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   OVG Sachsen, 26.11.2021 - 3 B 349/21   

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https://dejure.org/2021,48658
OVG Sachsen, 26.11.2021 - 3 B 349/21 (https://dejure.org/2021,48658)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.11.2021 - 3 B 349/21 (https://dejure.org/2021,48658)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. November 2021 - 3 B 349/21 (https://dejure.org/2021,48658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    EMRK Art. 8, AufenthG § 25 Abs. 5
    Faktischer Inländer; Kleinkind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 16.07.2002 - 1 C 8.02

    Aufenthaltserlaubnis; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeendigung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2021 - 3 B 349/21
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht "im Bundesgebiet geborene und aufgewachsene Kinder, deren Eltern sich hier erlaubt aufhalten", als "faktische Inländer" bezeichnet (BVerwG, Urt. v. 16. Juli 2002 - 1 C 8/02 -, juris Rn. 23).
  • OVG Sachsen, 16.09.2013 - 3 B 389/13

    Faktischer Inländer, Schutz des Privatlebens

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2021 - 3 B 349/21
    Ein Eingriff in das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Privatleben ist dann zu bejahen, wenn der Ausländer aufgrund seiner gesamten Entwicklung faktisch zu einem Inländer geworden und ihm wegen der Besonderheiten des Falls ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug mehr hat, nicht zuzumuten ist (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 16. September 2013 - 3 B 389/13 -, juris Rn. 6; Urt. v. 7. Mai 2015 - 3 A 210/13 -, juris Rn. 43; Beschl. v. 22. Februar 2016 - 3 D 64/15 -, juris Rn. 6, jeweils m. w. N.; Beschl. v. 23. März 2020 - 3 B 48/20 -, juris Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 05.05.2014 - 4 Bs 98/14

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung - Erwerb einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2021 - 3 B 349/21
    Bei der Frage der Reintegration in das Heimatland (Grad der Entwurzelung) ist insbesondere maßgebend, inwieweit Kenntnisse der dort gesprochenen und geschriebenen Sprache bestehen bzw. erworben werden können, inwieweit der Ausländer mit den dortigen Verhältnissen vertraut ist und inwieweit er dort bei der Wiedereingliederung auf Hilfestellung durch Verwandte und sonstige Dritte rechnen kann, soweit diese erforderlich sein sollte (OVG Hamburg, Beschl. v. 5. Mai 2014 - 4 Bs 98/14 -, juris Rn. 22 m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 16. September 2014 - 2 O 81/14 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2021 - 3 B 349/21
    Der Schutzbereich des Art. 8 EMRK auf Achtung des Privatlebens umfasst die Summe aller familiären, persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen angesichts ihrer zentralen Bedeutung für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (BVerfG, Beschl. v. 21. Februar 2011 - 2 BvR 1392/10 -, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 16.12.2014 - 3 B 127/14
    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2021 - 3 B 349/21
    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen ausreichend sind (SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2017 - 3 B 163/17 -, juris Rn. 3 f. m. w. N.; Beschl. v. 16. Dezember 2014 - 3 B 127/14 -, juris Rn. 2).17 Eine solche sachliche Auseinandersetzung der Antragstellerinnen mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts lässt sich ihrer Beschwerdebegründung allenfalls ansatzweise bei sehr großzügiger Auslegung entnehmen.
  • VGH Bayern, 23.09.2021 - 19 ZB 20.323

    Ausweisung wegen mehrfacher schwerer Drogendelikte

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2021 - 3 B 349/21
    Die Bezeichnung eines Ausländers als "faktischer Inländer" entbindet aber letztlich nicht davon, die im jeweiligen Einzelfall gegebenen Merkmale der Verwurzelung zu prüfen (BayVGH, Beschl. v. 23. September 2021 - 19 ZB 20.323 -, juris Rn. 41; Beschl. v. 2. August 2021 - 19 CS 21.330 -, juris Rn. 33).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2014 - 2 O 81/14

    Aufenthaltserlaubnis für "faktische Inländer"

