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   OVG Sachsen, 23.02.2022 - 5 D 10/21   

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OVG Sachsen, 23.02.2022 - 5 D 10/21 (https://dejure.org/2022,9645)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.02.2022 - 5 D 10/21 (https://dejure.org/2022,9645)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Februar 2022 - 5 D 10/21 (https://dejure.org/2022,9645)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    RBStV, § 4 Abs. 6 RBStV, § 5 RBStV, § 387 BGB, § 389 BGB, § 166 VwGO, § 117 ZPO, § 121 ZPO
    Rundfunkbeitrag; Prozesskostenhilfe; Befreiung; Härtefall; Wohnung; Betriebsstätte; Aufrechnung; Erstattungsanspruch; Erlass; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtskraft

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2022 - 5 D 10/21
    Ein die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnender Beschluss erwächst zwar angesichts der fristgebundenen Beschwerdemöglichkeit nach § 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO in formelle Rechtskraft, aber nicht in materielle Rechtskraft (vgl. BGH, Beschl. v. 3. März 2004 - IV ZB 43/03 -, juris Rn. 4 ff.; BFH, Beschl. v. 25. August 2009 - V S 10/07 -, juris Rn. 30; BayVGH, Beschl. v. 18. Juli 2006 - 24 C 06.1454 -, juris Rn. 11).

    Gegenstand des Prozesskostenhilfeverfahrens ist nicht entsprechend dem Sinn und Zweck der materiellen Rechtskraft die endgültige Befriedung eines kontradiktorischen Parteienstreits, der über denselben Streitgegenstand nicht wiederholt werden soll, sondern ein dem Charakter nach der staatlichen Fürsorge zuzurechnendes Antragsverfahren, in dem grundsätzlich kein Bedürfnis besteht, neues Vorbringen auszuschließen (vgl. BGH, Beschl. v. 3. März 2004 - IV ZB 43/03 -, juris Rn. 10 ff. m. w. N.).

    Ein neuer Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn gegenüber einem zuvor ergangenen und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss bei objektiv unveränderter Verfahrenslage keine neuen Gründe vorgetragen oder neue Belege beigebracht werden (SächsOVG, Beschl. v. 4. Dezember 2020 - 5 D 16/20 -, juris Rn. ff.; vgl. BGH, Beschl. v. 3. März 2004 - IV ZB 43/03 -, juris Rn. 16; SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2003 - 2 E 195/03 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 18. Juli 2006 - 24 C 06.1454 -, juris Rn. 11 f.).

  • BVerwG, 30.10.2019 - 6 C 10.18

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2022 - 5 D 10/21
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zu den Anforderungen an einen die Rundfunkbeitragsbefreiung begründenden Härtefall i. S. d. § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV (Urt. v. 30. Oktober 2019 - 6 C 10/18 -, BVerwGE 167, 20, juris Rn. 23 ff.) geklärt, dass ein solcher Härtefall bei Beitragsschuldnern vorliegt, die ein den Regelleistungen des § 4 Abs. 1 RBStV entsprechendes oder geringeres Einkommen haben und nicht auf verwertbares Vermögen zurückgreifen können, aber von der Gewährung der in § 4 Abs. 1 RBStV genannten Sozialleistungen mangels Vorliegen der Voraussetzungen ausgeschlossen sind.

    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwG, Urt. v. 30. Oktober 2019 - 6 C 10/18 -, BVerwGE 167, 20, juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 18.07.2006 - 24 C 06.1454
    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2022 - 5 D 10/21
    Ein die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnender Beschluss erwächst zwar angesichts der fristgebundenen Beschwerdemöglichkeit nach § 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO in formelle Rechtskraft, aber nicht in materielle Rechtskraft (vgl. BGH, Beschl. v. 3. März 2004 - IV ZB 43/03 -, juris Rn. 4 ff.; BFH, Beschl. v. 25. August 2009 - V S 10/07 -, juris Rn. 30; BayVGH, Beschl. v. 18. Juli 2006 - 24 C 06.1454 -, juris Rn. 11).

    Ein neuer Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn gegenüber einem zuvor ergangenen und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss bei objektiv unveränderter Verfahrenslage keine neuen Gründe vorgetragen oder neue Belege beigebracht werden (SächsOVG, Beschl. v. 4. Dezember 2020 - 5 D 16/20 -, juris Rn. ff.; vgl. BGH, Beschl. v. 3. März 2004 - IV ZB 43/03 -, juris Rn. 16; SächsOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2003 - 2 E 195/03 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 18. Juli 2006 - 24 C 06.1454 -, juris Rn. 11 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - 4 A 69/16

    Verhängung eines Ordnungsgeldes aufgrund der Verletzung von Offenlegungspflichten

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2022 - 5 D 10/21
    Entscheidend ist vielmehr, wie die zuständigen Behörden die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt haben und in welchem Umfang sie infolgedessen an den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebunden sind (BVerwG, Urt. v. 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 -, BVerwGE 152, 211, juris, Rn. 24; OVG NRW, Urt. v. 6. Juni 2019 - 4 A 69/16 -, juris Rn. 54 f.).
  • BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86

