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   OVG Sachsen, 25.09.2002 - 5 B 245/02   

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https://dejure.org/2002,20540
OVG Sachsen, 25.09.2002 - 5 B 245/02 (https://dejure.org/2002,20540)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.09.2002 - 5 B 245/02 (https://dejure.org/2002,20540)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. September 2002 - 5 B 245/02 (https://dejure.org/2002,20540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 28 Abs. 2; SächsVerf Art 78 Abs. 2, Art 78 Abs. 3; VAG § 101; SächsArchG § 25 Abs. 2 S. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzgebungskompetenz im Fall des Einführens einer kostenpflichtigen Versicherungsaufsicht über das Versorgungswerk nach dem Sächsischen Architektengesetz (SächsArchG); Einordnung von Kosten der Versicherungsaufsicht als Gebühr; Einordnung des Gebührenrechts als Annex ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2002 - 5 B 245/02
    Das Verfassungsrecht sieht das Gebührenrecht als Annex zum Verfahrensrecht an (BVerwG, Urt. v. 3.3.1994, BVerwGE 95, 188 [192f.]).
  • BVerwG, 04.05.1982 - 1 C 190.79

    Erstattungsfähigkeit von Prüfungskosten nach dem Gesetz über das Kreditwesen

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2002 - 5 B 245/02
    Insoweit kann es auch genügen, das der Inanspruchgenommene die kostenverursachende Tätigkeit auslöst, in dem er von Handlungsmöglichkeiten Gebrauch macht, denen in verfassungsmäßiger Weise Schranken gezogen sind und deren Einhaltung derÜberwachung bedarf (BVerwG, Urt. v. 4.5.1982, NJW 1982, 2681).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.1997 - 8 L 7671/95
    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2002 - 5 B 245/02
    Durch den Abschluss und die Durchführung von Versicherungsverträgen hat die Klägerin die behördliche Tätigkeit der Versicherungsaufsicht in ihr hinreichend zurechenbarer Weise veranlasst (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 29.9.1997, 8 L 7671/95).
  • OVG Sachsen, 02.03.2015 - 5 A 60/12

    Gebäudeaufmessung von Amts wegen, Aktualisierung des Liegenschaftskatasters,

    Eine Amtshandlung veranlasst deshalb auch derjenige, in dessen Pflichtenkreis sie erfolgt, unabhängig davon, ob er sie willentlich herbeigeführt hat oder sie für ihn subjektiv vorhersehbar war (BVerwG, Urt. v. 22. Oktober 1992 - 3 C 2.90 -, juris Rn. 18; SächsOVG, Urt. v. 25. September 2002 - 5 B 245/02 -, juris Rn. 34 bis 37, zu § 25 SächsArchG).
  • OVG Sachsen, 20.02.2003 - 1 B 380/01

    Baugenehmigungsgebühren, Verwaltungsgebühren, Rohbaukosten, Rechtsverordnung,

    Darüber hinaus ist der Landesverordnungsgeber im Rahmen seines allgemein anerkannten weiten Einschätzungs- und Gestaltungsermessens (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 18.4.2000, LKV 2000, 451 f.; SächsOVG, Urt. v. 6.9.1995, JbSächsOVG 3, 250 [254]; Urt. v. 25.9.2002 - 5 B 245/02 - [zur Veröffentlichung in SächsVBl. Heft 4/2003 vorgesehen]; BayVGH, NK-Urt. v. 12.4.2000 - 19 N 98.3739 -, zitiert nach jurisweb) insbesondere an die allgemeinen abgabenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätze gebunden, namentlich an den Bestimmtheitsgrundsatz und den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz bzw. das Willkürverbot (vgl. nur BayVGH, aaO).
  • OVG Sachsen, 08.09.2005 - 1 B 558/02

    Baugenehmigungsgebühr, Rohbaukosten, Verkaufsstätten, Äquivalenzprinzip,

    Im Übrigen ist der Landesverordnungsgeber im Rahmen seines weiten Einschätzungs- und Gestaltungsermessens (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.4.2000, LKV 2000, 451 f.; SächsOVG Urt. v. 20.2.2003, SächsVBl. 2003, 14; Urt. v. 25.9.2002, SächsVBl. 2003, 81) an die abgabenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätze gebunden, insbesondere an den Bestimmtheitsgrundsatz und den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz bzw. das Willkürverbot.
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