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   OVG Sachsen, 23.03.2018 - 2 B 89/18   

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https://dejure.org/2018,8446
OVG Sachsen, 23.03.2018 - 2 B 89/18 (https://dejure.org/2018,8446)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.03.2018 - 2 B 89/18 (https://dejure.org/2018,8446)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. März 2018 - 2 B 89/18 (https://dejure.org/2018,8446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BLV § 36 GG Art. 33 Abs. 2
    Beamter; Auswahlverfahren; verkürzter Aufstieg; Beurteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2017 - 1 B 1394/17

    Aufstiegsverfahren für den gehobenen Polizeidienst; Gestaltung des gestuften

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2018 - 2 B 89/18
    Hinsichtlich des ersten Antrags nahm es im Wesentlichen Bezug auf die Begründung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. Dezember 2017 - 1 B 1394/17 - (juris) und schloss sich dieser an; ergänzend wird auf ein obiter dictum im Beschluss des erkennenden Senats vom 31. Januar 2018 - 2 B 25/18 - (zur Veröffentlichung in juris vorgesehen) hingewiesen.

    9 b. Der Senat folgt in der Sache der Begründung des Verwaltungsgerichts, die im Wesentlichen der Argumentation des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. Dezember 2017 (a. a. O.) folgt, in welchem wiederum die Rechtsprechung des erkennenden Senats in Bezug genommen wird (a. a. O. juris Rn. 12, 20), und macht sie sich zu eigen, § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO.

    Indes müssen die dienstlichen Beurteilungen in die abschließende Auswahlentscheidung einfließen (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 25. September 2013 - 2 B 436/13 -, juris, OVG NW Beschl. v. 11. Dezember 2017 a. a. O. m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 25.09.2013 - 2 B 436/13

    Aufstiegsausbildung, Polizeidienst, Auswahltest, Prüfungsverfahren,

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2018 - 2 B 89/18
    Indes müssen die dienstlichen Beurteilungen in die abschließende Auswahlentscheidung einfließen (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 25. September 2013 - 2 B 436/13 -, juris, OVG NW Beschl. v. 11. Dezember 2017 a. a. O. m. w. N.).

    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn die Vorauswahl zu einem homogenen Bewerberfeld, d. h. jedenfalls hinsichtlich der Gesamtnoten gleich beurteilter Beamter führt (vgl. Senatsbeschl. v. 25. September 2013 a. a. O. Rn. 17).

  • OVG Bremen, 18.07.2018 - 2 B 87/18

    Abbruch; Anlassbeurteilung; Dienstliche Beurteilung; Stellenbesetzungsverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2018 - 2 B 89/18
    Diese (neue) Auswahlentscheidung gelte ausschließlich für die drei Bewerber, die sich gegen ihre Nichtberücksichtigung gerichtlich gewandt haben (vgl. die Parallelverfahren 2 B 86/18 und 2 B 87/18) und auch nur für die Dauer des Hauptsacheverfahrens.
  • BVerwG, 29.04.2019 - 2 B 25.18

    Bestehen der Bindungswirkung nur auf der Grundlage des vom Tatsachengericht im

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2018 - 2 B 89/18
    Hinsichtlich des ersten Antrags nahm es im Wesentlichen Bezug auf die Begründung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. Dezember 2017 - 1 B 1394/17 - (juris) und schloss sich dieser an; ergänzend wird auf ein obiter dictum im Beschluss des erkennenden Senats vom 31. Januar 2018 - 2 B 25/18 - (zur Veröffentlichung in juris vorgesehen) hingewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2018 - 1 B 923/18

    Vorläufige Zulassung zu dem Aufstiegsverfahren für die verkürzte

    vgl. insoweit auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 23. März 2018 - 2 B 89/18 -, juris, Rn. 10, dazu, dass auch § 36 Abs. 5 BLV vor dem Hintergrund des Art. 33 Abs. 2 GG grundsätzlich (mögliche Ausnahme: Die Vorauswahl hat zu einem homogenen Bewerberfeld geführt) nicht dahin verstanden werden kann, dass die Berücksichtigung der Beurteilungen in einer Vorauswahl die (weitere) Einbeziehung in die endgültige Auswahlentscheidung ausschließt oder entbehrlich macht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2018 - 1 B 715/18

    Zulassung zu dem Aufstiegsverfahren für die verkürzte Aufstiegsausbildung in den

    vgl. insoweit auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 23. März 2018 - 2 B 89/18 -, juris, Rn. 10, dazu, dass auch § 36 Abs. 5 BLV vor dem Hintergrund des Art. 33 Abs. 2 GG grundsätzlich (mögliche Ausnahme: Die Vorauswahl hat zu einem homogenen Bewerberfeld geführt) nicht dahin verstanden werden kann, dass die Berücksichtigung der Beurteilungen in einer Vorauswahl die (weitere) Einbeziehung in die endgültige Auswahlentscheidung ausschließt oder entbehrlich macht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2018 - 1 B 800/18

    Zulassungsanspruch eines Bewerbers auf Teilnahme an dem Aufstiegsverfahren für

    vgl. insoweit auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 23. März 2018 - 2 B 89/18 -, juris, Rn. 10, dazu, dass auch § 36 Abs. 5 BLV vor dem Hintergrund des Art. 33 Abs. 2 GG grundsätzlich (mögliche Ausnahme: Die Vorauswahl hat zu einem homogenen Bewerberfeld geführt) nicht dahin verstanden werden kann, dass die Berücksichtigung der Beurteilungen in einer Vorauswahl die (weitere) Einbeziehung in die endgültige Auswahlentscheidung ausschließt oder entbehrlich macht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2018 - 1 B 925/18

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zu dem Aufstiegsverfahren für die verkürzte

    vgl. insoweit auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 23. März 2018 - 2 B 89/18 -, juris, Rn. 10, dazu, dass auch § 36 Abs. 5 BLV vor dem Hintergrund des Art. 33 Abs. 2 GG grundsätzlich (mögliche Ausnahme: Die Vorauswahl hat zu einem homogenen Bewerberfeld geführt) nicht dahin verstanden werden kann, dass die Berücksichtigung der Beurteilungen in einer Vorauswahl die (weitere) Einbeziehung in die endgültige Auswahlentscheidung ausschließt oder entbehrlich macht.
  • VG Gelsenkirchen, 17.03.2022 - 12 L 1566/21

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Beurteilungsspielraum des Dienstherrn; Temporäres

    vgl. zu dieser Differenzierung: OVG NRW, Beschluss vom 2. April 2020 - 6 B 101/20 -, Rn. 25, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 1 B 1394/17 -, Rn. 24 ff., 33, Beschluss vom 3. August 2017 - 6 B 828/17 -, Rn. 26; Sächs. OVG, Beschluss vom 23. März 2018 - 2 B 89/18 -, Rn. 10; VG Düsseldorf, Urteil vom 7. Oktober 2020 - 2 K 5328/18 - Rn. 70f.; jeweils juris.
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