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   OVG Sachsen, 25.08.2015 - 4 A 46/14   

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https://dejure.org/2015,22255
OVG Sachsen, 25.08.2015 - 4 A 46/14 (https://dejure.org/2015,22255)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.08.2015 - 4 A 46/14 (https://dejure.org/2015,22255)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. August 2015 - 4 A 46/14 (https://dejure.org/2015,22255)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsVerf Art. 100 SäHO § 111 SächsIHKG § 4 Abs. 3 InsO § 12 HGrG § 55 HGrG § 48
    Prüfungsanordnung des Rechnungshofs; Industrie- und Handelskammer; Prüfungsausschluss; Bestätigung des gesetzgeberischen Willens; vorkonstitutionelles Recht; Verwerfungskompetenz des Fachgerichts; Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen eine Prüfungsanordnung des Sächsischen Rechnungshofs; Prüfungskompetenz in Bezug auf alle finanzrelevanten Vorgänge im Land; Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der sächsischen Industrie- und Handelskammern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Klage gegen eine Prüfungsanordnung des Sächsischen Rechnungshofs; Prüfungskompetenz in Bezug auf alle finanzrelevanten Vorgänge im Land; Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der sächsischen Industrie- und Handelskammern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Sächsischer Rechnungshof darf IHK Leipzig prüfen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Prüfung der IHK durch den Landesrechnungshof

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sächsischer Rechnungshof darf IHK Leipzig prüfen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Leipzig, 05.09.2013 - 5 K 324/13

    Rechtliche Ausgestaltung der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2015 - 4 A 46/14
    Beglaubigte Abschrift Az.: 4 A 46/14 Verkündet 5 K 324/13 am 25.08.2015 gez.: Schika Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 5. September 2013 - 5 K 324/13 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 5. September 2013 - 5 K 324/13 - zu ändern und den Bescheid des Sächsischen Rechnungshofes vom x1. Mai 2010 aufzuheben.

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 14/84

    Unzulässige Normenkontrolle bezüglich § 40 VVG

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2015 - 4 A 46/14
    Hingegen ist von einem Willen zur Bestätigung eines vorkonstitutionellen Gesetzes nicht auszugehen bei Änderung nur einzelner Vorschriften dieses Gesetzes, denen ein solcher Zusammenhang fehlt (BVerfG, Beschl. v. 4. Juni 1985 - 1 BvL 14/84 -, juris Rn. 15).
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 71-I-12

    Unzulässiger Antrag des Sächsischen Rechnungshofes gegen die Sitzverlegung nach

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2015 - 4 A 46/14
    Art. 100 Abs. 5 SächsVerf lasse nach der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs (Urt. v. 25. Februar 2014 - Vf. 71-I-12, juris Rn. 40) keine einfachgesetzliche Beschränkung der Prüfungsrechte zu.
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 98-III-12

    Vorlagebeschluss des VG Leipzig vom 23. Februar 2012 zur Vereinbarkeit von § 4

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2015 - 4 A 46/14
    Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat dazu mit Beschluss vom 26. April 2013 (Vf.98-III-12) entschieden, dass die Vorlage mangels hinreichend dargelegter Entscheidungserheblichkeit unzulässig ist.
  • OVG Sachsen, 11.12.2007 - 4 B 544/05
    Auszug aus OVG Sachsen, 25.08.2015 - 4 A 46/14
    Die Prüfungsanordnung ist sowohl ihrer Form als auch ihrem Inhalt nach als Verwaltungsakt zu qualifizieren (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11. Dezember 2007 - 4 B 544/05 -, nicht veröffentlicht).
  • VG Köln, 16.07.2018 - 4 L 711/18

    Bundesrechnungshof darf Haushalts- und Wirtschaftsführung einer Trägerin der

    vgl. zur gegensätzlichen, nicht näher begründeten Ansicht, wonach unter einer Garantieverpflichtung im Sinne des § 55 Abs. 1 HGrG bzw. § 112 Abs. 1 Satz 1 BHO eine unter bestimmten Voraussetzungen fällige Zuschussverpflichtung zu verstehen ist: Sächs. OVG, Urteil vom 25. August 2015 - 4 A 46/14 -, juris, Rn. 47; VG Weimar, Urteil vom 1. November 2016 - 8 K 523/16 We -, juris, Rn. 18; Eibelshäuser/Wallis, in: Engels/Eibelshäuser (Hrsg.), Kommentar zum Haushaltsrecht, Loseblattsammlung, § 112 BHO, Rn. 5, Stand: 28. Erg.-Lfg.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - 16 A 3122/18

    Kein Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes gegenüber der

    vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 25. August 2015 - 4 A 46/14 -, juris, Rn. 47, das unter einer Garantieverpflichtung eine "unter bestimmten Voraussetzungen fällige Zuschussverpflichtung" versteht und diesen Tatbestand zugleich in § 12 Abs. 2 InsO erfüllt sieht, der eine Leistungspflicht unmittelbar gegenüber den Gläubigern der juristischen Person regelt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 10 B 5.18
    Dieses Vorbringen blendet aus, dass es sich bei den durch Mitgliedsbeiträge aufgebrachten Mitteln um Einnahmen öffentlich-rechtlicher Körperschaften und damit um Gelder der öffentlichen Hand handelt (vgl. BVerwG, a.a.O., juris Rn. 53; ebenso Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25. August 2015 - 4 A 46/14 -, juris Rn. 41).
  • OVG Sachsen, 18.12.2017 - 5 A 149/16

    Landesmedienanstalt; Rechtsaufsicht; Haushaltsaufsicht

    Zu berücksichtigen ist insoweit auch, dass nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf und § 111 Abs. 1 SäHO der Rechnungshof auch die Haushalts- und Wirtschaftsführung der landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts prüft (vgl. SächsOVG, Urt. vom 25. August 2015 - 4 A 46/14 -, juris Rn. 41, wonach die verfassungsunmittelbare Prüfbefugnis auch landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts umfasst).
  • VG Köln, 07.06.2018 - 4 K 2486/18
    vgl. zur gegensätzlichen, nicht näher begründeten Ansicht, wonach unter einer Garantieverpflichtung im Sinne des § 55 Abs. 1 HGrG bzw. § 112 Abs. 1 Satz 1 BHO eine unter bestimmten Voraussetzungen fällige Zuschussverpflichtung zu verstehen ist: Sächs. OVG, Urteil vom 25. August 2015 - 4 A 46/14 -, juris, Rn. 47; VG Weimar, Urteil vom 1. November 2016 - 8 K 523/16 We -, juris, Rn. 18; Eibelshäuser/Wallis, in: Engels/Eibelshäuser (Hrsg.), Kommentar zum Haushaltsrecht, Loseblattsammlung, § 112 BHO, Rn. 5, Stand: 28. Erg.-Lfg.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 10 B 2.18

    Rechtsanwaltskammer Brandenburg; Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung

    Dieses Vorbringen blendet aus, dass es sich bei den durch Mitgliedsbeiträge aufgebrachten Mitteln um Einnahmen öffentlich-rechtlicher Körperschaften und damit um Gelder der öffentlichen Hand handelt (vgl. BVerwG, a.a.O., juris Rn. 53; ebenso Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25. August 2015 - 4 A 46/14 -, juris Rn. 41).
  • VG Potsdam, 23.11.2017 - 1 K 5108/15

    Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des

    Die eigenständige Bedeutung des § 55 Abs. 1 HGrG liegt vor allem darin, dass diese Vorschrift weder den Vorbehalt einer anderweitigen gesetzlichen Regelung - wie u.a. in § 48 Abs. 1 HGrG - noch eine Freistellungsmöglichkeit durch die Exekutive enthält und somit einen Prüfungsverzicht nicht zulässt (OVG Bautzen, Urteil vom 25. August 2015 - 4 A 46/14, a.a.O., Rn. 47 m.w.N.).
  • VG Potsdam, 23.11.2017 - 1 K 5027/15

    Befugnis des Landesrechnungshofs zur Prüfung der Haushalts- und

    Die eigenständige Bedeutung des § 55 Abs. 1 HGrG liegt vor allem darin, dass diese Vorschrift weder den Vorbehalt einer anderweitigen gesetzlichen Regelung - wie u. a. in § 48 Abs. 1 HGrG - noch eine Freistellungsmöglichkeit durch die Exekutive enthält und somit einen Prüfungsverzicht nicht zulässt (OVG Bautzen, Urteil vom 25. August 2015 - 4 A 46/14, a. a. O., Rn. 47 m. w. N.).
  • VG Weimar, 01.11.2016 - 8 K 523/16

    Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung einer Industrie- und Handelskammer

    Angemerkt sei, dass sich eine Prüfungszuständigkeit des Beklagten auch aus der bundesrechtlichen Vorschrift des § 55 Abs. 1 Satz 1 HGrG i.V.m. § 12 Abs. 2 InsO ergibt (hierzu und zum Folgenden: OVG Bautzen, Urteil vom 25.08.2016, 4 A 46/14, Juris-Rdnr. 44 ff mit weiteren Nachweisen aus der Literatur).
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