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   OVG Sachsen, 23.05.2012 - 5 A 499/09   

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OVG Sachsen, 23.05.2012 - 5 A 499/09 (https://dejure.org/2012,18722)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.05.2012 - 5 A 499/09 (https://dejure.org/2012,18722)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 5 A 499/09 (https://dejure.org/2012,18722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    AO § 38, § 45 Abs. 2 S. 1; BGB § 1967 Abs. 2, § 1975

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Erben für Abwasserbeiträge nach Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens; Vorliegen einer Beschränkung der Haftung für eigene Verbindlichkeiten (Eigenschulden) des Erben durch ein Nachlassinsolvenzverfahren; Beschränkung der Haftung für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Erben für Abwasserbeiträge nach Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens; Vorliegen einer Beschränkung der Haftung für eigene Verbindlichkeiten (Eigenschulden) des Erben durch ein Nachlassinsolvenzverfahren; Beschränkung der Haftung für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zur Beitragsveranlagung in der Nachlassinsolvenz

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Beitragsveranlagung in der Nachlassinsolvenz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Dresden, 28.10.2008 - 2 K 2583/05
    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2012 - 5 A 499/09
    Ausfertigung Az.: 5 A 499/09 2 K 2583/05.

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 28. Oktober 2008 - 2 K 2583/05 - geändert.

    6 Den gegen diese Bescheide am 5. Dezember 2005 erhobenen, auf die Änderungsbescheide erweiterten Anfechtungsklagen hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 28. Oktober 2008 - 2 K 2583/05 - stattgegeben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 28. Oktober 2008 - 2 K 2583/05 - abzuändern und die Klagen abzuweisen.

    11 Dem Senat liegen die Akten des Verwaltungsgerichts (2 K 2583/05), des Berufungszulassungs- (5 A 14/09) und des Berufungsverfahrens, die Akten der beiden vorläufigen Rechtsschutzverfahren erster und zweiter Instanz (12 K 2582/05 und 5 BS 307/06; 2 L 360/08 und 5 B 329/08) sowie die Verwaltungsakten des Beklagten (zwei Ordner) vor, auf deren Inhalt wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen wird.

  • BFH, 11.08.1998 - VII R 118/95

    Beschränkung der Erbenhaftung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2012 - 5 A 499/09
    Auch der Bundesfinanzhof gehe davon aus, dass eine Nachlassinsolvenz die Haftung der Erben für Abgabenforderungen nicht beschränke, falls der Abgabentatbestand erst nach dem Erbfall durch die Erben selbst als neue Eigentümer des geerbten Gegenstandes verwirklicht werde (BFH, Urt. v. 11. August 1998 - VII R 118/95 -, juris Rn. 17 ff. = BB 1998, 2195 ff.).

    20 Abgabenrechtlich ist allerdings zu berücksichtigen, dass nicht der Nachlass selbst Abgabenschuldner sein kann, sondern nur der Erblasser oder der Erbe, je nachdem in wessen Person der Abgabentatbestand verwirklicht wird (vgl. BFH, Urt. v. 11. August 1998 - VII R 118/95 -, juris Rn. 32 = BB 1998, 2195 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2001 - 9 B 157/01

    Gebühren keine Erblasserschulden

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2012 - 5 A 499/09
    Richtigerweise seien die Beitragsforderungen aber keine Nachlasserbenschulden, weil sie nicht durch Rechtsgeschäft der Miterben zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses begründet worden seien, sondern durch einseitigen Verwaltungsakt aufgrund eines gesetzlich (durch Satzung) begründeten Abgabenschuldverhältnisses (VG Koblenz, Urt. v. 10. Dezember 2007 - 4 K 209/07.KO -, juris Rn.; 36; OVG NRW, Beschl. v. 27. Februar 2001 - 9 B 157/01 -, juris Rn. 3 ff. = NVwZ-RR 2001, 596 f.).

    21 Im Kommunalabgabenrecht gilt folgerichtig nichts anderes, wenn - wie hier gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b SächsKAG - insoweit auf die Abgabenordnung verwiesen wird (so u. a. OVG NRW, Beschl. v. 27. Februar 2001 - 9 B 157/01 -, juris Rn. 3 ff. = NVwZ-RR 2001, 596 f.; NdsOVG, Beschl. v. 6. März 2008 - 9 ME 149/08 -, juris Rn. 7/8; BayVGH, Beschl. v. 7. April 2008 - 4 CS 08.357 -, juris Rn. 9).

  • BFH, 24.06.1981 - I B 18/81

    Beschränkung der Erbenhaftung - Übergegangene Steuerschulden - Einrede der

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2012 - 5 A 499/09
    Dieser muss deshalb keine Entscheidung darüber enthalten, ob oder gegebenenfalls in welchem Umfange die Erben ausschließlich aus dem Nachlass zu leisten verpflichtet sind (BFH a. a. O., juris Rn. 20 bis 23; BFH, Beschl. v. 24. Juni 1981 - I B 18/81 -, juris Rn. 6/7 = BStBl. II 1981, 729 f.), jedenfalls solange kein Fall des § 156 Abs. 2 AO vorliegt, d. h. solange nicht bereits bei Festsetzung der Abgabe feststeht, dass deren Einziehung keinen Erfolg haben wird oder dass der Erfolg außer Verhältnis zu den dafür nötigen Kosten steht.
  • OVG Thüringen, 09.04.2009 - 4 EO 592/05

    Ausbaubeiträge; Haftung des Erben für Abwasserbeitrag; Beitrag; Abwasserbeitrag;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2012 - 5 A 499/09
    Hingegen ist bezüglich des Entstehens der streitigen Beitragsforderungen ein allein dem Erblasser zuzurechnender Geschehensablauf nicht ersichtlich und wird auch nicht behauptet (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 9. April 2009 - 4 EO 592/05 -, juris Rn. 8 = FamRZ 2009, 1866 f.).
  • OVG Saarland, 23.09.1999 - 1 X 3/99
    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2012 - 5 A 499/09
    Dem dürfte - ohne dass dies hier abschließend entschieden werden müsste - aufgrund 25 der Besonderheiten des Abgabenrechts (u. a. § 45 Abs. 2 Satz 1 AO) auch im Kommunalabgabenrecht zu folgen sein, das weitgehend auf die Abgabenordnung verweist (so das OVG Saarland, Beschl. v. 23. September 1999 - 1 X 3/99 -, juris Rn. 7 ff., in Abgrenzung zur verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu Rückforderungsbescheiden nach dem Lastenausgleichs- und Sozialhilferecht).
  • BVerwG, 22.12.2009 - 5 B 12.09

    Zulässigkeit einer Revision bei einer Beschwerde lediglich über die

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2012 - 5 A 499/09
    Nach dem Inhalt der Änderungsbescheide wurden die ursprünglichen Bescheide auch nur in diesem Umfang - mithin nur teilweise - geändert, so dass keine Ersetzung der ursprünglichen Bescheide erfolgte (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. Februar 2012 - 5 B 12/09 -, juris Rn. 7 bis 10, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 06.03.2008 - 9 ME 149/08

    Dürftigkeitseinrede; Eigenschulden; Erbe; Erblasser; Nachlass;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2012 - 5 A 499/09
    21 Im Kommunalabgabenrecht gilt folgerichtig nichts anderes, wenn - wie hier gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b SächsKAG - insoweit auf die Abgabenordnung verwiesen wird (so u. a. OVG NRW, Beschl. v. 27. Februar 2001 - 9 B 157/01 -, juris Rn. 3 ff. = NVwZ-RR 2001, 596 f.; NdsOVG, Beschl. v. 6. März 2008 - 9 ME 149/08 -, juris Rn. 7/8; BayVGH, Beschl. v. 7. April 2008 - 4 CS 08.357 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 09.02.2007 - 5 BS 307/06

    Abgabenrecht, Erschließungsbeiträge, Bestimmtheit, Buchgrundstück

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2012 - 5 A 499/09
    11 Dem Senat liegen die Akten des Verwaltungsgerichts (2 K 2583/05), des Berufungszulassungs- (5 A 14/09) und des Berufungsverfahrens, die Akten der beiden vorläufigen Rechtsschutzverfahren erster und zweiter Instanz (12 K 2582/05 und 5 BS 307/06; 2 L 360/08 und 5 B 329/08) sowie die Verwaltungsakten des Beklagten (zwei Ordner) vor, auf deren Inhalt wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen wird.
  • OVG Sachsen, 07.09.2009 - 5 B 329/08

