 22. Mai 2013 - 5 C 28/08 -, juris Rn. 108; vgl. zu weiteren Unterschieden bei Sonderabschreibungen und Rücklagen: SächsOVG, Urt. v. 21. April 2010 - 5 D 15/04 -, juris Rn. 124/125, 134/135, und v. 3. Dezember 2008 - 5 D 15/06 -, juris Rn. 74/75 sowie allgemein: Ziffer XI., insbes. Ziffer XI. Nr. 2, der Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes vom 12. August 2014 - AnwHinwSächsKAG 2014 -, SächsABl. S. 996 ff.).

  • OVG Sachsen, 18.12.2013 - 5 D 18/07
    Die Regelung des § 13 Abs. 2 stellt auf refinanzierte Kapitalzuschüsse und realisierte Beiträge ab (SächsOVG, Urt. v. 22. Mai 2013 - 5 C 28/08, juris Rn. 148/150).
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