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   OVG Sachsen, 23.03.2020 - 6 A 556/17   

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OVG Sachsen, 23.03.2020 - 6 A 556/17 (https://dejure.org/2020,12338)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.03.2020 - 6 A 556/17 (https://dejure.org/2020,12338)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. März 2020 - 6 A 556/17 (https://dejure.org/2020,12338)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 144 Abs. 6, WaffG a. F. § 45 Abs. 2 Satz 1, WaffG a. F. § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a
    Zurückverweisung; Bindung an die rechtliche Beurteilung; Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Unzuverlässigkeit; NPD; Funktionsträger; Mandatsträger; atypische Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit: Feststellungslast bei atypischem Fall

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen, 16.03.2018 - 3 A 556/17

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Bestimmtheit; Unzuverlässigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2020 - 6 A 556/17
    7 Auf die vom Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 6. Juli 2017 - 3 A 607/16 - zugelassene Berufung des Beklagten hat es aufgrund mündlicher Verhandlung mit Urteil vom 16. März 2018 - 3 A 556/17 - das Urteil des Verwaltungsgerichts geändert und die Klage abgewiesen.

    Hinsichtlich des diesbezüglichen Sachverhalts wird auf das Urteil des 3. Senats vom 16. März 2018 - 3 A 556/17 - (juris) Bezug genommen, hinsichtlich der rechtlichen Würdigung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 - (juris) sowie das Urteil des 3. Senats, das das Bundesverwaltungsgericht insoweit nicht beanstandet hat.

    Da das Oberverwaltungsgericht die straf- und waffenrechtliche Unauffälligkeit des Klägers festgestellt hatte (SächsOVG, Urt. v. 16. März 2018 a. a. O. Rn. 59), ist für den Senat auch die Beurteilung des Bundesverwaltungsgerichts bindend, dass dies allein zur Widerlegung der Regelvermutung nicht ausreiche, sondern dass angesichts des gesteigerten Einflusses von Funktions- oder Mandatsträgern auf die Ausrichtung und das Profil der Partei konkrete Belege für die aktive Bekämpfung derartiger Tendenzen in der Partei und ihrem unmittelbaren Umfeld zu fordern seien.

  • BVerwG, 29.04.2019 - 2 B 25.18

    Bestehen der Bindungswirkung nur auf der Grundlage des vom Tatsachengericht im

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2020 - 6 A 556/17
    Das Gericht, an das die Sache zurückverwiesen wird, muss seiner Entscheidung zudem auch die rechtlichen Erwägungen zugrunde legen, derentwegen das Bundesverwaltungsgericht die anderweitige Ergebnisrichtigkeit des angefochtenen Urteils nach § 144 Abs. 4 VwGO verneint hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. April 2016 - 6 C 5.15 -, BVerwGE 155, 58 Rn. 16; Beschl. vom 29. April 2019 - 2 B 25.18 -, juris Rn. 9; jeweils m. w. N.).

    Keine Bindung für die Vorinstanz entfalten daher Rechtsausführungen des Revisionsgerichts, die das Urteil nicht tragen, also etwa bloße obiter dicta oder Hinweise für die erneute Verhandlung und Entscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. April 2016 a. a. O. und Beschl. vom 29. April 2019 a. a. O.).

  • BVerwG, 27.04.2016 - 6 C 5.15

    Politische Partei; Gewährung staatlicher Mittel; Teilrücknahme;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2020 - 6 A 556/17
    Das Gericht, an das die Sache zurückverwiesen wird, muss seiner Entscheidung zudem auch die rechtlichen Erwägungen zugrunde legen, derentwegen das Bundesverwaltungsgericht die anderweitige Ergebnisrichtigkeit des angefochtenen Urteils nach § 144 Abs. 4 VwGO verneint hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. April 2016 - 6 C 5.15 -, BVerwGE 155, 58 Rn. 16; Beschl. vom 29. April 2019 - 2 B 25.18 -, juris Rn. 9; jeweils m. w. N.).

    Keine Bindung für die Vorinstanz entfalten daher Rechtsausführungen des Revisionsgerichts, die das Urteil nicht tragen, also etwa bloße obiter dicta oder Hinweise für die erneute Verhandlung und Entscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. April 2016 a. a. O. und Beschl. vom 29. April 2019 a. a. O.).

