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   OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 680/19   

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OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 680/19 (https://dejure.org/2021,54443)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.12.2021 - 6 A 680/19 (https://dejure.org/2021,54443)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Dezember 2021 - 6 A 680/19 (https://dejure.org/2021,54443)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 40 Abs. 1, VwGO § ... 88, VwGO § 98, VwGO § 124 Abs. 2, VwGO § 173 Satz 1, EGGVO § 23 Abs. 1, StPO § 98 Abs. 2, StPO § 163 b Abs. 1 Satz 1, ZPO § 512, StVO § 36 Abs. 5 Satz 1, StVO § 36 Abs. 5 Satz 4
    Zulassung der Berufung; legendierte Polizeikontrolle; Rechtsweg; Identitätsfeststellung; rechtliches Gehör; ne ultra petita

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16

    "Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 680/19
    Eine "legendierte Polizeikontrolle" mittels einer vorgetäuschten Verkehrskontrolle ist grundsätzlich zulässig (wie BGH, Urt. v. 26. April 2017 - 2 StR 247/16 -, juris Ls. 2 und Rn. 25 ff. = BGHSt 62, 123), sie muss sich aber an den Anforderungen der eigentlich bezweckten Maßnahme, die sie der Sache nach darstellt, messen lassen.

    Die Polizei kann auch während eines bereits laufenden Ermittlungsverfahrens aufgrund präventiver Ermächtigungsgrundlagen zum Zwecke der Gefahrenabwehr tätig werden (BGH, Urt. v. 26. April 2017 - 2 StR 247/16 -, juris Ls. 2 und Rn. 25 ff. = BGHSt 62, 123).

    Eine "legendierte Polizeikontrolle" mittels einer vorgetäuschten Verkehrskontrolle ist grundsätzlich zulässig (vgl. BGH, Urt. v. 26. April 2017 a. a. O.), sie muss sich aber - wie vom Verwaltungsgericht zutreffend erkannt - an den Anforderungen der eigentlich bezweckten Maßnahme, die sie der Sache nach darstellt, messen lassen (vgl. für die Verwertbarkeit im Strafrecht: § 161 Abs. 3 Satz 1 StPO sowie Müller/Römer: Legendierte Kontrollen - Die gezielte Suche nach dem Zufallsfund, NStZ 2012, 543, 547).

  • OVG Sachsen, 19.12.2019 - 3 A 851/18

    Identitätsfeststellung; Durchsuchung; gefährlicher Ort;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 680/19
    Eine Verkehrskontrolle, die eine Identitätsfeststellung legendiert, ist allein bei objektiver Betrachtung nicht geeignet, den Betroffenen zu diskriminieren (vgl. SächsOVG, Urt. v. 19. Dezember 2019 - 3 A 851/18 -, juris Rn. 18 f.).

    Auch wenn eine Identitätsfeststellung an sich keinen gewichtigen Grundrechtseingriff darstellt (SächsOVG, Urt. v. 19. Dezember 2019 a. a. O. Rn. 24), hat das Verwaltungsgericht den Sachverhalt dahingehend gewürdigt, dass angesichts der Gesamtumstände, wie der großen Anzahl von Polizeibeamten, der daraus resultierenden Wirkung nach außen sowie der darauffolgenden Maßnahmen, wie der Durchsuchung (vgl. auch: SächsOVG, Urt. v. 19. Dezember 2019 a. a. O. Rn. 25), von einem gewichtigen Eingriff auszugehen sei (für die Identitätsfeststellung bejaht auch in: OVG Hamburg, Urt. v. 23. August 2002 - 1 Bf 301/00 -, NVwZ-RR 2003, 276 f.).

  • VGH Bayern, 05.11.2009 - 10 C 09.2122

    Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs - Abgrenzung zwischen Maßnahmen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 680/19
    Danach ist zu bestimmen, ob die streitbefangenen Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung dienten (vgl. BVerwG, Urt. v. 3. Dezember 1974 - 1 C 11.73 -, juris Rn. 24; BayVGH, Beschl. v. 5. November 2009 - 10 C 09.2122 -, juris Rn. 12).