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2021 - 3 B 349/21
    Bei der Frage der Reintegration in das Heimatland (Grad der Entwurzelung) ist insbesondere maßgebend, inwieweit Kenntnisse der dort gesprochenen und geschriebenen Sprache bestehen bzw. erworben werden können, inwieweit der Ausländer mit den dortigen Verhältnissen vertraut ist und inwieweit er dort bei der Wiedereingliederung auf Hilfestellung durch Verwandte und sonstige Dritte rechnen kann, soweit diese erforderlich sein sollte (OVG Hamburg, Beschl. v. 5. Mai 2014 - 4 Bs 98/14 -, juris Rn. 22 m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 16. September 2014 - 2 O 81/14 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 02.08.2021 - 19 CS 21.330

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Straffälligkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2021 - 3 B 349/21
    Die Bezeichnung eines Ausländers als "faktischer Inländer" entbindet aber letztlich nicht davon, die im jeweiligen Einzelfall gegebenen Merkmale der Verwurzelung zu prüfen (BayVGH, Beschl. v. 23. September 2021 - 19 ZB 20.323 -, juris Rn. 41; Beschl. v. 2. August 2021 - 19 CS 21.330 -, juris Rn. 33).
  • OVG Sachsen, 07.05.2015 - 3 A 210/13

    Zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2021 - 3 B 349/21
    Ein Eingriff in das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Privatleben ist dann zu bejahen, wenn der Ausländer aufgrund seiner gesamten Entwicklung faktisch zu einem Inländer geworden und ihm wegen der Besonderheiten des Falls ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug mehr hat, nicht zuzumuten ist (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 16. September 2013 - 3 B 389/13 -, juris Rn. 6; Urt. v. 7. Mai 2015 - 3 A 210/13 -, juris Rn. 43; Beschl. v. 22. Februar 2016 - 3 D 64/15 -, juris Rn. 6, jeweils m. w. N.; Beschl. v. 23. März 2020 - 3 B 48/20 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 23.03.2020 - 3 B 48/20

    Verwurzelung; wirtschaftliche Integration; Länge des Aufenthalts

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2021 - 3 B 349/21
    Ein Eingriff in das von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützte Recht auf Privatleben ist dann zu bejahen, wenn der Ausländer aufgrund seiner gesamten Entwicklung faktisch zu einem Inländer geworden und ihm wegen der Besonderheiten des Falls ein Leben im Staat seiner Staatsangehörigkeit, zu dem er keinen Bezug mehr hat, nicht zuzumuten ist (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 16. September 2013 - 3 B 389/13 -, juris Rn. 6; Urt. v. 7. Mai 2015 - 3 A 210/13 -, juris Rn. 43; Beschl. v. 22. Februar 2016 - 3 D 64/15 -, juris Rn. 6, jeweils m. w. N.; Beschl. v. 23. März 2020 - 3 B 48/20 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 22.02.2016 - 3 D 64/15

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; Erfolgsaussichten;

  • OVG Sachsen, 05.07.2017 - 3 B 163/17

    Darlegungserfordernis

  • OVG Sachsen, 25.01.2024 - 3 B 213/23

    Alleinerziehende Mutter; Aufenthaltserlaubnis; faktische Inländerin; erwachsene

    Bei der Frage der Reintegration in das Heimatland (Grad der Entwurzelung) ist insbesondere maßgebend, inwieweit Kenntnisse der dort gesprochenen und geschriebenen Sprache bestehen bzw. erworben werden können, inwieweit der Ausländer mit den dortigen Verhältnissen vertraut ist und inwieweit er dort bei der Wiedereingliederung auf Hilfestellung durch Verwandte und sonstige Dritte rechnen kann, soweit diese erforderlich sein sollte (SächsOVG, Beschl. v. 26. November 2021 - 3 B 349/21 -, juris Rn. 22 m. w. N.).18 Ob der Status eines "faktischen Inländers" vorliegt, ist anhand der im jeweiligen Einzelfall gegebenen Merkmale der Verwurzelung zu prüfen (SächsOVG, Beschl. v. 26. November 2021 a. a. O. Rn. 24; BayVGH, Beschl. v. 23. September 2021 - 19 ZB 20.323 -, juris Rn. 41; Beschl. v. 2. August 2021 - 19 CS 21.330 -, juris Rn. 33).
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