    Abwasserbeitrag; Änderungsbescheid; veränderte Umstände

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.05.2012 - 5 A 499/09
    11 Dem Senat liegen die Akten des Verwaltungsgerichts (2 K 2583/05), des Berufungszulassungs- (5 A 14/09) und des Berufungsverfahrens, die Akten der beiden vorläufigen Rechtsschutzverfahren erster und zweiter Instanz (12 K 2582/05 und 5 BS 307/06; 2 L 360/08 und 5 B 329/08) sowie die Verwaltungsakten des Beklagten (zwei Ordner) vor, auf deren Inhalt wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen wird.
  • VG Koblenz, 10.12.2007 - 4 K 209/07

    Anfechtungsklage gegen die Heranziehung zu Vorauszahlungen auf einen

  • VGH Bayern, 07.04.2008 - 4 CS 08.357

    Abfallwirtschaftsgebühr; Erbfall; Eigenschuld des Erben;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 2 S 1750/15

    Erlöschen von Abgabenrückerstattungsforderungen durch Aufrechnung mit gegen

    51 Die hier in Rede stehenden Grundbesitzabgaben, nämlich die Abwassergebühren für das Jahr 2012 und die Grundsteuern für den Erhebungszeitraum 2012-2013, sind, wie das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen hat, keine Nachlassverbindlichkeiten i.S.v. § 1967 BGB, sondern Eigenverbindlichkeiten des Klägers als Eigentümer des Grundstücks, für die er mit seinem eigenen Vermögen unbeschränkt einzustehen hat (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 27.02.2001 - 9 B 157/01 -, juris; NdsOVG, Beschluss vom 06.03.2008 - 9 ME 149/08 -, juris; ThürOVG, Beschluss vom 09.04.2009, a.a.O.; SächsOVG, Urteil vom 23.05.2012 - 5 A 499/09 -, juris; sowie zur Zustandshaftung des Fiskalerben: HessVGH, Urteil vom 27.03.2014 - 8 A 1251/12 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.03.2016 - 2 M 156/15 -, juris).

    Auf die Frage, aus welchem Rechtsgrund er das Eigentum erworben hat, kommt es nach der gesetzlichen Regelung für das Entstehen der Abgabenforderung nicht an (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 27.02.2001, a.a.O.; NdsOVG, Beschluss vom 06.03.2008, a.a.O.; SächsOVG, Urteil vom 23.05.2012, a.a.O.).

    An einer solchen Rechtshandlung fehlt es hinsichtlich der hier in Streit stehenden Abgabenforderungen der Beklagten, die allein an die Eigentümerstellung anknüpfen (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 27.02.2001, a.a.O.; SächsOVG, Urteil vom 23.05.2012, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 27.10.2016 - 6 K 667/12

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag; Beitragsforderung ist

    Da - wie bereits früher ausgeführt - die Vorteilslage mit der Abnahme im Jahre 2009 und die sachliche Beitragspflicht sodann mit Inkrafttreten der ABS 2012 im Jahre 2011 entstand und der Erbfall zu diesem Zeitpunkt bereits über mehrere Jahre zurücklag, handelt es sich hier um eine Verbindlichkeit, die erst nach dem Erbfall in der Person des Erben als Eigentümer des Grundstücks gemäß § 8 Abs. 7 S. 2, 12 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) KAG i.V.m. § 38 AO originär entstanden ist und die ihn daher als Träger seines eigenen Vermögens berührt, sodass er für sie mit seinem eigenen Vermögen unbeschränkt haftet (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Februar 2001, - 9 B 157/01 -, juris Rn. 3; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 6. März 2008 - 9 ME 149/08 -, juris Rn. 8f.; OVG Thüringen, Beschluss vom 9. April 2009, a.a.O., Rn. 8; OVG Sachsen, Urteil vom 23. Mai 2012 - 5 A 499/09 -, juris Rn. 18f.; zu Grundsteuerschulden auch Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 4. Mai 2006 - 20 K 391/05 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 9 B 32.12

    Klärung der Frage bzgl. Heranziehung eines Erben zur Zahlung eines

    VG Dresden - - AZ: VG 2 K 2583/05 Sächsisches OVG - 23.05.2012 - AZ: OVG 5 A 499/09.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 160/09

    Nichtigkeit eines Anschlussbeitragsbescheides

    Es ist anerkannt, dass während des gerichtlichen Verfahrens eine Änderung eines Beitragsbescheides erfolgen darf, um die fehlerhafte Veranlagung mehrerer selbständiger Grundstücke als ein Grundstück zu heilen (vgl. OVG Sachsen, Urt. v. 23. Mai 2012 - 5 A 499/09 - VGH Bayern, Beschl. v. 4. Januar 2000 - 23 ZB 99.2938 -, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 76a m.w.N.).
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