Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 23.06.2004 - 5 E 46/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24544
OVG Sachsen, 23.06.2004 - 5 E 46/03 (https://dejure.org/2004,24544)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.06.2004 - 5 E 46/03 (https://dejure.org/2004,24544)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - 5 E 46/03 (https://dejure.org/2004,24544)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,24544) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    AO § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; VwGO § 47 Abs. 5 S. 3, § 183 S. 1, § 183 S. 2; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3, § 115 Abs. 1, § 115 Abs. 3; ZPO § 876, § 878

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Steuerbescheides bei nachträglichem Bekanntwerden von Tatsachen; Gerichtsurteil als nachträglich bekanntwerdende Tatsache; Anwendbarkeit eines Vollstreckungshindernisses aus dem Normenkontrollverfahren auf Verwaltungsakte; Folgen der Nichtigkeitserklärung ...

  • Judicialis

    AO § 173 Ab... s. 1 Satz 1 Nr. 2; ; AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; VwGO § 47 Abs. 5 Satz 3; ; VwGO § 183 Satz 1; ; VwGO § 183 Satz 2; ; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3; ; ZVG § 115 Abs. 1; ; ZVG § 115 Abs. 3; ; ZPO § 876; ; ZPO § 878

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2004 - 5 E 46/03
    Sie werden vielmehr von der Vorschrift des § 183 Satz 1 VwGO getragen, die kraft der umfassenden Verweisung des § 47 Abs. 5 Satz 3 VwGO auch auf Verwaltungsakte (entsprechend) anwendbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.7.1978, BVerwGE 56, 172 [176]; Redeker, in: Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl. 2000, § 47 RdNr. 46; J. Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 47 RdNr. 104; Pietzner, in: Schoch/Schmidt/Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand 2003, § 183 RdNr. 51 ff.).
  • OVG Sachsen, 27.07.2020 - 5 A 558/18

    Rechtssicherheit; Vertrauensschutz; Einzelfallgerechtigkeit; Bestandskraft

    Soweit der Kläger darauf verweist, dass eine Anwendbarkeit von § 48 VwVfG auf die Aufhebung bestandskräftiger Beitragsbescheide im Beschluss des Senats vom 23. Juni 2004 - 5 E 46/03 - nicht ausgeschlossen worden war, ist diese Entscheidung durch die Urteile des Senats vom 31. März 2014 - 5 A 124/13 -, juris Rn. 37 und vom 18. Dezember 2014 - 5 A 192/12 - , juris Rn. 27 überholt.
  • VG Schwerin, 28.02.2023 - 4 A 1679/18

    Verwirkung von Säumniszuschlägen; Folgen der Unwirksamkeitserklärung einer

    Auch insoweit ist der Begriff der Vollstreckung nach dem auf die Belange des Schuldners ausgerichteten Schutzzweck des § 183 Satz 2 VwGO weit zu verstehen und erfasst bei einem Verwaltungsakt nicht nur die in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen geregelten Formen der Vollstreckung, sondern jede zwangsweise Realisierung des mit dem Verwaltungsakt verfolgten Gemeinwohlinteresses (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 23. Juni 2004 - 5 E 46/03 -, juris Rn. 8, wonach auch die Zuteilung des Erlösüberschusses an den Gläubiger einer durch Verwaltungsakt titulierten vermeintlichen öffentlich-rechtlichen Beitragsforderung im Rahmen der Zwangsversteigerung eines Grundstücks des Beitragsschuldners erfasst werden kann).
  • OVG Sachsen, 12.10.2005 - 5 B 471/04

    Säumniszuschläge, aufschiebende Wirkung, Rückwirkung

    Das Gericht verwirklicht mit einer Anordnung nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO den Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch des Antragstellers, der ihm deshalb zusteht, weil er kraft der (Wieder-)Herstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs nicht zur Duldung der aus dem Vollzug folgenden Beeinträchtigung seiner Grundrechte verpflichtet ist (vgl. zu den Voraussetzungen dieses Anspruchs SächsOVG, Beschl. v. 2.5.2001, SächsVBl. 2001, 293 [294 f.]; Beschl. v. 23.6.2004 - 5 E 46/03 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht