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   OVG Sachsen, 25.02.2020 - 2 A 127/17   

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https://dejure.org/2020,9944
OVG Sachsen, 25.02.2020 - 2 A 127/17 (https://dejure.org/2020,9944)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.02.2020 - 2 A 127/17 (https://dejure.org/2020,9944)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Februar 2020 - 2 A 127/17 (https://dejure.org/2020,9944)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 7 Abs. 4 SächsVerf Art. 102 Abs. 3 SächsFrTrSchulG § 14 SchulG § 22 Abs. 3
    Schulfinanzierung; Schulen in freier Trägerschaft; Wartezeit für in einem Schulzentrum zusammengefasste Ersatzschulen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Sachsen, 24.11.2020 - 2 A 430/19

    Bemessung der staatlichen Finanzhilfe an berufsbildende Förderschulen und

    Hinzu kommt die gemeinsame Nutzung von schulischen Einrichtungen, wie etwa besonders ausgestattete Unterrichts- und Fachräume durch vergleichbare Bildungsgänge, Fachrichtungen und Fachbereiche der Schulen (vgl. Senatsurt. v. 25. Februar 2020 - 2 A 127/17 -, juris Rn. 28, 29).

    Wie dem Senat aus einer Vielzahl privatschulrechtlicher/schulfinanzierungsrechtlicher Verfahren bekannt ist, betreiben Träger privater Ersatzschulen oftmals mehrere unterschiedliche berufsbildende Schulen oder berufsbildende Schulen mit verschiedenen Bildungsgängen, auch nach Art eines Campus an einem Standort (Senatsurt. v. 25. Februar 2020 - 2 A 127/17 - Urt. v. 1. Juli 2020 - 2 A 479/18 - Urt. v. 12. August 2016 - 2 A 646/13 - Urt. v. 3. November 2014 - 2 A 571/13 - und Urt. v. 15. April 2014 - 2 A 58/13 -, alle juris).

    Ein Schulträger hat zudem ausdrücklich die schulbehördliche Zustimmung zur Zusammenfassung seiner Schulen zu einem Beruflichen Schulzentrum in Anlehnung an § 22 SächsSchulG beantragt und nach Erteilung der Zustimmung umgesetzt (vgl. Senatsurt. v. 25. Februar 2020 - 2 A 127/17 -, a. a. o.).

  • OVG Sachsen, 21.10.2022 - 6 A 411/21
    Dafür, dass die Erklärung gleichwohl aus der maßgeblichen Sicht des Empfängers (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. November 2018 - 5 P 8.16 -, juris Rn. 8; SächsOVG, Urt. v. 25. Februar 2020 - 2 A 127/17 -, juris Rn. 16 m. w. N.) ersichtlich nicht ernst gemeint sein sollte, spricht bislang - außer der nicht näher begründeten Behauptung des Verwaltungsgerichts - nichts.
  • OVG Sachsen, 21.11.2022 - 6 A 411/21

    Zulassung der Berufung; Klagerücknahme; Prozesserklärung; Wirksamkeit;

    Dafür, dass die Erklärung gleichwohl aus der maßgeblichen Sicht des Empfängers (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. November 2018 - 5 P 8.16 -, juris Rn. 8; SächsOVG, Urt. v. 25. Februar 2020 - 2 A 127/17 -, juris Rn. 16 m. w. N.) ersichtlich nicht ernst gemeint sein sollte, spricht bislang - außer der nicht näher begründeten Behauptung des Verwaltungsgerichts - nichts.
  • OVG Sachsen, 01.07.2020 - 2 A 479/18

    Schulfinanzierung; Förderrichtlinie; finanzielle Unterstützung von Ersatzschulen;

    Fehlt die Genehmigung, können bei der Zusammenlegung von Schulen/Schularten zu einer Ersatzschule bereits abgelaufene Wartefristen einzelner Schulen ohnehin nicht auf die Wartefrist einer anderen Schule/Schulart bzw. anderer Schulen/Schularten angerechnet werden (vgl. Senatsurt. v. 25. Februar 2020 - 2 A 127/17 -, juris Rn. 38; Senatsurt. v. 5. September 2017 - 2 A 3/16 -, juris Rn. 18 ff.; nachfolgend bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 3. Mai 2018 - 6 B 48.18 -, juris Rn. 9, zur inhaltsgleichen Vorschrift § 13 Abs. 1 Satz 1 SächsFrTrSchulG n. F.).
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