    Sie widerspricht jedenfalls in diesen Fällen den zwingenden gesetzlichen Regelungen der §§ 17 bis 17b GVG und für sie besteht in diesen Fällen auch kein Bedürfnis (vgl. näher BayVGH, Beschl. v. 5. November 2009 a. a. O. Rn. 11).

  • BVerwG, 03.12.1974 - I C 11.73

    Zwangsweise Mitnahme zur Wache - Freiheitsentziehungen nach dem

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 680/19
    Danach ist zu bestimmen, ob die streitbefangenen Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung dienten (vgl. BVerwG, Urt. v. 3. Dezember 1974 - 1 C 11.73 -, juris Rn. 24; BayVGH, Beschl. v. 5. November 2009 - 10 C 09.2122 -, juris Rn. 12).

    Dabei muss der Sachverhalt grundsätzlich einheitlich betrachtet werden, es sei denn, einzelne Teile des Geschehensablaufs sind objektiv abtrennbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 3. Dezember 1974 a. a. O. Rn. 24; zu polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Versammlungsgeschehen: OVG Hamburg, Beschl. v. 7. August 2018 - 4 SO 24/18 -, juris Rn. 19; NdsOVG, Beschl. v. 8. November 2013 - 11 OB 263/13 -, juris Rn. 4).

  • OVG Hamburg, 23.08.2002 - 1 Bf 301/00

    Feststellung der Identität eines Staatsangehörigen der Elfenbeinküste;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 680/19
    Auch wenn eine Identitätsfeststellung an sich keinen gewichtigen Grundrechtseingriff darstellt (SächsOVG, Urt. v. 19. Dezember 2019 a. a. O. Rn. 24), hat das Verwaltungsgericht den Sachverhalt dahingehend gewürdigt, dass angesichts der Gesamtumstände, wie der großen Anzahl von Polizeibeamten, der daraus resultierenden Wirkung nach außen sowie der darauffolgenden Maßnahmen, wie der Durchsuchung (vgl. auch: SächsOVG, Urt. v. 19. Dezember 2019 a. a. O. Rn. 25), von einem gewichtigen Eingriff auszugehen sei (für die Identitätsfeststellung bejaht auch in: OVG Hamburg, Urt. v. 23. August 2002 - 1 Bf 301/00 -, NVwZ-RR 2003, 276 f.).
  • OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 A 1182/18
    Auszug aus OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 680/19
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. April 2020 - 6 A 1182/18 -, juris Rn. 19; st. Rspr.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 680/19
    Eine Gehörsrüge erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. April 2005 - 1 B 161.04 -, juris Rn. 3; v. 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 680/19
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet daher das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Beschl. v. 8. Oktober 1985 - 1 BvR 33/83 -, juris Rn. 18; SächsOVG, Beschl. v. 7. Juli 2021 - 6 A 295/18.A -, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13

    Identitätsfeststellung im Rahmen einer Versammlung erfordert konkrete Gefahr für

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 680/19
    Das Gewicht des Grundrechtseingriffs ist verhältnismäßig gering, da die Identitätsfeststellung weder heimlich noch anlasslos erfolgt und die Persönlichkeitsrelevanz der im Zusammenhang mit einer Identitätsfeststellung erhobenen Informationen von vornherein begrenzt ist (vgl. BVerfG [K], Beschl. v. 24. Juli 2015 - 1 BvR 2501/13 -, juris Rn. 12).
  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 25/15

    Durchsuchung der vom Verdächtigen mitgeführten Sachen (Voraussetzungen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 680/19
    Für eine Identitätsfeststellung ist ein Anfangsverdacht, der Anlass zum Einschreiten gibt und zur Erforschung des Sachverhaltes verpflichtet, erforderlich, aber auch ausreichend (BGH, Urt. v. 17. Februar 2016 - 2 StR 25/15 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