    Aufrechnung - Gegenforderung - Verfahrensrecht - Geltendmachung - Rechtsweg -

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2022 - 5 D 10/21
    Es erscheint aber offen, ob die Festsetzungsbefugnis des Antragsgegners durch Rundfunkbeitragsbescheid gemäß § 10 Abs. 5 Satz 1 RBStV rückwirkend aufgrund eines Erlöschens der festgesetzten Beitragsforderungen durch eine Aufrechnungserklärung des Antragstellers entsprechend §§ 387, 389 BGB entfallen ist oder jedenfalls durch eine dahingehende (auch als Hilfsaufrechnung statthafte) Aufrechnungserklärung in einem Anfechtungsprozess zum Entfallen gebracht werden kann (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 12. Februar 1987 - 3 C 22/86 -, BVerwGE 77, 19, juris Rn. 29 ff.).
  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2022 - 5 D 10/21
    Entscheidend ist vielmehr, wie die zuständigen Behörden die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt haben und in welchem Umfang sie infolgedessen an den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebunden sind (BVerwG, Urt. v. 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 -, BVerwGE 152, 211, juris, Rn. 24; OVG NRW, Urt. v. 6. Juni 2019 - 4 A 69/16 -, juris Rn. 54 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2022 - 2 S 2436/21

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils; Infragestellung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2022 - 5 D 10/21
    Denn vom Wohnungsbegriff sind dort nur Raumeinheiten ausgenommen, die objektiv weder zum Wohnen noch zum Schlafen geeignet sind noch dazu genutzt werden (VGH BW, Beschl. v. 10. Januar 2022 - 2 S 2436/21 -, juris Rn. 25 f.; Göhmann/Schneider/Siekmann, in: Binder/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 4. Aufl., § 3 Rn. 20).
  • VG Regensburg, 12.09.2019 - RN 3 K 19.555

    Kein Recht auf Zurückbehaltung des Rundfunkbeitrags wegen unliebsamer

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2022 - 5 D 10/21
    Ebenso wird erwogen, ob für Rundfunkbeiträge - unabhängig vom dortigen Fehlen einer ausdrücklich normierten entsprechenden Aufrechnungsbeschränkung (vgl. für das Steuerrecht: § 226 Abs. 3 AO) - nach allgemeinen Grund-sätzen des Abgabenschuldverhältnisses ein beherrschender Rechtsgedanke dahingehend zu bejahen ist, dass ein Gegenanspruch nur dann Beachtung finden und die Nichterfüllung einer fälligen Beitragsforderung rechtfertigen kann, wenn der Abgabepflichtige einen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Anspruch gegen den Abgabegläubiger hat (VG Regensburg, Gerichtsbescheid v. 12. September 2019 - RN 3 K 19.555 -, juris Rn. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2019 - 2 A 3345/18
    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2022 - 5 D 10/21
    Vielmehr belegt die Bestimmung des § 3 Abs. 2 RBStV, der die dort genannten wohngenutzten Räume innerhalb von Betriebsstätten von der Geltung des Wohnungsbegriffs erst durch besondere Regelung ausnimmt, wie auch die des § 5 Abs. 5 Nr. 3 RBStV, der gerade für den Fall einer Mischnutzung von Räumen als Wohnung und Betriebsstätte eine spezifische Ausnahmeregelung im Sinne des Vorrangs der Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich für die Wohnung trifft, dass nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers unter den Wohnungsbegriff des § 3 Abs. 1 RBStV auch mischgenutzte Räumlichkeiten fallen sollen (OVG NRW, Beschl. v. 24. Juli 2019 - 2 A 3345/18 -, juris Rn, 9 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2020 - 2 L 70/18

    Schweinemast; Änderungsgenehmigungspflicht von Tierhaltungsanlagen mit gemischtem

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2022 - 5 D 10/21
    Letzteres ist anzunehmen, wenn ein Kläger unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des geltend gemachten Rechts unternommen zu werden pflegt (vgl. OVG LSA, Urt. v. 12. November 2020 - 2 L 70/18 -, juris Rn. 62).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2016 - 11 M 36.16

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Gerichtskostenfreiheit

  • BVerwG, 17.02.1989 - 5 ER 612.89

    Prozeßkostenhilfe - Rechtsanwalt - Mangelnde Beiordnung - Klageerhebung -

  • BVerfG, 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18

    Verletzung des Rechts auf effektiven und gleichen Rechtsschutz durch Versagung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 15 E 423/21

    Darlegen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch Abgabe einer

  • VGH Bayern, 12.12.2000 - 12 ZC 00.3319
  • BFH, 25.08.2009 - V S 10/07

    Begründung eines Befangenheitsantrags - Entscheidung bei pauschaler Ablehnung

  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - 13 E 811/17

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die

  • OVG Sachsen, 04.12.2020 - 5 D 16/20

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Rechtskraft

  • OVG Sachsen, 07.10.2003 - 2 E 195/03

    Prozesskostenhilfe, erneuter Antrag, Rechtsschutzbedürfnis

  • BVerfG, 29.04.2015 - 2 BvR 804/14

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 8.86

    Wehrpflichtbescheid - Zeitpunkt der Zustellung - Bevollmächtigter

  • VGH Bayern, 22.09.2023 - 16b D 23.1385

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anhörungsrüge - Beiordnung eines Anwalts bei

    Der Beklagte trug gegenüber dem zuvor ergangenen und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts ablehnenden Beschluss vom 30. August 2023 bei objektiv unveränderter Verfahrenslage weder neue Gründe vor noch brachte er neue Belege bei (BayVGH, B.v. 18.7.2006 - 24 C 06.1454 - juris Rn. 11 f.; SächsOVG, B.v. 23.2.2022 - 5 D 10/21 - juris Rn. 6; Riese in Schoch/Schneider, VwGO, Stand März 2023, § 166 Rn. 182).
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