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   OVG Sachsen, 26.11.2013 - 5 A 472/12   

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https://dejure.org/2013,50847
OVG Sachsen, 26.11.2013 - 5 A 472/12 (https://dejure.org/2013,50847)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.11.2013 - 5 A 472/12 (https://dejure.org/2013,50847)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. November 2013 - 5 A 472/12 (https://dejure.org/2013,50847)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; SächsKAG § 3 Abs. 3
    Zulassung der Berufung, Straßenbaubeiträge, landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.04.1981 - 8 C 11.81

    Beitrag - Fläche - Landwirtschaft - Pacht - Stundung

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2013 - 5 A 472/12
    Durch die Stundungsregelung soll vermieden werden, dass der Beitrag den Inhaber eines rentablen landwirtschaftlichen Betriebs zu einer Trennung von einem der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke aus dem Betrieb veranlasst, das zurErhaltung seiner Wirtschaftlichkeit notwendig ist; damit soll gewährleistet werden, dass die Beitragspflicht Wirtschaftlichkeit und Existenz rentabler landwirtschaftlicher Betriebe nicht beeinträchtigt (vgl. zu § 135 Abs. 4 BBauGB: BVerwG, Urt. v. 24. Oktober 1980, BVerwGE 61, 124, 126; Urt. v. 1. April 1981, BVerwGE 62, 125, 127; st. Rspr.).

    Damit löst die Vorschrift den vorgegebenen Interessenkonflikt zwischen dem Interesse der Gemeinden, den von ihnen vorgelegten Aufwand durch die Durchsetzung der entstandenen Beitragspflichten zu decken, sowie der bodenpolitischen Funktion der Beitragspflicht einerseits und dem Gedanken der Schonung landwirtschaftlicher Betriebe andererseits prinzipiell im letzteren Sinne (vgl. zu § 135 Abs. 4 BBauGB: BVerwG, Urt. v. 1. April 1981 a. a. O.).

    Mit dieser Gewichtung der Interessen kommt die Vorschrift jedoch nur solchen Beitragspflichtigen zugute, die die bei der Veranlagung zum Beitrag herangezogenen Flächen im Rahmen der von ihnen selbst betriebenen Landwirtschaft benötigen (vgl. zu § 135 Abs. 4 BBauGB: BVerwG, Urt. v. 1. April 1981 a. a. O.).

    Dagegen kann der Verpächter landwirtschaftlich genutzter Flächen oder eines landwirtschaftlichen Betriebes die Stundung nicht beanspruchen (vgl. zu § 135 Abs. 4 BBauGB: BVerwG, Urt. v. 1. April 1981 a. a. O.).

    Der Normzweck fordert eine Kausalität zwischen der Belastung durch den Beitrag und einer Gefährdung des landwirtschaftlichen Betriebs, die erst durch ihre hinreichend genaue Bestimmbarkeit rechtliche Relevanz gewinnt (vgl. zu § 135 Abs. 4 BBauG: BVerwG, Urt. v. 1. April 1981 a. a. O. S. 128).

    An dieser hinreichenden Bestimmtheit fehlt es, weil der Pächter gegen Dispositionen des Verpächters hinsichtlich der verpachteten Fläche durch den bestehenden Pachtvertrag privatrechtlich geschützt ist (vgl. § 593b i. V. m. § 566 BGB sowie BVerwG, Urt. v. 1. April 1981 a. a. O.).

    Allein die Möglichkeit, dass der Grundstückseigentümer die Zahlung des Beitrags zum Anlass nehmen könnte, das bestehende Pachtverhältnis zu kündigen oder einen abgelaufenen Pachtvertrag nicht zu erneuern, genügt nicht der für die Gefährdungskausalität zu fordernde Eindeutigkeit, zumal Landpachtverträge insoweit einen besonderen Schutz genießen (vgl. § 595 BGB sowie zu § 135 Abs. 4 BBauG: BVerwG, Urt. v. 1. April 1981 a. a. O. S. 128).

    Infolgedessen muss in den Fällen der Verpachtung eine Stundung des Straßenausbaubeitrags grundsätzlich ausscheiden (vgl. zu § 135 Abs. 4 BBauG: BVerwG, Urt. v. 1. April 1981 a. a. O. S. 128).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2013 - 5 A 472/12
    6 Die Befugnis zur Korrektur des Wortlauts einer Vorschrift steht den Gerichten nur begrenzt zu (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013, NJW 2013, 2775 und vom 27. Oktober 2010, Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 58 Rn. 32).

