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   OVG Sachsen, 22.11.2016 - 3 B 243/16   

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https://dejure.org/2016,43038
OVG Sachsen, 22.11.2016 - 3 B 243/16 (https://dejure.org/2016,43038)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.11.2016 - 3 B 243/16 (https://dejure.org/2016,43038)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. November 2016 - 3 B 243/16 (https://dejure.org/2016,43038)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 46 Abs. 4 Satz 2 VwGO § 60 Abs. 1
    Beschwerdebegründung; fristgebundene Schriftsätze; Verpflichtung zur Weiterleitung; Wiedereinsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstinstanzliche Weiterleitung von fristgebundenen Schriftsätze des Rechtsmittelverfahrens im Zuge des ordentlichen Geschäftsgangs ohne schuldhaftes Zögern an das Rechtsmittelgericht; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 46 Abs. 4 S. 2; VwGO § 60 Abs. 1
    Beschwerdebegründung; fristgebundene Schriftsätze; Verpflichtung zur Weiterleitung; Wiedereinsetzung

  • rechtsportal.de

    Erstinstanzliche Weiterleitung von fristgebundenen Schriftsätze des Rechtsmittelverfahrens im Zuge des ordentlichen Geschäftsgangs ohne schuldhaftes Zögern an das Rechtsmittelgericht; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2017, 432
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.11.2016 - 3 B 243/16
    Dies folgt aus der auf dem Gebot eines fairen Verfahrens beruhenden Fürsorgepflicht für die Prozessparteien (BVerfG, Beschl. v. 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 -, juris Rn. 43; Beschl. v. 2. September 2002 - 1 BvR 476/01 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschl. v. 15. Juli 2003 - 4 B 83/02 -, juris Rn. 9).

    Sie muss aber ausscheiden, wenn die Übermittlung auf diesem Weg erfahrungsgemäß länger dauert als die im Regelfall vorherrschende Versendung mit der Post (BVerfG, Beschl. v. 2. September 2002 a. a. O.; BVerwG, a. a. O. Rn. 9).

  • VG Chemnitz, 10.08.2016 - 3 L 349/16
    Auszug aus OVG Sachsen, 22.11.2016 - 3 B 243/16
    beglaubigte Abschrift Az.: 3 B 243/16 3 L 349/16.

    Soweit der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die Einziehungsverfügung unter Nummer 1 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 25. Februar 2016 wiederherzustellen, vom Verwaltungsgerichts Chemnitz mit Beschluss vom 10. August 2016 - 3 L 349/16 - abgelehnt wurde, wird seine Beschwerde verworfen.

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.11.2016 - 3 B 243/16
    So muss sie weder die Partei, die ihren Schriftsatz irrtümlich bei ihr eingereicht hat, durch Telefonat oder Telefax auf diesen Irrtum hinweisen (BVerfG, Beschl. v. 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 -, juris Rn. 11) noch muss sie den Schriftsatz selbst per Telefax an das Rechtsmittelgericht weiterleiten.
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.11.2016 - 3 B 243/16
    Dies folgt aus der auf dem Gebot eines fairen Verfahrens beruhenden Fürsorgepflicht für die Prozessparteien (BVerfG, Beschl. v. 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 -, juris Rn. 43; Beschl. v. 2. September 2002 - 1 BvR 476/01 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschl. v. 15. Juli 2003 - 4 B 83/02 -, juris Rn. 9).
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