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   OVG Sachsen, 23.03.2022 - 2 A 637/20   

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OVG Sachsen, 23.03.2022 - 2 A 637/20 (https://dejure.org/2022,8881)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.03.2022 - 2 A 637/20 (https://dejure.org/2022,8881)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. März 2022 - 2 A 637/20 (https://dejure.org/2022,8881)
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  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2022 - 2 A 637/20
    Mit Schreiben vom 11. Dezember 2017 beantragte der Kläger unter Angabe der genauen Zeiten, die Mehrarbeit vollumfänglich auszugleichen und ihm weitere 137, 25 Stunden Freizeitausgleich zu gewähren, unter Verweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. November 2016 - 2 C 23.15 -.

    Die dies klarstellende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Bereitschaftsdienst (BVerwG, Urt. v. 17. November 2016 - 2 C 23.15 -, juris) stelle auch keine Änderung der Rechtslage, sondern eine Auslegung des bereits in der Vergangenheit geltenden § 88 Satz 2 BBG dar.

    Mit seinem Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 23.15 -, juris hat das Bundesverwaltungsgericht den Anspruch auf vollen Freizeitausgleich für geleisteten Bereitschaftsdienst klargestellt; eine Änderung der Rechtslage war hiermit nicht verbunden.

    Denn die Beklagte musste davon ausgehen, dass der Kläger von seinen weitergehenden Ansprüchen bis zur Kenntniserlangung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. November 2016 - 2 C 23.15 - nichts wusste - wie im Übrigen die Beklagte selbst nicht.

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1, § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO.23 Die Revision ist nicht zuzulassen, weil keiner der Gründe des § 132 Abs. 2 VwGO vorliegt; eine grundsätzliche Bedeutung scheidet aus, weil mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. November 2016 - 2 C 23.15 - die Ausgleichspflichtigkeit für als Mehrarbeit angeordneten Bereitschaftsdienst geklärt ist.

  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 6 CE 18.2332

    Zum Freizeitausgleich für geleistete Mehrarbeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2022 - 2 A 637/20
    Die Jahresfrist konkretisiert den Anspruch des Beamten, stellt aber keine Ausschlussfrist dar, die zur Folge hätte, dass der Anspruch des Beamten nach ihrem Ablauf verfiele (BeckOK BeamtenR Bund/ Badenhausen- Fähnle BBG § 88 Rn. 15 m. w. N.; a. A. BayVGH, Beschl. v. 20. November 2018 - 6 CE 18.2332 -, juris Rn. 10).

    Die von der Beklagten und dem Verwaltungsgericht herangezogene Entscheidung (BayVGH, Beschl. v. 20. November - 6 CE 18.2332 - a. a. O. Rn. 10), wonach es dem Beamten oblegen hätte, bereits anlässlich der Gewährung von teilweisem Freizeitausgleich auf seiner Meinung nach bestehende weitergehende Ansprüche hinzuweisen, ist aus diesem Grund abzulehnen.

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2022 - 2 A 637/20
    Das ist dann der Fall, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (sog. Zeitmoment) und der Berechtigte unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (sog. Umstandsmoment, BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305 ).

    Erst dadurch wird eine Situation geschaffen, auf die ein Beteiligter - hier der Dienstherr oder der begünstigte Dritte - vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (sog. Vertrauensmoment, vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305 ; BVerwG, Urteile vom 13. November 1975 - 2 C 16.72 - BVerwGE 49, 351 , vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 - BVerwGE 102, 33 und vom 15. Juni 2018 - 2 C 19.17 - juris Rn. 8; OVG Münster, Urteil vom 16. Januar - 21 A 4240/05 - DÖD 2008, 185).

  • BVerwG, 24.05.2017 - 1 B 103.17

    Verwirkung prozessualer Befugnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2022 - 2 A 637/20
    Tatbestandlich setzt Verwirkung voraus, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden kann, weil seit der Möglichkeit der Geltendmachung eine längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung unter Berücksichtigung des beim Verpflichteten - oder bei einem Dritten - daraus erwachsenen Vertrauens als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1974 - 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 und vom 12. Dezember 2002 - 7 C 22.02 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 16 S. 26; Beschlüsse vom 7. März 2013 - 4 BN 33.12 - BauR 2013, 1101, vom 6. Juni - 2 B 75.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 73 Rn. 15, vom 20. Januar 2017 - 8 B 23.16 - NVwZ-RR 2017, 430 und vom 24. Mai 2017 - 1 B 103.17 - juris Rn. 5; zuletzt Urteil vom 15. Juni 2018 - 2 C 19.17 - Rn. 8).

    Darauf, ob etwa der mit Widerspruch und Klage angefochtene Verwaltungsakt rechtmäßig oder rechtswidrig war, kommt es nicht an, denn die Verwirkung des prozessualen Rechts hat zur Folge, dass der Rechtsinhaber die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung nicht mehr geltend machen kann (BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 B 103.17 - juris Rn. 5).

