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   OVG Sachsen, 23.01.2018 - 2 A 404/16   

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https://dejure.org/2018,2877
OVG Sachsen, 23.01.2018 - 2 A 404/16 (https://dejure.org/2018,2877)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.01.2018 - 2 A 404/16 (https://dejure.org/2018,2877)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 2 A 404/16 (https://dejure.org/2018,2877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsFrTrSchulG n. F.
    Schulfinanzierung; staatliche Finanzhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2012 - 19 A 733/11

    Anspruch genehmigter Ersatzschulen auf die zur Durchführung ihrer Aufgaben und

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2018 - 2 A 404/16
    Nach § 14 Abs. 3 Satz 2 SächsFrTrSchulG a. F. ist vielmehr maßgeblich, dass der Einsatz der Lehrkraft nach dem Untersagungsbescheid vom 17. März 2010 nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 SächsFrTrSchulG a. F. genehmigungsfähig und damit rechtswidrig war.32 e) Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfahlen vom 6. Dezember 2012 - 19 A 733/11 - (juris).

    Weder Wortlaut, Sinn und Zweck oder Systematik der Vorschriften lasse sich entnehmen, dass der Gesetzgeber das Vorliegen einer Unterrichtsgenehmigung für die Lehrkraft als Voraussetzung der Zuschussfähigkeit ihrer Personalkosten angesehen haben könnte (vgl. OVG NRW, Urt. v. 6. Dezember 2012 - 19 A 733/11 -, juris Rn. 25 ff.).

  • BVerwG, 20.11.2008 - 3 C 13.08

    Subvention; Rückforderung von Subventionen; Rückforderung gewährter Beihilfen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2018 - 2 A 404/16
    Der Behörde ist es einstweilen untersagt, die im angefochtenen Bescheid getroffene hoheitliche Regelung durch Maßnahmen umzusetzen, die sich als Vollziehung dieses Bescheids darstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. November 2008, BVerwGE 132, 250 Rn. 8, 12; Schoch a. a. O.).

    Daraus folgt, dass behördliche Maßnahmen, die den mit aufschiebender Wirkung angefochtenen Verwaltungsakt zur Voraussetzung haben, zulässig bleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. November 2008, a. a. O., Rn. 9, 11).

  • OVG Sachsen, 18.12.2014 - 2 C 41/11

    Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen, staatliche Finanzhilfe

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2018 - 2 A 404/16
    Dies führt zur Bindung des Senats an die vom Verfassungsgerichtshof getroffene Übergangsregelung (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 2006, Buchholz 452.00 § 14 VAG Nr. 5 Rn. 26; Senatsurt. v. 18. Dezember 2014 - 2 C 41/11 -, juris Rn. 22 ff., 29).

    Vor diesem Hintergrund hat sich der Verfassungsgerichtshof nicht mit der Frage befasst und musste sich damit auch nicht befassen, ob insbesondere die in § 14 Abs. 3 Satz 2 SächsFrTrSchulG a. F. geregelte Verlängerung der Wartefrist zudem aus materiellen Gründen verfassungswidrig ist, weil es insoweit an Zuschussleistungen an Ersatzschulen sowohl während der Wartefrist als auch an hierauf bezogenen Ausgleichsleistungen nach Ablauf der Wartefrist fehlt (vgl. Urt. v. 15. November 2013 a. a. O., 94; Senatsurt. v. 18. Dezember 2014 - 2 C 41/11 -, juris Rn. 30, 31).

  • OVG Sachsen, 05.09.2017 - 2 A 3/16

    Erlöschen einer Ersatzschulgenehmigung, zum Anspruch einer als Mittel-/Oberschule

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2018 - 2 A 404/16
    Für diese Schuljahre bleibt es bei der seinerzeit geltenden Gesetzeslage (Abgrenzung zu Senatsurt. v. 5. September 2017 - 2 A 3/16 -, juris).

    Denn die Begründetheit einer - wie hier - Verpflichtungsklage beurteilt sich regelmäßig nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. Senatsurt. v. 5. September 2017 - 2 A 3/16 -, juris Rn. 17; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 113 Rn. 117, 118).

