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   OVG Sachsen, 24.05.2016 - 2 A 304/15   

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OVG Sachsen, 24.05.2016 - 2 A 304/15 (https://dejure.org/2016,72605)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.05.2016 - 2 A 304/15 (https://dejure.org/2016,72605)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. Mai 2016 - 2 A 304/15 (https://dejure.org/2016,72605)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    GVG § 152 BeamtStG § 12 Abs. 1 Nr. 2 BZRG § 51 Abs. 1 BZRG § 52 Abs. 1 Nr. 4
    Rücknahme der Ernennung zum Polizeibeamten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 B 109.13

    Verwertung einer getilgten oder tilgungsreifen Verurteilung für

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2016 - 2 A 304/15
    Nach Rückverweisung des Rechtsstreits durch das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 30. Oktober 2014 - 2 B 109.13 - hat der Senat die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig mit Beschluss vom 12. Juni 2015 - 2 A 541/14 - auf Grundlage von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen.

    Der Senat folgt der Streitwertfestsetzung durch das Verwaltungsgericht, gegen die die Beteiligten keine Einwände geltend gemacht haben (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 30. Oktober 2014 - 2 B 109.13 - in dieser Sache).

  • OVG Sachsen, 29.07.1997 - 2 S 94/96

    MfS; Inoffizielle Tätigkeit; Arglistige Täuschung; Ernennungsrücknahme;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2016 - 2 A 304/15
    Das Verschweigen von Tatsachen ist eine Täuschung, wenn die Ernennungsbehörde nach Tatsachen gefragt hat oder der Ernannte auch ohne Befragung weiß oder in Kauf nimmt, dass die verschwiegenen Tatsachen für die Entscheidung erheblich sind oder sein können (vgl. BVerwG, Urt. vom 24. Oktober 1996, ZBR 1997, 97; SächsOVG, Beschl. vom 29. Juli 1997, ZBR 1999, 233).
  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2016 - 2 A 304/15
    18 1. Die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG liegen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 26. März 1996, BVerwGE 101, 24; Beschl. v. 30. Oktober 2014 - 2 A 348.12 -, juris) nicht vor.
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