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   OVG Sachsen, 24.02.2020 - 3 B 262/19   

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https://dejure.org/2020,11069
OVG Sachsen, 24.02.2020 - 3 B 262/19 (https://dejure.org/2020,11069)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.02.2020 - 3 B 262/19 (https://dejure.org/2020,11069)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. Februar 2020 - 3 B 262/19 (https://dejure.org/2020,11069)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SGB X § 48 Abs. 1 Satz 1, SGB VIII § 43 Abs. 2
    Tagespflegeerlaubnis; Rücknahme; Geeignetheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 08.03.2017 - 4 B 12/17

    Kindertagespflege; Eignung; Zuverlässigkeit; Fehlverhalten; Interessenabwägung

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2020 - 3 B 262/19
    Ferner muss eine geeignete Tagespflegeperson ihr Handeln begründen und reflektieren können und zum konstruktiven Umgang mit Konflikten und Kritik fähig sein (SächsOVG, Beschl. v. 8. März 2017 - 4 B 12/17 -, juris Rn. 6 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 21. Juli 2015 - 12 B 606/15 -, juris Rn. 16).

    Denn unabhängig davon verhielt sich die Antragstellerin aufsichtswidrig, da sie sich ohne triftigen Grund von den Kindern entfernt hatte und von ihrem Standort im Supermarkt aus sicher nicht in der Lage gewesen wäre, in einer Gefahrensituation unmittelbar und schnell einzugreifen.9 Zwar lässt nicht jede Aufsichtsverletzung durch eine Pflegeperson für sich genommen schon auf deren Ungeeignetheit schließen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 8. März 2017 a. a. O. Rn. 8 ff.).

  • OVG Sachsen, 27.05.2014 - 4 B 48/14

    Kindertagespflege, Erlaubnis, Aufhebung, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2020 - 3 B 262/19
    Zu den erforderlichen charakterlichen Eigenschaften einer Tagespflegeperson, die diese befähigt, die in § 22 Abs. 2 und 3 SGB VIII normierten Ziele der Tagespflege erfüllen zu können, gehören eine ausreichende psychische Belastbarkeit und Zuverlässigkeit, um in der Bewältigung auch unerwarteter Situationen flexibel reagieren zu können, sowie ausreichendes Verantwortungsbewusstsein und hinreichende emotionale Stabilität, damit das Kind und seine Rechte voraussichtlich unter allen Umständen geachtet werden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 27. Mai 2014 - 4 B 48/14 -, juris Rn. 18; Smessaert/Lakies, in: Münder/Meysen/ Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 8. Aufl. 2019, § 43 Rn. 14 ff.).
  • VGH Bayern, 18.10.2012 - 12 B 12.1048

    (Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege; Eignung der Pflegeperson;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2020 - 3 B 262/19
    Nach der Rechtsprechung des vierten Senats, der sich der beschließende Senat anschließt, kann dahinstehen, ob es bei Anwendung des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X im Lichte der Anforderungen des Grundrechts der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG einer zusätzlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung bedarf (so BayVGH, Beschl. v. 18. Oktober 2012 - 12 B 12.1048 -, juris Rn. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2015 - 12 B 606/15

    Antrag auf Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis zur Kindertagespflege;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.02.2020 - 3 B 262/19
    Ferner muss eine geeignete Tagespflegeperson ihr Handeln begründen und reflektieren können und zum konstruktiven Umgang mit Konflikten und Kritik fähig sein (SächsOVG, Beschl. v. 8. März 2017 - 4 B 12/17 -, juris Rn. 6 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 21. Juli 2015 - 12 B 606/15 -, juris Rn. 16).
  • VG Karlsruhe, 28.03.2023 - 8 K 3182/22

    Fortbildungspflicht für Kindertagespflegepersonen; Ungeeignetheit der

    Der Begriff der Eignung der Tagespflegeperson ist nicht in das Ermessen der zuständigen Behörde, also des örtlichen Jugendamtes, gestellt, sondern es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.3.2022 - 12 S 2032/21 - juris Rn. 43; OVG NRW, Beschluss vom 16.9.2022 - 12 B 979/22 - juris Rn. 14; SächsOVG, Beschluss vom 24.2.2020 - 3 B 262/19 - juris Rn. 5).

    Von einer verantwortungsbewussten und zuverlässigen Aufsichtsperson ist daher zu erwarten, dass sie Kleinkinder möglichst lückenlos beaufsichtigt und den Kontakt zu ihnen jedenfalls nicht ohne triftige Gründe unterbricht (Toilettengänge, Notfallsituationen usw.; vgl. SächsOVG, Beschluss vom 24.2.2020 - 3 B 262/19 - juris Rn. 7).

    Es ist daher auch stets in den Blick zu nehmen, ob die Pflegeperson ihr eigenes Handeln und Verhalten kritisch zu betrachten in der Lage ist, eine Aufsichtspflichtverletzung von ihr als solche erkannt wird und sie bereit ist, das Kindeswohl zukünftig über eigene Belange und Interessen zu stellen (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 24.2.2020 - 3 B 262/19 - juris Rn. 9).

    Ist dagegen erwiesen, dass die Kindertagespflegeperson das Wohl der ihr anvertrauten Kinder bereits gefährdet hat und keinerlei Einsicht in die Fehlerhaftigkeit ihres Handelns zeigt, erübrigt sich eine Verhältnismäßigkeitsprüfung (vgl. Janda in Gsell u.a., BeckOGK SGB VIII, § 43 Rn. 104; SächsOVG, Beschluss vom 7.7.2016 - 4 A 644/15 - BeckRS 2016, 49579; SächsOVG, Beschluss vom 24.2.2020 - 3 B 262/19 - juris Rn. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 12 S 1357/21

    Eignung einer Kindertagespflegeperson; pädo- bzw. hebephile Handlungen in der

    Der Begriff der Eignung der Tagespflegeperson ist dabei nicht in das Ermessen der zuständigen Behörde, also des örtlichen Jugendamtes, gestellt, sondern es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 24.02.2020 - 3 B 262/19 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.07.2012 - 12 B 815/12 -, juris Rn. 3; Busse in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, § 43 Rn. 31 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 12 S 2032/21

    Fehlende Eignung einer Kindertagespflegeperson; Zusammenleben mit

    Der Begriff der Eignung der Tagespflegeperson ist dabei nicht in das Ermessen der zuständigen Behörde, also des örtlichen Jugendamtes, gestellt, sondern es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 24.02.2020 - 3 B 262/19 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.07.2012 - 12 B 815/12 -, juris Rn. 3; Busse in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, § 43 Rn. 31 ).
  • VG Bremen, 13.07.2023 - 3 V 649/23

    Aufhebung einer Kindertagespflegeerlaubnis - Eignung; Erlaubnis zur

    Erfordernis Sächsisches OVG, B. v. 24.02.2020 - 3 B 262/19 -, juris Rn. 7).
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