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   OVG Sachsen, 26.02.2021 - 6 B 431/20   

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OVG Sachsen, 26.02.2021 - 6 B 431/20 (https://dejure.org/2021,6366)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.02.2021 - 6 B 431/20 (https://dejure.org/2021,6366)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2021 - 6 B 431/20 (https://dejure.org/2021,6366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    StVG § 3 Abs. 1, FeV § 13 Nr. 2 c, FeV § 11 Abs. 8, FeV § 3 Abs. 1 Satz 1
    Entziehung der Fahrerlaubnis; Beibringungsanordnung nach Führen eines Fahrrads mit festgestellter AAK von 0,92 mg/l; Untersagung zum Führen eines Fahrrads

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2021 - 6 B 431/20
    Da die Beibringensaufforderung selbst kein Verwaltungsakt ist, ist ihre Rechtmäßigkeit inzident gerichtlich zu überprüfen, wenn der Betroffene ihr nicht Folge leistet und die Fahrerlaubnisbehörde deshalb gestützt auf § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV von dessen mangelnder Fahreignung ausgeht und die Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis ablehnt oder - falls eine Fahrerlaubnis bereits erteilt war - die Fahrerlaubnis entzieht (BVerwG, Urt. v. 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, juris Rn. 17 ff.).9 Das Verwaltungsgericht ist mit zutreffender Begründung davon ausgegangen, dass die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV rechtmäßig war und der Antragsteller sich infolge der Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat.

    Dabei liegt es in der Natur der Sache, auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der zu überprüfenden Anordnung abzustellen (BVerwG, Urt. v. 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 21. Mai 2012 - 3 B 65.11 -, juris Rn. 7; SächsOVG, Beschl. v. 18. Mai 2020 a. a. O. Rn. 4 m. w. N.).

    16 Dass Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften im Fahreignungsregister zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beibringungsaufforderung noch nicht getilgt und damit verwertbar sind, ist Grundvoraussetzung dafür, dass aus diesem zurückliegenden Fehlverhalten noch das künftige Verkehrsverhalten betreffende Eignungszweifel hergeleitet werden dürfen; nach Ablauf der gesetzlichen Fristen unterliegen entsprechende Taten einem Verwertungsverbot (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, juris Rn. 36, Urt. v. 9. Juni 2005 - 3 C 21.04 -, juris Rn. 26).

    Anders als bei der im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde stehenden Beibringungsaufforderung nach § 11 FeV, bei der zeitliche Aspekte im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urt. v. 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, juris Rn. 36), rechtfertigt allein die Verwertbarkeit der Eintragung bei der gebundenen Entscheidung nach § 13 Nr. 2 Buchst. c FeV die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.

  • BVerwG, 06.09.2018 - 3 C 31.16

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B durch nachträgliche Ausstellung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2021 - 6 B 431/20
    13 Dass die erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B den Schluss auf eine Wiedererlangung seiner Fahreignung zulässt, ergibt sich entgegen der Ansicht des Antragstellers auch nicht aus der von ihm zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 6. September 2018 - 3 C 31.16 -, juris Rn. 13 ff.).

    Ist die Fahrerlaubnis für die Klasse B mit einer Unregelmäßigkeit behaftet, die ihre Nichtanerkennung rechtfertigt, kann sie daher auch keine geeignete Grundlage für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C sein (EuGH, Beschl. v. 22. November 2011 - C-590/10 -, juris; BVerwG, Urt. v. 6. September 2018 a. a. O. Rn. 16).

    Zum anderen müssen Bewerber vor der erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C ärztlich untersucht werden (Anhang III Nr. 4 der Richtlinie 2006/126/EG; BVerwG, Urt. v. 6. September 2018 a. a. O. Rn. 17).

  • OVG Sachsen, 18.05.2020 - 6 B 346/19

    Fahrerlaubnisentziehung; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2021 - 6 B 431/20
    15 Zwar beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, hier im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr vom 23. November 2020 (BVerwG, Urt. v. 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 -, juris Rn. 12; SächsOVG, Beschl. v. 18. Mai 2020 - 6 B 346/19 -, juris Rn. 4).

    Dabei liegt es in der Natur der Sache, auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der zu überprüfenden Anordnung abzustellen (BVerwG, Urt. v. 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 21. Mai 2012 - 3 B 65.11 -, juris Rn. 7; SächsOVG, Beschl. v. 18. Mai 2020 a. a. O. Rn. 4 m. w. N.).