  • BVerwG, 14.04.2005 - 1 B 161.04

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen, die

  • OVG Sachsen, 07.07.2021 - 6 A 295/18

    Russische Föderation; Tschetschenien; Gehörsverstoß (abgelehnt);

  • BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 1043/00

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

  • BVerwG, 28.01.1994 - 7 B 198.93

    Zeitschlagen von Kirchenglocken als Tätigkeit eines Trägers öffentlicher

  • OVG Sachsen, 08.03.2021 - 6 A 1268/18

    Gewerbeuntersagung; Antrag auf Zulassung der Berufung; Volksverhetzung;

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 11 OB 263/13

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für eine Fortsetzungsfeststellungsklage bei

  • OVG Hamburg, 07.08.2018 - 4 So 24/18

    Zulässigkeit des Rechtswegs für die nachträgliche Überprüfung von Maßnahmen im

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2014 - 5 E 375/14

    Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg; Verweisung; doppelfunktionale Maßnahme;

  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 3/92

    Keine Rechtswegprüfung bei Rechtsmittelentscheidung in der Hauptsache

  • OVG Sachsen, 14.10.2021 - 6 A 325/19

    Widerruf einer Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger; Pflicht

  • VG Düsseldorf, 01.09.2022 - 6 K 4721/21

    Stadt Düsseldorf darf "Auto-Posen" nach derzeit geltendem Recht nicht verbieten

    vgl. hierzu etwa Sächs. OVG, Beschluss vom 23. Dezember 2021 - 6 A 680/19, juris Rn. 20; Gerster, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 7. Aufl. 2021, Rn. 470; Hühnermann, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl. 2022, § 36 Rn. 12.
  • OVG Hamburg, 19.01.2022 - 4 Bf 10/21

    Identitätsfeststellung eines Anwohners an einem "gefährlichen Ort" auf St. Pauli

    Diese Information dient dem Zweck, dem Zeugen eine Vorbereitung der Aussage durch die Auffrischung seiner Erinnerung zu ermöglichen (OVG Bautzen, Beschl. v. 23.12.2021, 6 A 680/19, juris Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2023 - 11 LC 303/20

    Beoobachtung; Doppelfunktion der Polizei; informationelle Selbstbestimmung;

    Eine ungeschriebene Ausnahme hiervon ist nur anerkannt, wenn ein Beteiligter erstinstanzlich die Zulässigkeit des Rechtsweges gerügt und das Verwaltungsgericht hierüber gleichwohl nicht durch Beschluss entschieden hatte (vgl. NdsOVG, Urt. v. 13.11.2019 - 12 LC 79/19 - juris Rn. 23; SächsOVG, Beschl. v. 23.12.2021 - 6 A 680/19 - juris Rn. 10).

    Dabei muss der Sachverhalt grundsätzlich einheitlich betrachtet werden, es sei denn, einzelne Teile des Geschehensablaufs sind objektiv abtrennbar (Senatsbeschl. v. 8.11.2013 - 11 OB 263/13 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschl. v. 29.9.2022 - 10 C 22.556 - juris Rn. 8; SächsOVG, Beschl. v. 23.12.2021 - 6 A 680/19 - juris Rn. 12; BVerwG, Urt. v. 3.12.1974 - 1 C 11/73 - juris Rn. 24; BayVGH, Beschl. v. 5.11.2009 - 10 C 09.2122 - juris Rn. 12; OVG Hamburg, Beschl. v. 7.8.2018 - 4 So 24/18 - juris Rn. 19).

  • VG Dresden, 18.01.2022 - 6 K 438/19

    Racial Profiling bei der Bundespolizei

    Dagegen sind die Strafgerichte für die Überprüfung von Strafverfolgungsmaßnahmen, die sich als Justizverwaltungsakte darstellen, nach § 23 Abs. 1 EGGVG bzw. analog § 98 Abs. 2 StPO zuständig (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. Dezember 2021 - 6 A 680/19 -, Entscheidungsdatenbank OVG, Rn 11).

    Für die Abgrenzung der beiden Aufgabengebiete ist maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage des Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 3. Dezember 1974 - 1 C 11.73 -, juris Rn. 24; SächsOVG, Beschl. v. 23. Dezember 2021 a. a. O. Rn. 12).

  • OVG Sachsen, 13.10.2022 - 4 B 241/22

    Beschwerdeverfahren; Rechtsweg; Breitbandausbau; Vergabeverfahren;

    Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Verfahren der Absätze 1 bis 4 des § 17a GVG nicht eingehalten worden ist, wenn das erstinstanzliche Gericht also trotz Rüge eines Beteiligten und damit unter Verstoß gegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG nicht vorab über den Rechtsweg entschieden hat (SächsOVG, Beschl. v. 23. Dezember 2021 - 6 A 680/19 -, juris Rn. 10; NdsOVG, Urt. v. 20. Juni 2019 - 11 LC 121/17 -, juris Rn. 27; Ehlers, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 17a GVG Rn. 46).
  • OVG Sachsen, 09.08.2023 - 6 D 38/21

    Prozesskostenhilfe; Notunterkunft; Aufsichtspflicht

    Der durch Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf garantierte Anspruch auf effektiven Rechtsschutz erfordert, die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung in Fällen gewichtiger, allerdings in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe zu eröffnen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2510, 2511; BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2017 - 6 A 46.16 -, juris Rn. 20; SächsOVG, Beschl. v. 23. Dezember 2021 - 6 A 680/19 -, juris Rn. 24; W.-R. Schenke/R. P. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 113 Rn. 145).7 Es ist aber hier nichts dafür ersichtlich, dass gegen den von der Klägerin beklagten Landkreis ein solcher Anspruch besteht.
  • OVG Sachsen, 21.10.2022 - 6 A 411/21
    Bei wirksamer Klagerücknahme endet mit der Rücknahmeerklärung die Rechtshängigkeit des geltend gemachten Anspruchs; ein zu treffender Einstellungsbeschluss hat nur deklaratorische Bedeutung (SächsOVG, Beschl. v. 23. Dezember 2021 - 6 A 680/19 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 21.11.2022 - 6 A 411/21

    Zulassung der Berufung; Klagerücknahme; Prozesserklärung; Wirksamkeit;

    Bei wirksamer Klagerücknahme endet mit der Rücknahmeerklärung die Rechtshängigkeit des geltend gemachten Anspruchs; ein zu treffender Einstellungsbeschluss hat nur deklaratorische Bedeutung (SächsOVG, Beschl. v. 23. Dezember 2021 - 6 A 680/19 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 09.02.2023 - 6 A 621/21

    Zulassung der Berufung; grundsätzliche Bedeutung; Klärungsfähigkeit; rechtliches

    Die Gehörsrüge erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was der Antragsteller noch vorgetragen hätte, wenn die vermeintliche Verletzung des rechtlichen Gehörs unterblieben wäre, und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 12. Dezember 2000 - 11 B 76.00 -, juris Rn. 17; v. 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz § 133 VwGO Nr. 26; SächsOVG, Beschl. v. 23. Dezember 2021 - 6 A 680/19 -, juris Rn. 36; st. Rspr., jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 10.06.2022 - 6 A 341/21

    Asylrecht; Russische Föderation; Inguschetien; Antrag auf Zulassung der Berufung;

    Wird dies von einem Beteiligten versäumt, ist sein Gehörsanspruch nicht verletzt (BVerwG, Urt. v. 3. Juli 1992 a. a. O. Rn. 9; SächsOVG, Beschl. v. 23. Dezember 2021 - 6 A 680/19 -, juris Rn. 36).
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