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   OVG Sachsen, 26.08.2009 - 1 E 64/09   

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https://dejure.org/2009,11325
OVG Sachsen, 26.08.2009 - 1 E 64/09 (https://dejure.org/2009,11325)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.08.2009 - 1 E 64/09 (https://dejure.org/2009,11325)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. August 2009 - 1 E 64/09 (https://dejure.org/2009,11325)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 169 Abs. 1; VwVG § 6 ff
    Vollstreckung aus gerichtlichem Vergleich; Vollstreckungsanordnung; Beseitigung eines Anbaus; Beschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Anordnung einer Vollstreckung bei der Vollstreckung eines gerichtlichen Vergleichs über eine vertretbare Handlung

  • Judicialis

    VwGO § 169 Abs. 1; ; VwVG § 6 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 169 Abs. 1; VwVG § 6 ff
    Vollstreckung aus gerichtlichem Vergleich; Vollstreckungsanordnung; Beseitigung eines Anbaus; Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 88
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 08.06.2004 - 9 TM 1196/01

    Erzwingungsvollstreckung aus Prozessvergleich

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2009 - 1 E 64/09
    Offen bleiben kann dabei, ob der Erfüllungseinwand des Schuldners im verwaltungsgerichtlichen Vollstreckungsverfahren für beachtlich zu halten ist (so z. B.: VGH BW, Beschl. v. 25.11.1997 - 8 S 2714/97, NVwZ-RR 1998, 785, VBlBW 1998, 105; a. A.: HessVGH, Beschl. v. 8.6.2004 - 9 TM 1196/01, zitiert nach juris).

    Sie sind im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich nicht zu prüfen (vgl. z. B.: HessVGH, Beschl. v. 8.6.2004, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1997 - 8 S 2714/97

    Antrag des Gläubigers eines Vergleichs auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme -

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.08.2009 - 1 E 64/09
    Offen bleiben kann dabei, ob der Erfüllungseinwand des Schuldners im verwaltungsgerichtlichen Vollstreckungsverfahren für beachtlich zu halten ist (so z. B.: VGH BW, Beschl. v. 25.11.1997 - 8 S 2714/97, NVwZ-RR 1998, 785, VBlBW 1998, 105; a. A.: HessVGH, Beschl. v. 8.6.2004 - 9 TM 1196/01, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 17.12.2009 - 1 E 141/09

    Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich; Ersatzvornahme

    Bei der Androhung einer Ersatzvornahme ist gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 VwVG zugleich der Kostenbetrag vorläufig zu veranschlagen (SächsOVG, Beschl. v. 26.8.2009 - 1 E 64/09).

    Solche Einwände sind im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich nicht zu prüfen (vgl. z. B.: SächsOVG, Beschl. v. 26.8.2009 - 1 E 64/09; HessVGH, Beschl. v. 8.6.2004, a. a. O.).Sonstige Einwände haben die Vollstreckungsschuldner nicht vorgetragen und sind dem Senat auch sonst nicht ersichtlich.

    Wie im Beschluss vom 26.8.2009 (1 E 64/09) zu dieser Sache ausgeführt, haben die Vollstreckungsschuldner die mit dem gerichtlichen Vergleich vom 24.11.2004 übernommene Teilrückbauverpflichtung nicht vollständig erfüllt und das Gebäude auf die Ausmaße des "Ursprungsbaukörpers" zurückgebaut.

  • OVG Sachsen, 18.01.2010 - 1 E 138/09

    Gerichtliche Vollstreckung, Androhung der Ersatzvornahme

    Bei der Androhung einer Ersatzvornahme ist gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 VwVG zugleich der Kostenbetrag vorläufig zu veranschlagen (SächsOVG, Beschl. v. 26.8.2009 - 1 E 64/09).
  • OVG Sachsen, 26.01.2010 - 1 B 575/09

    Einstweilige Anordnung; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung;

    Wie bei der Erzwingung einer vertretbaren Handlung regelmäßig wurden nach § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 10 VwVG das ZwangsmittelErsatzvornahme angedroht und zugleich gemäß § 13 Abs. 4 Satz 1 VwVG der Kostenbetrag vorläufig veranschlagt (SächsOVG, Beschl. v. 26.8.2009 - 1 E 64/09).
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