  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2021 - 6 B 431/20
    Erst diese Begutachtung ergibt, ob ein die Kraftfahreignung ausschließender Alkoholmissbrauch nach Nr. 8.1 oder 8.2 oder gar Alkoholabhängigkeit im Sinne von Nr. 8.3 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung vorliegt (BVerwG, Urt. v. 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 -, juris Rn. 9 ff.; Beschl. v. 20. Juni 2013 - 3 B 102.12 -, juris Rn. 7).

    15 Zwar beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, hier im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr vom 23. November 2020 (BVerwG, Urt. v. 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 -, juris Rn. 12; SächsOVG, Beschl. v. 18. Mai 2020 - 6 B 346/19 -, juris Rn. 4).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 10 A 10284/12

    Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 . Alkohol, der sich nicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2021 - 6 B 431/20
    Dann liegt es auf der Hand, dass sich die Eignungszweifel nicht nur auf das Führen von Kraftfahrzeugen, sondern auch auf das Führen auch von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen erstrecken (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 17. August 2012 - 10 A 10284/12 -, juris Rn. 31; VGH BW, Beschl. v. 24. Januar 2012 - 10 S 3175/11 -, juris Rn. Rn. 27 f.; ThürOVG, Beschl. v. 9. Mai 2012 - 2 SO 596/11 -, juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. Februar 2011 - 1 S 19.11, 1 M 6.11 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschl. v. 8. Februar 2010 - 11 C 09.2200 -, juris Rn. 12; HessVGH, Beschl. v. 6. Oktober 2010 - 2 B 1076/00 -, juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen, 17.03.2020 - 6 B 314/19

    Fahreignung; medizinisches Gutachten; altersbedingte Ausfälle

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2021 - 6 B 431/20
    Solange der Antragsteller nicht den Nachweis seiner hinreichenden Fahreignung geführt hat, hat sein persönliches Mobilitätsinteresse gegenüber dem öffentlichen Interesse am wirksamen Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer sowie seiner selbst regelmäßig zurückzutreten (vgl. z. B. SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2020 - 6 B 314/19 -, juris Rn. 14; v. 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 13.10.2009 - 3 B 314/09

    Fahrerlaubnis; Entziehung nach Wiedererteilung; Verwertungsverbot; Sofortvollzug;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2021 - 6 B 431/20
    Solange der Antragsteller nicht den Nachweis seiner hinreichenden Fahreignung geführt hat, hat sein persönliches Mobilitätsinteresse gegenüber dem öffentlichen Interesse am wirksamen Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer sowie seiner selbst regelmäßig zurückzutreten (vgl. z. B. SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2020 - 6 B 314/19 -, juris Rn. 14; v. 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2021 - 6 B 431/20
    16 Dass Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften im Fahreignungsregister zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beibringungsaufforderung noch nicht getilgt und damit verwertbar sind, ist Grundvoraussetzung dafür, dass aus diesem zurückliegenden Fehlverhalten noch das künftige Verkehrsverhalten betreffende Eignungszweifel hergeleitet werden dürfen; nach Ablauf der gesetzlichen Fristen unterliegen entsprechende Taten einem Verwertungsverbot (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, juris Rn. 36, Urt. v. 9. Juni 2005 - 3 C 21.04 -, juris Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorlage des Gutachtens; fahrerlaubnisfreie

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2021 - 6 B 431/20
    Dann liegt es auf der Hand, dass sich die Eignungszweifel nicht nur auf das Führen von Kraftfahrzeugen, sondern auch auf das Führen auch von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen erstrecken (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 17. August 2012 - 10 A 10284/12 -, juris Rn. 31; VGH BW, Beschl. v. 24. Januar 2012 - 10 S 3175/11 -, juris Rn. Rn. 27 f.; ThürOVG, Beschl. v. 9. Mai 2012 - 2 SO 596/11 -, juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. Februar 2011 - 1 S 19.11, 1 M 6.11 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschl. v. 8. Februar 2010 - 11 C 09.2200 -, juris Rn. 12; HessVGH, Beschl. v. 6. Oktober 2010 - 2 B 1076/00 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 21.05.2012 - 3 B 65.11

