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   OVG Sachsen, 23.04.2018 - 4 A 85/18.A   

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https://dejure.org/2018,10638
OVG Sachsen, 23.04.2018 - 4 A 85/18.A (https://dejure.org/2018,10638)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.04.2018 - 4 A 85/18.A (https://dejure.org/2018,10638)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. April 2018 - 4 A 85/18.A (https://dejure.org/2018,10638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 2 VwGO, § 78 Abs. 3 AsylG
    Rechtsbehelfserklärung; Unrichtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.09.2015 - 2 B 74.14

    Zulassung einer Grundsatzrevision bzgl. Rechtsfragen zu ausgelaufenem oder

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.04.2018 - 4 A 85/18
    10 Eine Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung käme zwar ausnahmsweise in Betracht, wenn die Beantwortung der vom Kläger aufgeworfenen Frage weiterhin für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. September 2015 - 2 B 74.14 - juris Rn. 10 m. w. N. [zur Grundsatzrevision]).
  • OVG Sachsen, 27.07.2015 - 1 A 137/15

    Beseitigungsanordnung, Anspruch auf Einschreiten, Pferdehaltung, Kostenrisiko,

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.04.2018 - 4 A 85/18
    6 Der vom Kläger geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG) liegt nicht vor, weil der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg dem Verwaltungsgericht Chemnitz im Rechtszug nicht übergeordnet und damit kein Divergenzgericht im Sinne der vorgenannten Norm ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 27. Juli 2015 - 1 A 137/15 -, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - A 9 S 333/17

    Rechtsbehelfsbelehrung:"Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein";

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.04.2018 - 4 A 85/18
    Die vom Kläger sinngemäß aufgeworfene Frage, ob die Formulierung in einer behördlichen Rechtsbehelfsbelehrung, wonach die Klage "in deutscher Sprache abgefasst" sein muss, irreführend und die Belehrung damit i. S. v. § 58 Abs. 2 VwGO unrichtig erteilt ist, wird zwar in der Rechtsprechung der Obergerichte unterschiedlich beantwortet (VGH Bad.- Württ., Urt. v. 18. April 2017 - A 9 S 333/17 -, juris Rn. 28; a. A. OVG Schl.-H., Beschl. v. 16. November 2017 - 1 LA 689/17 -, juris Rn. 7) und ist vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht bislang auch noch nicht entschieden worden.
  • VGH Bayern, 22.08.2017 - 13a ZB 17.30882

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.04.2018 - 4 A 85/18
    Der Rechtssache kommt gleichwohl keine grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG zu (a. A. SächsOVG, Beschl. v. 5. Januar 2018 - 5 A 1306/17.A -, juris Rn. 2; BayVGH, Beschl. v. 22. August 2017 - 13a ZB 17.30882 -, juris Rn. 2 f.).
  • OVG Sachsen, 05.01.2018 - 5 A 1306/17

    Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.04.2018 - 4 A 85/18
    Der Rechtssache kommt gleichwohl keine grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG zu (a. A. SächsOVG, Beschl. v. 5. Januar 2018 - 5 A 1306/17.A -, juris Rn. 2; BayVGH, Beschl. v. 22. August 2017 - 13a ZB 17.30882 -, juris Rn. 2 f.).
  • BVerwG, 25.01.2018 - 2 B 32.17

    Fehlerhafte Zurruhesetzungsverfügung; kein Anspruch auf Nachzahlung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.04.2018 - 4 A 85/18
    9 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht der Zweck der Zulassung eines Rechtsmittels wegen grundsätzlicher Bedeutung darin, eine für die Zukunft richtungsweisende Klärung herbeizuführen, so dass bei Rechtsfragen zu ausgelaufenem oder auslaufendem Recht sowie zu Übergangsrecht eine solche Zulassung regelmäßig nicht gerechtfertigt ist (BVerwG, Beschl. v. 25. Januar 2018 - 2 B 32.17 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • BVerwG, 14.03.2018 - 6 BN 3.17

    Normenkontrollantrag gegen die Regelungen der internetbasierten Online-Wahl

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.04.2018 - 4 A 85/18
    8 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang ungeklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende Klärung im Rechtsmittelverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist (vgl. zum Revisionsverfahren BVerwG, Beschl. v. 14. März 2018 - 6 BN 3.17 -, juris Rn. 15; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 4 A 1110/18

    Irak; Schiit; Sunnit; Sicherheitslage; Protokoll; Niederschrift

    Hierbei handelt es sich um einen Zulassungsgrund, der in Verfahren nach dem Asylgesetz gemäß § 78 Abs. 3 AsylG nicht gegeben ist (Senatsbeschl. v. 23. April 2018 - 4 A 85/18.A -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 15.02.2019 - 4 A 1013/18

    Betreibensaufforderung; Klagerücknahme; Rechtsschutzinteresse; Willkür;

    Gemäß § 78 Abs. 3 AsylG ist die Berufung ausdrücklich "nur" wegen der dort benannten Gründe zuzulassen, so dass der in dieser Vorschrift enthaltene Katalog abschließend ist (Senatsbeschl. v. 23. April 2018 - 4 A 85/18.A -, juris Rn. 4; st. Rspr.).4 2. Die Berufung ist auch nicht wegen der im Zulassungsantrag geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG) zuzulassen.
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