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   OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 B 517/09   

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OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 B 517/09 (https://dejure.org/2009,17966)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.11.2009 - 1 B 517/09 (https://dejure.org/2009,17966)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. November 2009 - 1 B 517/09 (https://dejure.org/2009,17966)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    FStrG § 17d; VwVfG § 76; VwGO § 80 Abs. 5
    Brauchwasserleitung; Änderungsplanfeststellungsbeschluss; Leitungsrechte; Planänderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei einer planfestgestellten Änderung lediglich betreffend der Entwässerung von Oberflächenwassen; Anspruch eines Grundstückverpächters auf Beteiligung an einem Anhörungsverfahren i.R.e. Änderungsplanfeststellung

  • Judicialis

    FStrG § 17d; ; VwVfG § 76; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 46; VwVfG § 76; FStrG § 17d
    Anspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei einer planfestgestellten Änderung lediglich betreffend der Entwässerung von Oberflächenwassen; Anspruch eines Grundstückverpächters auf Beteiligung an einem Anhörungsverfahren i.R.e. Änderungsplanfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.04.2003 - 9 B 59.02

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Verletzung des Grundsatzes

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 B 517/09
    Denn diese Verfahrensfehler wären hier nach § 46 VwVfG unbeachtlich, da die Verletzung für die Entscheidung in der Sache - wie zuvor ausgeführt - offensichtlich nicht von Einfluss war (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschl. v. 29.4.2003 - 9 B 59.02 -).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 B 517/09
    Von einer wesentlichen Änderung ist demgegenüber dann auszugehen, wenn sie das Vorhaben insgesamt zur Disposition stellt, weil bereits entschiedene Fragen der Planung erneut aufgeworfen werden (vgl. BVerwG, Urt. 5.12.1986, DVBl. 1987, 573 und Urt. v. 20.10.1989, UPR 1990, 99/100; NdsOVG, Urt. v. 19.11.1992 - 7 L 381791 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 B 517/09
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Planung den Zielsetzungen des Fachplanungsgesetzes dient und die mit dem konkreten Vorhaben verfolgten öffentlichen Interessen generell geeignet sind, etwa entgegenstehende Eigentumsrechte zu überwinden (BVerwG, Urt. v. 22.3.1985 - 4 C 15.83 -, BVerwGE 71, 166, 168).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 B 517/09
    Ob die objektiven Voraussetzungen dafür, dass das Vorhaben vernünftigerweise geboten ist, im Einzelfall vorliegen, hat das Gericht im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung voll nachzuprüfen (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urt. v. 6.12.1985, BVerwGE 72, 282, 286).
  • BVerwG, 24.10.1967 - IV C 229.65
    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 B 517/09
    Mit der Aufnahme in das Bauwerksverzeichnis werden nämlich allein die Anordnungen der Behörde im Rahmen der Durchführung des Bauvorhabens dokumentiert, die auf die Verwirklichung des Vorhabens zielen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.1967, BVerwGE 28, 139), nicht aber Veränderungen am Eigentum festgestellt.
  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 B 517/09
    Von einer wesentlichen Änderung ist demgegenüber dann auszugehen, wenn sie das Vorhaben insgesamt zur Disposition stellt, weil bereits entschiedene Fragen der Planung erneut aufgeworfen werden (vgl. BVerwG, Urt. 5.12.1986, DVBl. 1987, 573 und Urt. v. 20.10.1989, UPR 1990, 99/100; NdsOVG, Urt. v. 19.11.1992 - 7 L 381791 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 34.89

    Lärmschutzwand - § 17 FStrG, §§ 48, 49 VwVfG, Konfliktbewältigungsgebot

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 B 517/09
    Dabei bedarf die Änderung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlussses bereits von vornherein keiner gesteigerten Form der Rechtfertigung im Sinne einer Erforderlichkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.9.1992, BVerwGE 91, 17).
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