  • BVerwG, 11.02.2016 - 2 B 51.14

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Ruhestandsbeamten wegen Besitzverschaffung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2018 - 2 A 404/16
    Stellt daher ein Schulträger nach der Genehmigung der Ersatzschule Lehrer ein, die keine den vorstehenden Anforderungen genügende wissenschaftliche Ausbildung nachweisen können, kommen aufsichtsrechtliche Maßnahmen, wie etwa der Widerruf der Genehmigung, ein Unterrichtungsverbot oder eine Unterrichtungsbefristung gegenüber dem Schulträger in Betracht (vgl. Senatsurt. v. 26. Juli 2011 - 2 A 856/10 -, juris Rn. 21; Senatsbeschl. v. 20. August 2014 - 2 B 51/14 - n. v.).
  • OVG Sachsen, 26.07.2011 - 2 A 856/10

    Schulen in freier Trägerschaft, Grundschule, Schulaufsicht, Unterversorgung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.01.2018 - 2 A 404/16
    Stellt daher ein Schulträger nach der Genehmigung der Ersatzschule Lehrer ein, die keine den vorstehenden Anforderungen genügende wissenschaftliche Ausbildung nachweisen können, kommen aufsichtsrechtliche Maßnahmen, wie etwa der Widerruf der Genehmigung, ein Unterrichtungsverbot oder eine Unterrichtungsbefristung gegenüber dem Schulträger in Betracht (vgl. Senatsurt. v. 26. Juli 2011 - 2 A 856/10 -, juris Rn. 21; Senatsbeschl. v. 20. August 2014 - 2 B 51/14 - n. v.).
  • OVG Sachsen, 24.01.2022 - 2 A 39/21

    Schriftliche Ermahnung; Ermessen

    Im Schriftsatz vom 28. Juli 2020 hat die Klägerin ihr Berufungsvorbringen vertieft und zu den Urteilen des Senats vom 23. Januar 2018 (2 A 404/16) und 1. Juli 2020 (2 A 479/18) Stellung genommen.

    Für diese bleibt es vielmehr bei der damaligen Gesetzeslage (vgl. Senatsurt. v. 23. Januar 2018 - 2 A 404/16 -, juris Rn. 16; st. Rspr.).

    Bestandteil der Entscheidungsformel des Urteils des Verfassungsgerichtshofs vom 15. November 2013 sind nicht nur die für unvereinbar mit der Verfassung des Freistaates Sachsen erklärten im einzelnen genannten Bestimmungen des (im vorliegenden Zusammenhang allein maßgeblichen) Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft sowie die Anordnung ihrer weiteren Anwendbarkeit bis zu einer Neuregelung, längstens bis zum 31. Dezember 2015 (vgl. Senatsurt. v. 23. Januar 2018 - 2 A 404/16 - juris Rn. 21), sondern auch die Beschränkung der Unvereinbarkeitserklärung und der Übergangsregelung auf allgemeinbildende Ersatzschulen.

  • OVG Sachsen, 14.03.2022 - 2 A 386/18

    Schulrecht; Gewährung staatlicher Finanzhilfe an eine Berufsfachschule in freier

    Im Schriftsatz vom 28. Juli 2020 hat die Klägerin ihr Berufungsvorbringen vertieft und zu den Urteilen des Senats vom 23. Januar 2018 (2 A 404/16) und 1. Juli 2020 (2 A 479/18) Stellung genommen.

    Für diese bleibt es vielmehr bei der damaligen Gesetzeslage (vgl. Senatsurt. v. 23. Januar 2018 - 2 A 404/16 -, juris Rn. 16; st. Rspr.).

    Bestandteil der Entscheidungsformel des Urteils des Verfassungsgerichtshofs vom 15. November 2013 sind nicht nur die für unvereinbar mit der Verfassung des Freistaates Sachsen erklärten im einzelnen genannten Bestimmungen des (im vorliegenden Zusammenhang allein maßgeblichen) Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft sowie die Anordnung ihrer weiteren Anwendbarkeit bis zu einer Neuregelung, längstens bis zum 31. Dezember 2015 (vgl. Senatsurt. v. 23. Januar 2018 - 2 A 404/16 - juris Rn. 21), sondern auch die Beschränkung der Unvereinbarkeitserklärung und der Übergangsregelung auf allgemeinbildende Ersatzschulen.

  • OVG Sachsen, 29.10.2019 - 2 A 1058/17

    Bemessung der staatlichen Finanzhilfe an private Grund- und Oberschulen im

    So liegt es hier, weshalb Rechtsgrundlage des vom Kläger geltend gemachten Anspruchs auf staatliche Finanzhilfe für das Schuljahr 2003/2004 § 15 SächsFrTrSchulG in der Fassung vom 1. August 2001 ist (vgl. Senatsurt. v. 23. Januar 2018 - 2 A 404/16 -, juris Rn. 16).
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