  • VG Leipzig, 08.07.2020 - 8 K 574/18
    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2022 - 2 A 637/20
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 8. Juli 2020 - 8 K 574/18 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 8. Juli 2020 - 8 K 574/18 - zu ändern und die Beklagte unter teilweiser Aufhebung des Bescheids vom 11. Dezember 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 5. März 2018 zu verpflichten, dem Kläger für die im Zeitraum vom 24. März 2014 bis 1. September 2015 geleistete Mehrarbeit durch Bereitschaftsdienst (weiteren) Freizeitausgleich in Höhe von 117, 75 Stunden zu gewähren.

  • BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17

    Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2022 - 2 A 637/20
    Tatbestandlich setzt Verwirkung voraus, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden kann, weil seit der Möglichkeit der Geltendmachung eine längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung unter Berücksichtigung des beim Verpflichteten - oder bei einem Dritten - daraus erwachsenen Vertrauens als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1974 - 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 und vom 12. Dezember 2002 - 7 C 22.02 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 16 S. 26; Beschlüsse vom 7. März 2013 - 4 BN 33.12 - BauR 2013, 1101, vom 6. Juni - 2 B 75.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 73 Rn. 15, vom 20. Januar 2017 - 8 B 23.16 - NVwZ-RR 2017, 430 und vom 24. Mai 2017 - 1 B 103.17 - juris Rn. 5; zuletzt Urteil vom 15. Juni 2018 - 2 C 19.17 - Rn. 8).

    Erst dadurch wird eine Situation geschaffen, auf die ein Beteiligter - hier der Dienstherr oder der begünstigte Dritte - vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (sog. Vertrauensmoment, vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305 ; BVerwG, Urteile vom 13. November 1975 - 2 C 16.72 - BVerwGE 49, 351 , vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 - BVerwGE 102, 33 und vom 15. Juni 2018 - 2 C 19.17 - juris Rn. 8; OVG Münster, Urteil vom 16. Januar - 21 A 4240/05 - DÖD 2008, 185).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2022 - 2 A 637/20
    Sie stehen vielmehr in einer Wechselwirkung zueinander (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2000 - X ZR 150/98 - BGHZ 146, 217 ).
  • OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 5 LB 34/13

    Ausgleich von Mehrarbeit eines Beamten durch Dienstbefreiung; Korrektur des

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2022 - 2 A 637/20
    Denn es liefe dem Treueverhältnis zuwider, wenn der Anspruch auf Freizeitausgleich nach Fristablauf entfallen würde (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 30. Juli 2013 - 5 LB 34/13 -, juris Rn. 33 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.12.1970 - II C 45.68

    Anspruch von Beamten auf Freizeitausgleich - Dienstbefreiung von Beamten wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2022 - 2 A 637/20
    Hierin liegt gerade kein zur Begründung von Vertrauen geeignetes Verhalten des Klägers, sondern lediglich eine Untätigkeit (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 26. Oktober 2020 - 1 A 242/18 -, juris Rn. 16), aus der eine rechtliche Folgerung mangels Handlungspflicht nicht abgeleitet werden kann: Das Gebot der Gewährung von Dienstbefreiung richtet sich an den Dienstherrn; es verlangt nicht von dem Beamten ein bestimmtes Verhalten und knüpft erst recht nicht einen Rechtsnachteil daran, dass der Beamte etwas unterlässt (vgl. Corsmeyer, in: GKÖD, a. a. O. § 88 BBG Rn. 6 b unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 1970 - II C 45.68 -, juris Rn. 29).
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2022 - 2 A 637/20
    Eine Schutzwürdigkeit des Verpflichteten besteht z.B. nicht, wenn er die Untätigkeit des Berechtigten in unredlicher Weise veranlasst hat oder wenn er davon ausgehen muss, dass der Berechtigte von den ihm zustehenden Ansprüchen nichts weiß (z.B. BGH, Urteil vom 15. September 1999 - I ZR 57/97 - NJW 2000, 140 ; Sutschet, in: BeckOK BGB, Bamberger/Roth/Hau/Posek, Stand 1. Mai 2018, § 242 BGB Rn. 141).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 1 A 242/18
  • OVG Sachsen, 22.06.2020 - 2 A 878/18

    Freizeitausgleich; Bundespolizei; Bereitschaftsdienst; G7-Gipfel

  • BVerwG, 20.01.2017 - 8 B 23.16

    Anscheinsvollmacht; Empfangsvollmacht; Vertretungsanzeige; Verwirkung

  • BVerwG, 06.06.2014 - 2 B 75.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs;

  • BVerwG, 29.04.2021 - 2 C 33.20

    Freizeitausgleich für Polizeibeamte aus Anlass des G7-Gipfels in Elmau und der

  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

  • BVerwG, 12.12.2002 - 7 C 22.02

    Grundstücksrestitution; Ablösebetrag; Bundesfinanzvermögen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - 21 A 4240/05

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verwirkung eines Besoldungsanspruchs;

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72

    Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt

  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 10.17

    Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Konkurrentenklagen

  • BVerwG, 07.03.2013 - 4 BN 33.12

    Zur Verwirkung eines prozessualen Antragsrechts

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