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   OVG Sachsen, 27.02.2012 - 5 A 48/10   

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https://dejure.org/2012,6967
OVG Sachsen, 27.02.2012 - 5 A 48/10 (https://dejure.org/2012,6967)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.02.2012 - 5 A 48/10 (https://dejure.org/2012,6967)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. Februar 2012 - 5 A 48/10 (https://dejure.org/2012,6967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsABG § 3a Abs. 1; SächsKAG § 9 Abs. 1, Abs. 2; KrW-/AbfG § 11 Abs. 1, § 13 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Heranziehung eines Grundstückseigentümers als zustandsverantwortlicher öffentlich-rechtlicher Abfallbesitzer zu Abfallgebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Heranziehung eines Grundstückseigentümers als zustandsverantwortlicher öffentlich-rechtlicher Abfallbesitzer zu Abfallgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 568
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall -

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.02.2012 - 5 A 48/10
    Auch der Grundstückseigentümer ist gegebenenfalls neben seinen Mietern, Pächtern oder ähnlichen Nutzern, als Zustandsverantwortlicher öffentlich-rechtlicher Abfallbesitzer, weil er aufgrund ihm zustehender zivilrechtlicher Rechte das erforderliche Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft inne hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Januar 1989 - 7 C 82.87 -, juris Rn. 9).

    Der Annahme von Abfallbesitz steht also nicht entgegen, dass Abfälle ohne oder sogar gegen den Willen des Grundstückseigentümers (-besitzers) auf das Grundstück gelangt sind (BVerwG, Urt. v. 19. Januar 1989, a. a. O.).

  • VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1230/09

    Grundstücksvermieter haftet für Abfallgebühren des Mieters

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.02.2012 - 5 A 48/10
    Dem jeweiligen Grundstückseigentümer bleibt es unbenommen, zivilrechtlichen Rückgriff gegen seinen Mieter, Pächter oder einen sonstigen Nutzer zu nehmen (vgl. VG Koblenz, Beschl. v. 24. Juni 2010 - 7 K 1230/09.KO -, juris Rn. 20).
  • VG Aachen, 05.09.2019 - 6 L 713/19

    Abfall; Beseitigungsanordnung; Störerauswahl

    vgl. OVG Saarland, Urteil vom 26. Februar 2015 - 2 A 488/13 -, juris Rn. 27 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 82.87 -, juris Rn. 8 ff. zu wildem Abfall und OVG Sachsen, Urteil vom 27. Februar 2012 - 5 A 48/10 - , juris Rn. 19 f. zur Gebührenschuldnerschaft.

    vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25. September 2018 - 9 K 5544/14 -, juris Rn. 18; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 15. August 2012 - 9 B 19.12 -, juris Rn. 3; OVG Sachsen, Urteil vom 27. Februar 2012 - 5 A 48/10 - , juris Rn. 17 ff. sowie VG Koblenz, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 7 K 1230/09.KO -, juris Rn. 20 zur Gebührenschuldnerschaft und OVG NRW, Urteil vom 11. September 2008 - 20 A 1661/06 -, juris Rn. 50: Abfallbesitzereigenschaft des Vermieters "zumindest im größeren Mietwohnungsbau".

  • VG Gelsenkirchen, 25.09.2018 - 9 K 5544/14

    Sanierungsanordnung, störender Hoheitsträger, Zuständigkeit der oberen

    Während bei einem schuldrechtlichen Nutzungsverhältnis, namentlich der Miete oder Pacht, neben dem Mieter oder Pächter als unmittelbarem auch dem Eigentümer als mittelbarem Besitzer noch ein ausreichendes Maß an tatsächlicher Sachherrschaft an der Miet- oder Pachtsache sowie an den auf dem Grundstück außerhalb der Miet- oder Pachtsache gelagerten Gegenständen zugesprochen wird, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15. August 2012 - 9 B 19/12 -, juris Rn. 3; Sächsisches OVG, Urteil vom 27. Februar 2012 - 5 A 48/10 -, juris Rn. 20; VG Koblenz, Urteil vom 24. Juni 2010 - 7 K 1230/09.KO -, juris Rn. 20 m.w.N.; BGH, Urteil vom 14. März 1985 - III ZR 12/84 -, juris Rn. 19 f.; a.A. ausführlich zu § 3 Abs. 6 KrW/AbfG m.w.N. Radtke, Wege aus der "kostenlosen" Abfallentsorgung durch den Staat bei Insolvenz des Betreibers einer Abfallentsorgungsanlage, 2011, S. 304-315, dürften die Verantwortungsbereiche bei einem Erbbaurechtsverhältnis entlang der Grenzen zwischen Erbbaurecht und Grundstückseigentum zu ziehen und danach zu bestimmen sein, ob der interessierende Abfall bei der Nutzung des aufgrund des Erbbaurechts errichteten Gebäudes bzw. eines in das Erbbaurecht einbezogenen Grundstücksteils, durch die Nutzung des Grundstücks im Übrigen oder durch die einheitliche Nutzung beider angefallen ist.
  • OVG Sachsen, 05.04.2016 - 5 A 561/15

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Abwasserabgabe, Abwägung,

    Dies gilt auch dann, wenn das Grundstück vermietet oder verpachtet ist (vgl. für Abfallgebühren: SächsOVG, Urt. v. 27. Februar 2012 - 5 A 48/10 -, juris Rn. 17).
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