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   OVG Sachsen, 23.02.2021 - 3 B 26/21   

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https://dejure.org/2021,3777
OVG Sachsen, 23.02.2021 - 3 B 26/21 (https://dejure.org/2021,3777)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.02.2021 - 3 B 26/21 (https://dejure.org/2021,3777)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 3 B 26/21 (https://dejure.org/2021,3777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 54 Abs. 1, ZPO § 42 Abs. 2, ZPO § 44 Abs. 3, ZPO § 45 Abs. 1
    Normenkontrollverfahren; vorläufiger Rechtsschutz; Befangenheit wegen Verfahrensverzögerung; Außerkrafttreten vor Entscheidung des Gerichts; Ablehnung des gesamten Spruchkörpers; Verzicht auf Einholung dienstlicher Äußerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen, 29.11.2017 - 1 F 30/17

    Befangenheitsgesuch; Gehörsverletzung; Anhörungsrüge; dienstliche Äußerung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2021 - 3 B 26/21
    Daher ist die zur Entscheidung berufene "Spruchgruppe", der die abgelehnten Richter angehören, zunächst durch andere Mitglieder des Spruchkörpers nach Maßgabe der senatsinternen Regelung zu ergänzen (was hier nicht möglich ist, weil sich der Befangenheitsantrag gegen den gesamten Spruchkörper richtet) und sodann durch die übrigen nach der Geschäftsverteilung des Gerichts zur Vertretung der Mitglieder des Spruchkörpers heranzuziehenden Richter des Gerichts (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2017 - 1 F 30/17 -, juris Rn. 1).

    Sie dient der weiteren Sachaufklärung und ist verzichtbar, wenn der Sachverhalt geklärt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. März 2006 - 3 B 182.05 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2017 - 1 F 30/17 -, juris Rn. 6).

  • BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13

    Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2021 - 3 B 26/21
    Allein die subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung nicht aus (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Januar 2014 - 7 C 13.13 -, juris Rn. 16).
  • OLG Hamm, 04.01.2011 - 1 W 86/10

    Verfahrensrecht - Befangenheit wegen verzögerter Sachbearbeitung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2021 - 3 B 26/21
    10 Denn eine Verfahrensverzögerung kann für sich genommen - auch wenn sie von Beteiligten, gegebenenfalls zu Recht, als schwer zumutbar empfunden wird - nur im Ausnahmefall die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn besondere Umstände vorliegen, nach denen sich das richterliche Vorgehen als derart weit vom geübten Verfahren entfernt erweist, dass es den Anschein der Willkür erweckt und sich dem dadurch betroffenen Beteiligten der Eindruck einer sachwidrigen, auf persönlicher Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (OLG Köln, Beschl. v. 23. Juni 2017 - II-27 WF 95/17 -, juris Rn. 14; OVG NRW, Beschl. v. 16. Dezember 1992 - 18 A 130/89 -, juris Rn. 6), etwa bei grober Verletzung von Verfahrensgrundrechten, schwerwiegender Vernachlässigung verfassungsrechtlich geschützter Grundwerte oder einem Vorgehen, das jeglicher sachlicher Rechtfertigung entbehrt (OLG Hamm, Beschl. v. 4. Januar 2011 - 1 W 86/10 -, juris Rn. 22; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3. März 1998 - 11 W 9/98 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 109.75

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Erstantragsverfahren -

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2021 - 3 B 26/21
    Werden jedoch Befangenheitsgründe geltend gemacht, die für jeden dem Spruchkörper angehörigen Richter gleichermaßen gelten, ist diesem Erfordernis Genüge getan (vgl. BVerwG, Urt. v. 2. Juli 1976 - VI C 109.75 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 14.08.2007 - 8 B 18.07

    Vorliegen "erheblicher" Gründe für die Geltendmachung der Befangenheit eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2021 - 3 B 26/21
    3 Zwar ist die Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers als solchen grundsätzlich unzulässig, weil nur individuelle, auf die Person des einzelnen Richters bezogene Gründe für eine Besorgnis der Befangenheit erheblich sein können (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. August 2007 - 8 B 18.07 -, juris Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 11 W 9/98
    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2021 - 3 B 26/21
    10 Denn eine Verfahrensverzögerung kann für sich genommen - auch wenn sie von Beteiligten, gegebenenfalls zu Recht, als schwer zumutbar empfunden wird - nur im Ausnahmefall die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn besondere Umstände vorliegen, nach denen sich das richterliche Vorgehen als derart weit vom geübten Verfahren entfernt erweist, dass es den Anschein der Willkür erweckt und sich dem dadurch betroffenen Beteiligten der Eindruck einer sachwidrigen, auf persönlicher Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (OLG Köln, Beschl. v. 23. Juni 2017 - II-27 WF 95/17 -, juris Rn. 14; OVG NRW, Beschl. v. 16. Dezember 1992 - 18 A 130/89 -, juris Rn. 6), etwa bei grober Verletzung von Verfahrensgrundrechten, schwerwiegender Vernachlässigung verfassungsrechtlich geschützter Grundwerte oder einem Vorgehen, das jeglicher sachlicher Rechtfertigung entbehrt (OLG Hamm, Beschl. v. 4. Januar 2011 - 1 W 86/10 -, juris Rn. 22; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3. März 1998 - 11 W 9/98 -, juris Rn. 6).
  • OLG Köln, 23.06.2017 - 27 WF 95/17

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Verzögerung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2021 - 3 B 26/21
    10 Denn eine Verfahrensverzögerung kann für sich genommen - auch wenn sie von Beteiligten, gegebenenfalls zu Recht, als schwer zumutbar empfunden wird - nur im Ausnahmefall die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn besondere Umstände vorliegen, nach denen sich das richterliche Vorgehen als derart weit vom geübten Verfahren entfernt erweist, dass es den Anschein der Willkür erweckt und sich dem dadurch betroffenen Beteiligten der Eindruck einer sachwidrigen, auf persönlicher Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängt (OLG Köln, Beschl. v. 23. Juni 2017 - II-27 WF 95/17 -, juris Rn. 14; OVG NRW, Beschl. v. 16. Dezember 1992 - 18 A 130/89 -, juris Rn. 6), etwa bei grober Verletzung von Verfahrensgrundrechten, schwerwiegender Vernachlässigung verfassungsrechtlich geschützter Grundwerte oder einem Vorgehen, das jeglicher sachlicher Rechtfertigung entbehrt (OLG Hamm, Beschl. v. 4. Januar 2011 - 1 W 86/10 -, juris Rn. 22; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3. März 1998 - 11 W 9/98 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 14.01.2021 - 3 B 442/20

    Corona; Abholdienst; Lieferdienst; Click & Collect; Schließung; Einzelhandel;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2021 - 3 B 26/21
    Für diese Fälle entspricht es ständiger Rechtsprechung des 3. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, dass das Antragsbegehren in entsprechender Anwendung von § 91 VwGO auf die neuen, im Kern gleichlautenden Nachfolgeregelungen umgestellt werden kann (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. Januar 2021 - 3 B 442/20 -, juris Rn. 17, mit Verweis auf Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 47 Rn. 90, und SächsOVG, Beschl. v. 25. Mai 2020 - 3 B 187/20 -, juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 20 ZB 17.984

    Unzulässiger Befangenheitsantrag und Notanwalt

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2021 - 3 B 26/21
    4 Soweit sich die Antragstellerin in diesem Zusammenhang auch darauf beruft, ihr sei im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Antragserwiderung vom 10. Februar 2021 am 12. Februar 2021 mit einer Frist zur Stellungnahme von einer Woche (bis 19. Februar 2021) übersandt worden, obwohl die angegriffene Verordnung nur bis 14. Februar 2021 galt, ist die damit gerügte unrichtige Sachbehandlung zwar nicht geeignet, die Befangenheit des ganzen Spruchkörpers zu begründen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 24. Juli 2017 - 20 ZB 17.984 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 25.05.2020 - 3 B 187/20

    Pflicht Mund- Nasenabdeckung zu tragen; Hörgeschädigte Person;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2021 - 3 B 26/21
    Für diese Fälle entspricht es ständiger Rechtsprechung des 3. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, dass das Antragsbegehren in entsprechender Anwendung von § 91 VwGO auf die neuen, im Kern gleichlautenden Nachfolgeregelungen umgestellt werden kann (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. Januar 2021 - 3 B 442/20 -, juris Rn. 17, mit Verweis auf Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 47 Rn. 90, und SächsOVG, Beschl. v. 25. Mai 2020 - 3 B 187/20 -, juris Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1992 - 18 A 130/89

    Befangenheit eines Richters; Besorgnis der Befangenheit ; Beteiligter; Dauer des

  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

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