  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2020 - 6 A 556/17
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 - das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Hinsichtlich des diesbezüglichen Sachverhalts wird auf das Urteil des 3. Senats vom 16. März 2018 - 3 A 556/17 - (juris) Bezug genommen, hinsichtlich der rechtlichen Würdigung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2019 - 6 C 9.18 - (juris) sowie das Urteil des 3. Senats, das das Bundesverwaltungsgericht insoweit nicht beanstandet hat.

  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Verlängerung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2020 - 6 A 556/17
    Sie entspricht den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, dass die Darlegungspflicht für Tatsachen grundsätzlich demjenigen obliegt, in dessen Verantwortungs- und Verfügungssphäre sie fallen, und die Nichterweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten geht (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 13. Oktober 1988 - 5 C 35.85 -, BVerwGE 80, 290, 296 f.).
  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2020 - 6 A 556/17
    Erfasst werden auch alle in der Argumentationskette der Revisionsentscheidung (racio decidendi) unverzichtbaren logischen Voraussetzungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. März 2000 - 8 B 287.99 -, NVwZ 2000, 1299; Kraft, in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 144 Rn. 26).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2020 - 6 A 556/17
    Dass die NPD nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebt, hat zudem das Bundesverfassungsgericht in den Entscheidungsgründen seines Urteils vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - (BVerfGE 144, 20) festgestellt (vgl. Rn. 633 ff.).
  • BVerfG, 15.07.1953 - 1 BvL 7/53

    Voraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2020 - 6 A 556/17
    Dies gilt auch für die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes; eine Vorlage nach Art. 100 GG kommt deshalb nicht in Betracht, wenn das Revisionsgericht von der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift ausgegangen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Juli 1953 - 1 BvL 7/53 -, BVerfGE 2, 406, 411 f.; BVerfG, v. 19. Februar 1957 - 1 BvL 13/54 -, BVerfGE 6, 222, 242).
  • BVerwG, 11.07.2000 - 8 B 154.00

    Zurückverweisung wegen Verfahrensfehlers; Bindungswirkung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2020 - 6 A 556/17
    Erfasst werden auch alle in der Argumentationskette der Revisionsentscheidung (racio decidendi) unverzichtbaren logischen Voraussetzungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. März 2000 - 8 B 287.99 -, NVwZ 2000, 1299; Kraft, in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 144 Rn. 26).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvL 13/54

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2020 - 6 A 556/17
    Dies gilt auch für die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes; eine Vorlage nach Art. 100 GG kommt deshalb nicht in Betracht, wenn das Revisionsgericht von der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift ausgegangen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Juli 1953 - 1 BvL 7/53 -, BVerfGE 2, 406, 411 f.; BVerfG, v. 19. Februar 1957 - 1 BvL 13/54 -, BVerfGE 6, 222, 242).
  • OVG Bremen, 11.11.2020 - 2 LC 294/19

    Hochrisikospiele: DFL muss im Polizeikostenstreit zahlen

    Das sind alle diejenigen Erwägungen, die nach der Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts die fehlende Spruchreife tragen, die also nicht hinweggedacht werden können, ohne dass die fehlende Spruchreife entfiele (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.04.2020 - 7 B 10/19, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Urt. v. 23.03.2020 - 6 A 556/17, juris Rn. 20).
  • OVG Saarland, 22.02.2022 - 2 A 60/20

    Personenkontrolle durch die Bundespolizei; Bindung an rechtliche Beurteilung des

    [st. Rspr BVerwG, vgl. nur Beschlüsse vom 23.11.2020 - 6 B 33/20 - und vom 20.12.2018 - 6 B 94.18; jeweils m.w.Nw.; vgl. auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23.3.2020 - 6 A 556/17 -, juris] Diese Selbstbindung wird aus dem Zweck des § 144 Abs. 6 VwGO hergeleitet, den Verfahrensbeteiligten Rechtssicherheit für die weitere Prozessführung zu geben und ein Hin- und Herschieben der Streitsache zwischen den Instanzen zu vermeiden.
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