    Eintragung im Verkehrszentralregister; Übergangsvorschrift; Tilgung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2021 - 6 B 431/20
    Dabei liegt es in der Natur der Sache, auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der zu überprüfenden Anordnung abzustellen (BVerwG, Urt. v. 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 21. Mai 2012 - 3 B 65.11 -, juris Rn. 7; SächsOVG, Beschl. v. 18. Mai 2020 a. a. O. Rn. 4 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 17.01.2020 - 11 B 19.1274

    Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 11 C 09.2200

    (Erfolglose) Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 04.12.2020 - 3 C 5.20

    Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2011 - 1 S 19.11

    Gutachtenanordnung nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad; BAK: 2,57 Promille

  • OVG Thüringen, 09.05.2012 - 2 SO 596/11

    Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach Trunkenheitsfahrt mit einem

  • OVG Sachsen, 15.09.2020 - 6 A 572/20

    Fahrerlaubnisentziehung; Gutachtensanordnung bei Verdacht auf Alkoholmissbrauch;

  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.2002 - 10 S 1996/02

    Fahrerlaubnisentziehung bei bereits von Anfang an fehlender Fahreignung

  • OVG Sachsen, 24.11.2015 - 3 B 280/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt; Fahrrad; Weigerung zur Vorlage

  • EuGH, 22.11.2011 - C-590/10

    Köppl - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Art.

  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

  • BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12

    Fahrzeuge aller Art; Fahrerlaubnis; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Fahrrad;

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

  • VGH Bayern, 28.10.2021 - 11 CS 21.2148

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines nach Begehung einer

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers ist insoweit entscheidend, dass der Schluss gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung nicht im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde liegt (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 11 ZB 21.591 - juris Rn. 17 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 26.2.2021 - 6 B 431/20 - juris Rn. 8; OVG LSA, B.v. 9.1.2020 - 3 M 216/19 - juris Rn. 11; HessVGH, B.v. 22.1.2019 - 2 B 1641/18 - juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 23.4.2015 - 16 B 259/15 - juris Rn. 7 f. jeweils m.w.N.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 51).
  • OVG Sachsen, 19.08.2022 - 6 B 170/22

    Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Trunkenheitsfahrt;

    Im Hinblick auf die Rechtsfolgen der Nichtvorlage eines rechtmäßig angeforderten Gutachtens hat der Senat in dem auch vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss vom 26. Februar 2021 - 6 B 431/20 - (juris Rn. 8) ausgeführt:.

    Auch diesbezüglich hat der Senat im Beschluss vom 26. Februar 2021 - 6 B 431/20 - (juris Rn. 20) bereits ausgeführt:.

  • OVG Sachsen, 18.03.2021 - 6 B 3/21

    Fahrerlaubnis; Entziehung; psychische Erkrankung; ärztliches Gutachten;

    12 Da § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV der Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen einräumt, sondern einen Grundsatz der Beweiswürdigung enthält, der auf der Überlegung beruht, dass bei grundloser Gutachtensverweigerung die Vermutung berechtigt ist, der Fahrerlaubnisinhaber wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen, gilt ein solcher Eignungsmangel für den Zeitpunkt der Gutachtensverweigerung oder des Ablaufs der Vorlagefrist als nachgewiesen (SächsOVG, Beschl. v. 26. Februar 2021 - 6 B 431/20 -, juris Rn. 8, zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschl. v. 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 -, juris Rn. 5 m. w. N.; st Rspr).

    Diese Erwägungen gelten unabhängig davon, ob der Eignungsmangel neu aufgetreten ist oder schon längere Zeit oder immer vorlag (SächsOVG, Beschl. v. 26. Februar 2021 - 6 B 431/20 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • VG Augsburg, 04.04.2022 - Au 7 K 21.1406

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Insoweit ist entscheidend, dass der Schluss gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung nicht im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde liegt (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 11 ZB 21.591 - juris Rn. 17 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 26.2.2021 - 6 B 431/20 - juris Rn. 8; OVG LSA, B.v. 9.1.2020 - 3 M 216/19 - juris Rn. 11; HessVGH, B.v. 22.1.2019 - 2 B 1641/18 - juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 23.4.2015 - 16 B 259/15 - juris Rn. 7 f. jeweils m.w.N.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 51).