    Sie setzt unabhängig von dem in Betracht kommenden methodischen Mittel der richterlichen Rechtsfortbildung (teleologische Reduktion oder Extension oder Analogie) eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 a. a. O. und vom 18. April 2013, juris Rn. 22, und vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 -, LKV 2013, 78).

    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern oder durch eine judikative Lösung ersetzen (vgl. Urteile vom 16. Mai 2013 a. a. O. und vom 18. April 2013 a. a. O. Rn. 22 und vom 27. Oktober 2004, BVerwGE 122, 130, 133; BVerfG, Beschluss vom 9. März 1995, NStZ 1995, 399, 400).

  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 12.12

    Vermögenszuordnung; Vermögenswerte; Gruppe von Vermögenswerten;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2013 - 5 A 472/12
    Sie setzt unabhängig von dem in Betracht kommenden methodischen Mittel der richterlichen Rechtsfortbildung (teleologische Reduktion oder Extension oder Analogie) eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 a. a. O. und vom 18. April 2013, juris Rn. 22, und vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 -, LKV 2013, 78).

    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern oder durch eine judikative Lösung ersetzen (vgl. Urteile vom 16. Mai 2013 a. a. O. und vom 18. April 2013 a. a. O. Rn. 22 und vom 27. Oktober 2004, BVerwGE 122, 130, 133; BVerfG, Beschluss vom 9. März 1995, NStZ 1995, 399, 400).

  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2013 - 5 A 472/12
    Solche ernstlichen Zweifel bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss zu beurteilen ist (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 192; st. Rspr.).
  • BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93

    Unterbringung psychisch Kranker in den neuen Bundesländern

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2013 - 5 A 472/12
    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern oder durch eine judikative Lösung ersetzen (vgl. Urteile vom 16. Mai 2013 a. a. O. und vom 18. April 2013 a. a. O. Rn. 22 und vom 27. Oktober 2004, BVerwGE 122, 130, 133; BVerfG, Beschluss vom 9. März 1995, NStZ 1995, 399, 400).
  • BFH, 22.09.1982 - II R 61/80

    Schenkung - Grundstück

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2013 - 5 A 472/12
    Der hier allein in Betracht kommende § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO ist Ausdruck der wirtschaftlichen Betrachtungsweise und daher naturgemäß auf Abgabenarten, welche an bürgerlich-rechtliche Vorgänge anknüpfen, nicht oder zumindest nur nach Sachlage des Einzelfalles anwendbar (vgl. für Steuern: BFH, Urt. v. 22. September 1982 - II R 61/80 -, juris = BStBl. II 1983, 179; Koenig in: Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, 2. Aufl. 2009, § 39 Rn. 2).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 93.77

    Erhebung von Zinsen im Fall der Stundung des Erschließungsbeitrags für

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2013 - 5 A 472/12
    Durch die Stundungsregelung soll vermieden werden, dass der Beitrag den Inhaber eines rentablen landwirtschaftlichen Betriebs zu einer Trennung von einem der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke aus dem Betrieb veranlasst, das zurErhaltung seiner Wirtschaftlichkeit notwendig ist; damit soll gewährleistet werden, dass die Beitragspflicht Wirtschaftlichkeit und Existenz rentabler landwirtschaftlicher Betriebe nicht beeinträchtigt (vgl. zu § 135 Abs. 4 BBauGB: BVerwG, Urt. v. 24. Oktober 1980, BVerwGE 61, 124, 126; Urt. v. 1. April 1981, BVerwGE 62, 125, 127; st. Rspr.).
  • BVerwG, 27.10.2004 - 6 C 30.03

    Insolvenzberatung, Insolvenzverwaltung, Rechtsberatung, Sachbereichserlaubnis,

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2013 - 5 A 472/12
    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern oder durch eine judikative Lösung ersetzen (vgl. Urteile vom 16. Mai 2013 a. a. O. und vom 18. April 2013 a. a. O. Rn. 22 und vom 27. Oktober 2004, BVerwGE 122, 130, 133; BVerfG, Beschluss vom 9. März 1995, NStZ 1995, 399, 400).
  • OVG Sachsen, 30.06.2014 - 5 A 770/13

    Ausbaubeiträge, zinslose Stundung, verbundene Unternehmen, ; Konzernunternehmen,

    9 Auf den Antrag der Beklagten hat der Senat die Berufung mit Beschluss vom 26. November 2013 - 5 A 472/12 - wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zugelassen.
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