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   OVG Sachsen, 26.01.2016 - 2 A 341/14   

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https://dejure.org/2016,12646
OVG Sachsen, 26.01.2016 - 2 A 341/14 (https://dejure.org/2016,12646)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.01.2016 - 2 A 341/14 (https://dejure.org/2016,12646)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - 2 A 341/14 (https://dejure.org/2016,12646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BBesG § 8 BeamtStG § § 10, 33 SächsBG SächsLVO
    Schadensersatzleistung wegen unterbliebener Ernennung; Aufstiegsbeamter; Eingangsamt; gehobener feuerwehrtechnischer Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 8.07

    Abstrakt-funktionelles Amt; Amt im statusrechtlichen Sinne; amtsangemessene

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.01.2016 - 2 A 341/14
    Dieses ist grundsätzlich durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahn und Laufbahngruppe, durch die besoldungsrechtliche Einstufung, d. h. die Besoldungsgruppe mit ihrem Endgrundgehalt, und durch die Amtsbezeichnung gekennzeichnet (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. September 2008, BVerwGE 132, 31, 33 f.).
  • OVG Sachsen, 25.11.2010 - 2 A 310/09

    Maßgeblichkeit der Verhältnisse vor Beginn der Elternzeit für den Anspruch von in

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.01.2016 - 2 A 341/14
    Da der Kläger Schadensersatz für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum - vom 1. September 2008 bis zu seiner Einweisung in eine Planstelle nach A 10 BBesO ab dem 2. Oktober 2010 - verlangt, ist auf das für diesen Anspruch geltende materielle Recht im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, des Widerspruchsbescheids der Beklagten vom 2. April 2009, abzustellen (vgl. Senatsurt. v. 25. November 2010 - 2 A 310/09 -, juris).21 a) Nach § 10 Beamtengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Beamtengesetz) vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 370; 2000, S. 7) in der am 1. April 2009 in Kraft getretenen Fassung der Bekanntmachung vom 12. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 194; im Folgenden: SächsBG a. F.) bedarf es einer Ernennung (außer in den in § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BeamtStG genannten Fällen) auch zur Verleihung eines anderen Amts mit gleichem Grundgehalt und anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahngruppe.
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.01.2016 - 2 A 341/14
    Auf diesen Anspruch findet das materielle Recht Anwendung, das auch die Frage nach dem maßgebenden Beurteilungszeitpunkt beantwortet (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. Dezember 1989 - 8 C 17.87 -, juris).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.01.2016 - 2 A 341/14
    Rechtsgrundlage dieses unabhängig vom Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG) bestehenden Anspruchs ist das Beamtenverhältnis; eines Rückgriffs auf die Verletzung der Fürsorgepflicht bedarf es nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2012, BVerwGE 141, 361 Rn. 15; Urt. v. 29. November 2012, BVerwGE 145, 185 Rn. 9).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.01.2016 - 2 A 341/14
    Rechtsgrundlage dieses unabhängig vom Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG) bestehenden Anspruchs ist das Beamtenverhältnis; eines Rückgriffs auf die Verletzung der Fürsorgepflicht bedarf es nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Januar 2012, BVerwGE 141, 361 Rn. 15; Urt. v. 29. November 2012, BVerwGE 145, 185 Rn. 9).
  • BVerwG, 12.12.2013 - 2 C 49.11

    Abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet; Ostbesoldung; Besoldungsangleichung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.01.2016 - 2 A 341/14
    Mit der Zuordnung des statusrechtlichen Amts zu einer bestimmten Besoldungsgruppe in Relation zu anderen Ämtern sowie mit der laufbahnrechtlichen Einordnung werden abstrakt Inhalt, Bedeutung, Umfang und Verantwortung und damit die Wertigkeit des Amts zum Ausdruck gebracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 2013, BVerwGE 148, 328, 329 f.; Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz 2009, Stand: Dezember 2015, § 10 BBG Rn. 30).
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