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   OVG Sachsen, 24.04.2023 - 6 D 39/22   

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https://dejure.org/2023,9692
OVG Sachsen, 24.04.2023 - 6 D 39/22 (https://dejure.org/2023,9692)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.04.2023 - 6 D 39/22 (https://dejure.org/2023,9692)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. April 2023 - 6 D 39/22 (https://dejure.org/2023,9692)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16

    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2023 - 6 D 39/22
    Das kann etwa dann anders zu beurteilen sein, wenn die zuständige Polizeibehörde auf bereits vorhandene erkennungsdienstliche Unterlagen des Beschuldigten zurückgreifen kann, die noch hinreichend aussagekräftig sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2018 - 6 C 39.16 -, juris Rn. 21 ff.).

    Damit erweisen sich die angeordneten Maßnahmen auch als verhältnismäßig im engeren Sinne (vgl. BVerwG Urt. v. 27. Juni 2018 a. a. O. Rn. 27; BVerfG, Beschl. v. 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99 u. a. -, juris Rn. 52; SächsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2022 - 6 A 949/20 -, juris Rn. 9).

  • EGMR, 02.03.2023 - 52132/19

    CROATIAN RADIO-TELEVISION v. CROATIA

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2023 - 6 D 39/22
    Az.: 6 D 39/22 K 1273/20.

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 24. Oktober 2022 - 6 K 1273/20 - wird zurückgewiesen.

  • OVG Sachsen, 06.02.2017 - 3 A 862/16

    Datenspeicherung; erkennungsdienstliche Maßnahme; Prognose; Straflosigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2023 - 6 D 39/22
    In beiden Fällen erfolgte die Einstellung nicht - wie für eine Nichtberücksichtigung erforderlich (vgl. SächsOVG, Urt. v. 19. April 2018 - 3 A 215/17 -, juris Rn. 22 zur Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO; Beschl. v. 21. Dezember 2017 - 3 D 68/17 -, juris, Rn. 9 zur Einstellung nach § 154 StPO; v. 6. Februar 2017 - 3 A 862/16 -, juris Rn. 9 zur Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO) - wegen erwiesener Unschuld, sondern weil das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung nach Bezahlung des auferlegten Geldbetrags in Höhe von 300, 00 EUR im Jahr 2018 beseitigt war bzw. weil ein zur Anklageerhebung hinreichender Tatnachweis im Anlassverfahren nicht begründet werden konnte, obgleich nach den Gründen der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Zwickau vom 28. Mai 2020 nach dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen "eine starke Vermutung" für den Kläger als einen von drei Beschuldigten sprach.
  • BVerwG, 18.05.2011 - 6 B 1.11

    Erkennungsdienstliche Unterlagen; strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2023 - 6 D 39/22
    Es handelt sich bei § 81b 2. Alt. StPO a. F. nicht um eine Regelung im Bereich der Strafverfolgung, sondern um die Ermächtigung zu Maßnahmen der Strafverfolgungsvorsorge (BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 2011 - 6 B 1.11 -, NVwZ-RR 2011, 710).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95

    Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2023 - 6 D 39/22
    Allerdings entspricht es dem Resozialisierungszweck und dem der Tilgung zugrundeliegenden Bewährungsgedanken des § 51 Abs. 1 BZRG, auch eine Straftat, die nicht zu einer Verurteilung geführt hat und nicht mehr zu einer Verurteilung führen kann, grundsätzlich unberücksichtigt zu lassen, wenn die Verfehlung länger zurückliegt und im Falle einer Verurteilung aller Voraussicht nach bereits Tilgungsreife nach den Fristen des Bundeszentralregistergesetzes eingetreten wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. März 1996 - 1 C 12.95 -, juris Rn. 20 f. zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit im Widerrufsverfahren; Beschl. v. 23. Mai 1995 - 1 B 78.95 -, juris Rn. 7 = Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 59 zur zeitlichen Eingrenzung der Verwertbarkeit von Verhalten außerhalb des Anwendungsbereichs der §§ 149 ff. GewO).
  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2023 - 6 D 39/22
    Denn die im Rahmen der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen anzustellende Gefahrenprognose muss nicht bloß an strafgerichtliche Verurteilungen anknüpfen, sondern darf sich gegebenenfalls auch auf nach § 170 Abs. 2 oder §§ 153 ff. StPO eingestellte strafrechtliche Ermittlungsverfahren stützen, wenn in dem jeweiligen Verfahren die Verdachtsmomente nicht ausgeräumt sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 1. Juni 2006 - 1 BvR 2293/03 -, juris, Rn. 12; v. 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 -, juris, Rn. 11; OVG NRW, Beschl. v. 31. Januar 2021 - 5 A 3822/18 -, juris Rn. 24 ff. sowie die oben zitierte Rechtsprechung des SächsOVG).
  • OVG Sachsen, 31.01.2023 - 6 A 265/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2023 - 6 D 39/22
    Anders verhielte es sich dann, wenn in der Zwischenzeit von der Beklagten nicht berücksichtigte Umstände eingetreten wären, die die Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Maßnahme und damit das dadurch begründete öffentliche Interesse an ihrer Vornahme entfallen ließen (SächsOVG, Beschl. v. 31. Januar 2023 - 6 A 265/21 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03

    Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Einstellung gemäß § 170 Abs. 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2023 - 6 D 39/22
    Denn die im Rahmen der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen anzustellende Gefahrenprognose muss nicht bloß an strafgerichtliche Verurteilungen anknüpfen, sondern darf sich gegebenenfalls auch auf nach § 170 Abs. 2 oder §§ 153 ff. StPO eingestellte strafrechtliche Ermittlungsverfahren stützen, wenn in dem jeweiligen Verfahren die Verdachtsmomente nicht ausgeräumt sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 1. Juni 2006 - 1 BvR 2293/03 -, juris, Rn. 12; v. 16. Mai 2002 - 1 BvR 2257/01 -, juris, Rn. 11; OVG NRW, Beschl. v. 31. Januar 2021 - 5 A 3822/18 -, juris Rn. 24 ff. sowie die oben zitierte Rechtsprechung des SächsOVG).
  • BVerwG, 25.03.2019 - 6 B 163.18

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren; Anordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2023 - 6 D 39/22
    Allerdings müssen Behörden und Gerichte unter Abwägung des Für und Wider sorgfältig begründen, aus welchen Gründen sie eine erkennungsdienstliche Behandlung für notwendig halten, wenn das strafprozessuale Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist, weil sich der Anfangsverdacht im Verlauf der Ermittlungen nicht zu einer die Anklageerhebung rechtfertigenden Verurteilungswahrscheinlichkeit konkretisiert hat (BVerwG, Beschl. v. 25. März 2019 - 6 B 163.18, 6 PKH 10.18 -, juris, Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 10.06.2022 - 6 A 949/20

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft; Notwendigkeit der

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2023 - 6 D 39/22
    Damit erweisen sich die angeordneten Maßnahmen auch als verhältnismäßig im engeren Sinne (vgl. BVerwG Urt. v. 27. Juni 2018 a. a. O. Rn. 27; BVerfG, Beschl. v. 14. Dezember 2000 - 2 BvR 1741/99 u. a. -, juris Rn. 52; SächsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2022 - 6 A 949/20 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 19.04.2018 - 3 A 215/17

    Pädophile Sexualpräferenz; pädophil-sexueller Missbrauch; erkennungsdienstliche

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

  • OVG Sachsen, 20.03.2015 - 3 A 212/14

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Anlasstaten, Beschuldigteneigenschaft,

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2021 - 5 A 3822/18

    Notwendigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines

  • OVG Sachsen, 21.12.2017 - 3 D 68/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Prozesskostenhilfe; Verfahrenseinstellung

  • OVG Sachsen, 05.02.2024 - 6 A 267/21

    Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Warenkreditbetrug im Internet

    Das ist sogar dann möglich, wenn es - wie hier nicht - in keinem der Verfahren bislang zu Verurteilungen gekommen ist (SächsOVG, Beschl. v. 24. April - 6 D 39/22 -, juris Rn. 7).
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