    Trotz der Verwendung des Wortes "darf" eröffnet § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV keinen Ermessensspielraum, sondern enthält einen Grundsatz der Beweiswürdigung, der auf der Überlegung beruht, dass eine grundlose Verweigerung einer Begutachtung die Vermutung berechtigt, der Fahrerlaubnisinhaber wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen, sodass ein Eignungsmangel durch die Weigerung zur Vorlage des angeforderten Gutachtens als nachgewiesen gilt (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 11 ZB 21.591 - juris Rn. 17; SächsOVG, B.v. 26.2.2021 - 6 B 431/20 - juris Rn. 8; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 51).

  • VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.2195

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 11 ZB 21.591 - juris Rn. 17; SächsOVG, B.v. 26.2.2021 - 6 B 431/20 - juris Rn. 8; OVG LSA, B.v. 9.1.2020 - 3 M216/19 - juris Rn. 11; HessVGH, B.v. 22.1.2019 - 2 B 1641/18 - juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 23.4.2015 - 16 B 259/15 - juris Rn. 7 f. jeweils m.w.N.; Dauer in Hentschel/König/ Dauer, § 11 FeV Rn. 51) eröffnet § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV der Fahrerlaubnisbehörde insofern keinen Ermessensspielraum, sondern enthält einen Grundsatz der Beweiswürdigung, der auf der Überlegung beruht, dass eine grundlose Verweigerung einer Begutachtung die Vermutung berechtigt, der Fahrerlaubnisinhaber wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen, sodass ein Eignungsmangel durch die Weigerung zur Vorlage des angeforderten Gutachtens als nachgewiesen gilt.
  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 11 ZB 21.591

    Nichtbeibringung eines Gutachtens zur Klärung der Alkoholabhängigkeit und des

    Soweit sie erneut beanstandet, dass der Beklagte bei der Anwendung von § 11 Abs. 8 FeV kein Ermessen ausgeübt habe, nimmt sie die durch die Rechtsprechung des Senats (vgl. auch BayVGH, B.v. 10.3.2021 - 11 CS 20.2474 - juris Rn. 20; B.v. 31.1.2020 - 11 ZB 19.2322 - juris Rn. 15; B.v. 9.10.2017 - 11 CS 17.1483 - juris Rn. 22) untermauerte Begründung der gerichtlichen Entscheidung (Entscheidungsgründe, S. 12) schlicht nicht zur Kenntnis, welche der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung entspricht (vgl. SächsOVG, B.v. 26.2.2021 - 6 B 431/20 - juris Rn. 8; OVG LSA, B.v. 9.1.2020 - 3 M 216/19 - juris Rn. 11; HessVGH, B.v. 22.1.2019 - 2 B 1641/18 - juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 23.4.2015 - 16 B 259/15 - juris Rn. 7 f. jeweils m.w.N.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 11 FeV Rn. 51).
  • OVG Sachsen, 24.10.2022 - 6 B 242/22

    Fahrerlaubnisentziehung; unwiderlegliche Vermutung der Ungeeignetheit i. S. v. §

    Auch für eine Verwirkung des Rechts, die Fahrerlaubnis zu entziehen, ist aus den genannten Gründen regelmäßig - und so auch hier - kein Raum (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Februar 2021 - 6 B 431/20 -, juris 11; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 5. Januar 2022 - 11 CS 21.2743 -, juris Rn. 21.
  • OVG Sachsen, 03.12.2021 - 6 B 314/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; psychische

    Die Frage der Rechtmäßigkeit der Beibringungsanordnung stellt sich nur dann, wenn nach § 11 Abs. 8 FeV aus der Tatsache, dass sich der Betroffene weigert, das Fahreignungsgutachten beizubringen oder er dieses nicht fristgerecht beibringt, auf die Nichteignung geschlossen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. April 2010 a. a. O. Rn. 10; SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2021 - 6 B 3/21 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 26. Februar 2021 - 6 B 431/20 -, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 44/22

    Vorläufiger Rechtsschutz; Alkoholmissbrauch; Anhaltspunkte; Verwertbarkeit; MPU;

    Da die Beibringensaufforderung selbst kein Verwaltungsakt ist, ist ihre Rechtmäßigkeit inzident gerichtlich zu überprüfen, wenn der Betroffene ihr nicht Folge leistet und die Fahrerlaubnisbehörde deshalb gestützt auf § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV von dessen mangelnder Fahreignung ausgeht und die Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis ablehnt oder - falls eine Fahrerlaubnis bereits erteilt war - die Fahrerlaubnis entzieht (BVerwG, Urt. v. 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, juris Rn. 17 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 26. Februar 2021 - 6 B 431/20 -, juris Rn. 8).
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