Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 24.05.2018 - 5 A 999/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17356
OVG Sachsen, 24.05.2018 - 5 A 999/17 (https://dejure.org/2018,17356)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.05.2018 - 5 A 999/17 (https://dejure.org/2018,17356)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 5 A 999/17 (https://dejure.org/2018,17356)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,17356) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 161 Abs. 2, VwGO § 121
    Kostenentscheidung; Auslagen; materielle Rechtskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Rechtskraftwirkung einer Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO bzgl. angefallener Kosten außerhalb des eingestellten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 121 ; VwGO § 161 Abs. 2 ; VwGO § 162 Abs. 1
    Umfang der Rechtskraftwirkung einer Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO bzgl. angefallener Kosten außerhalb des eingestellten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2018, 1446
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2018 - 5 A 999/17
    Geht das Gericht in Verkennung des Streitgegenstandes mit seiner Entscheidung versehentlich über das Klagebegehren hinaus, wird das Urteil, soweit es nicht im Rechtsmittelverfahren aufgehoben wird, mit diesem fehlerhaften Entscheidungssatz rechtskräftig (vgl. Clausing, a. a. O., § 121 Rn. 54; BFH, Urt. v. 14. März 2006 - VIII R 45/03 -, juris Rn. 16 [Für den Umfang der Bindungswirkung kommt es allein darauf an, worüber das Gericht tatsächlich entschieden hat]; BGH, Urt. v. 28. Mai 1998 - I ZR 275/95 -, juris Rn. 33 [Ein Urteil schafft Rechtskraft auch insoweit, als das Gericht irrtümlich über einen Anspruch entscheidet, den keine der Parteien erhoben hatte]; BVerwG, Urt. v. 22. Oktober 2009 - 1 C 26.08 -, juris Rn. 14 [Die materielle Bindungswirkung nach § 121 VwGO tritt unabhängig davon ein, ob das rechtskräftige Urteil die Sach- und Rechtslage zutreffend gewürdigt hat]).

    16 Die Rechtskraftbindung des § 121 VwGO kann nur auf gesetzlicher Grundlage überwunden werden (BVerwG, Urt. v. 22. Oktober 2009 - 1 C 26.08 -, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 1.16

    Allgemeine Nebenbestimmungen; Auslegung von Nebenbestimmungen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2018 - 5 A 999/17
    20 b) Bei der Auslegung des Regelungsgehalts der Kostenentscheidung hat der Senat nach den Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 BGB zu erforschen, wie die Verfahrensbeteiligten den Beschluss unter Berücksichtigung der ihnen bekannten oder erkennbaren Umstände bei objektiver Auslegung verstehen mussten (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. März 2017 - 10 C 1.16 -, juris Rn. 14).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2014 - 8 A 10117/14

    Kostentragung eines am Widerspruchsverfahren Drittbeteiligten

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2018 - 5 A 999/17
    Weitere Rechtsfolge ist jedoch, dass die Geltendmachung der Gutachterkosten durch Verwaltungsakt des Beklagten gegenüber dem Kläger in Umgehung des Einstellungsbeschlusses ausgeschlossen ist (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 26. Juni 2014 - 8 A 10117/14 -, juris Rn. 8).
  • BFH, 14.03.2006 - VIII R 45/03

    FG-Urteil; Rechtskraft

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2018 - 5 A 999/17
    Geht das Gericht in Verkennung des Streitgegenstandes mit seiner Entscheidung versehentlich über das Klagebegehren hinaus, wird das Urteil, soweit es nicht im Rechtsmittelverfahren aufgehoben wird, mit diesem fehlerhaften Entscheidungssatz rechtskräftig (vgl. Clausing, a. a. O., § 121 Rn. 54; BFH, Urt. v. 14. März 2006 - VIII R 45/03 -, juris Rn. 16 [Für den Umfang der Bindungswirkung kommt es allein darauf an, worüber das Gericht tatsächlich entschieden hat]; BGH, Urt. v. 28. Mai 1998 - I ZR 275/95 -, juris Rn. 33 [Ein Urteil schafft Rechtskraft auch insoweit, als das Gericht irrtümlich über einen Anspruch entscheidet, den keine der Parteien erhoben hatte]; BVerwG, Urt. v. 22. Oktober 2009 - 1 C 26.08 -, juris Rn. 14 [Die materielle Bindungswirkung nach § 121 VwGO tritt unabhängig davon ein, ob das rechtskräftige Urteil die Sach- und Rechtslage zutreffend gewürdigt hat]).
  • BGH, 28.05.1998 - I ZR 275/95

    "Ha-Ra/HARIVA"; Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2018 - 5 A 999/17
    Geht das Gericht in Verkennung des Streitgegenstandes mit seiner Entscheidung versehentlich über das Klagebegehren hinaus, wird das Urteil, soweit es nicht im Rechtsmittelverfahren aufgehoben wird, mit diesem fehlerhaften Entscheidungssatz rechtskräftig (vgl. Clausing, a. a. O., § 121 Rn. 54; BFH, Urt. v. 14. März 2006 - VIII R 45/03 -, juris Rn. 16 [Für den Umfang der Bindungswirkung kommt es allein darauf an, worüber das Gericht tatsächlich entschieden hat]; BGH, Urt. v. 28. Mai 1998 - I ZR 275/95 -, juris Rn. 33 [Ein Urteil schafft Rechtskraft auch insoweit, als das Gericht irrtümlich über einen Anspruch entscheidet, den keine der Parteien erhoben hatte]; BVerwG, Urt. v. 22. Oktober 2009 - 1 C 26.08 -, juris Rn. 14 [Die materielle Bindungswirkung nach § 121 VwGO tritt unabhängig davon ein, ob das rechtskräftige Urteil die Sach- und Rechtslage zutreffend gewürdigt hat]).
  • FG Nürnberg, 16.07.2013 - 2 K 1943/10

    Fehlerhafte Angaben in Feld 1 des CMR-Briefs führen zur Unvollständigkeit des

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.05.2018 - 5 A 999/17
    8 Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der im Verfahren 2 K 1943/10 getroffenen Kostenentscheidung.
  • OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 2 U 1/18

    Anspruch auf Erstattung von in Klageverfahren entstandenen Gerichtskosten und

    Diese Beschlüsse entfalten zwischen den Parteien des Verwaltungsrechtsstreits hinsichtlich des Kostenausspruchs in entsprechender Anwendung von § 121 VwGO sogar materielle Rechtskraft (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 A 999/17 -, juris - m. W. Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht