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   OVG Sachsen, 27.08.2018 - 4 B 322/17   

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OVG Sachsen, 27.08.2018 - 4 B 322/17 (https://dejure.org/2018,27168)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.08.2018 - 4 B 322/17 (https://dejure.org/2018,27168)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. August 2018 - 4 B 322/17 (https://dejure.org/2018,27168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 4 VwVfG, Art. 11 Abs. 1 UVP-RL, § 1 Abs. 1 UmwRG, § 7 Abs. 4 UmwRG, § 18 AEG
    Planfeststellungsbeschluss; Eisenbahn; Baustraße; Trassenwahl; Abwägung; Präklusion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.08.2018 - 4 B 322/17
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 -, juris Rn. 129; Urt. v. 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 169 = juris Rn. 169; Urt. v. 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 32 = juris Rn. 32; st. Rspr.).

    Sie darf sich - anders als im gerichtlichen Verfahren - jedoch nicht auf die Kontrolle zurückziehen, ob sich eine andere Variante aufdrängt, sondern muss selbst alle ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen berücksichtigen und mit der ihnen zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Alternativen berührten öffentlichen und privaten Belange einstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 -, juris Rn. 131; BVerwG, Urt. v. 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 168 f.).

  • BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 17.15

    Anteil an geeignetem Material; Eigentum; Feuerfesteignung; Gemeinde; Gewinnen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.08.2018 - 4 B 322/17
    Eine Differenzierung zwischen Einwendungen mit und ohne unmittelbaren Umweltbezug ist nicht vorzunehmen, weil die Regelung in Art. 11 Abs. 1 UVP-RL nicht in dieser Weise einschränkend ausgelegt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. März 2017 - 7 C 17.15 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 07.08.2014 - 9 VR 2.14

    Planfeststellung; Entwässerungseinrichtung der Autobahn; technische Probleme;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.08.2018 - 4 B 322/17
    um ein rein technisches, nach dem Stand der Technik lösbares Problem handelt, das keiner Regelung im Planfeststellungsbeschluss bedurfte, sondern der Ausführungsplanung der Beigeladenen überlassen werden durfte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. August 2014 - 9 VR 2.14 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.08.2018 - 4 B 322/17
    Sie darf sich - anders als im gerichtlichen Verfahren - jedoch nicht auf die Kontrolle zurückziehen, ob sich eine andere Variante aufdrängt, sondern muss selbst alle ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen berücksichtigen und mit der ihnen zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Alternativen berührten öffentlichen und privaten Belange einstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 -, juris Rn. 131; BVerwG, Urt. v. 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 168 f.).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.08.2018 - 4 B 322/17
    Sofern die Erfolgsaussichten der Hauptsache sich als offen darstellen, ist der Entscheidung des Gesetzgebers, dass dem Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung zukommt, erhebliches Gewicht beizumessen (vgl. Senatsbeschl. v. 3. Juli 2018 - 4 B 344/17 -, Rn. 13 [zur Veröffentlichung vorgesehen]; Senatsbeschl. v. 20. Oktober 2009 - 4 B 460/09 -, juris Rn. 11), so dass im Regelfall das private Interesse, von Vollzugsmaßnahmen bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens verschont zu bleiben, hinter dem öffentlichen Vollzugsinteresse zurückzustehen hat, und eine andere Entscheidung nur dann in Betracht kommt, wenn besondere individuelle Umstände dargelegt werden, die ein Abweichen vom Regelfall ausnahmsweise rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 -, juris Rn. 12 = BVerwGE 123, 241).
  • OVG Sachsen, 20.10.2009 - 4 B 460/09

    Gasversorgungsleitung; Zwischenentscheidung

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.08.2018 - 4 B 322/17
    Sofern die Erfolgsaussichten der Hauptsache sich als offen darstellen, ist der Entscheidung des Gesetzgebers, dass dem Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung zukommt, erhebliches Gewicht beizumessen (vgl. Senatsbeschl. v. 3. Juli 2018 - 4 B 344/17 -, Rn. 13 [zur Veröffentlichung vorgesehen]; Senatsbeschl. v. 20. Oktober 2009 - 4 B 460/09 -, juris Rn. 11), so dass im Regelfall das private Interesse, von Vollzugsmaßnahmen bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens verschont zu bleiben, hinter dem öffentlichen Vollzugsinteresse zurückzustehen hat, und eine andere Entscheidung nur dann in Betracht kommt, wenn besondere individuelle Umstände dargelegt werden, die ein Abweichen vom Regelfall ausnahmsweise rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 -, juris Rn. 12 = BVerwGE 123, 241).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.08.2018 - 4 B 322/17
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 -, juris Rn. 129; Urt. v. 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 169 = juris Rn. 169; Urt. v. 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 32 = juris Rn. 32; st. Rspr.).
  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.08.2018 - 4 B 322/17
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 -, juris Rn. 129; Urt. v. 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 169 = juris Rn. 169; Urt. v. 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 32 = juris Rn. 32; st. Rspr.).
  • BVerwG, 22.11.2016 - 9 A 25.15

    Abwägungsfehler; Agrarklausel; Alternative; Alternativenprüfung; Artenschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.08.2018 - 4 B 322/17
    22 Die vorstehenden, für die Trassenwahl des Vorhabens entwickelten Grundsätze sind auf die Wahl der Trasse für eine Baustellenzufahrt übertragbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. November 2016 - 9 A 25.15 -, juris Rn. 40).
  • OVG Sachsen, 03.07.2018 - 4 B 344/17

    Präklusion; Erdkabel; Freileitung; Schädlichkeitsgrenze; Naturschutzgebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.08.2018 - 4 B 322/17
    Sofern die Erfolgsaussichten der Hauptsache sich als offen darstellen, ist der Entscheidung des Gesetzgebers, dass dem Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung zukommt, erhebliches Gewicht beizumessen (vgl. Senatsbeschl. v. 3. Juli 2018 - 4 B 344/17 -, Rn. 13 [zur Veröffentlichung vorgesehen]; Senatsbeschl. v. 20. Oktober 2009 - 4 B 460/09 -, juris Rn. 11), so dass im Regelfall das private Interesse, von Vollzugsmaßnahmen bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens verschont zu bleiben, hinter dem öffentlichen Vollzugsinteresse zurückzustehen hat, und eine andere Entscheidung nur dann in Betracht kommt, wenn besondere individuelle Umstände dargelegt werden, die ein Abweichen vom Regelfall ausnahmsweise rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. April 2005 - 4 VR 1005.04 -, juris Rn. 12 = BVerwGE 123, 241).
  • OVG Sachsen, 02.11.2018 - 4 A 447/16

    Gewässerbau; Hochwasserschutz; Abwägungsgebot

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (Senatsbeschl. v. 27. August 2018 - 4 B 322/17 -, juris Rn. 21 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 27.11.2018 - 4 C 22/17

    Planfeststellung; Eisenbahn; Abwägung; Ausführungsplanung; Präklusion

    Diesen Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 27. August 2018 - 4 B 322/17 - abgelehnt.
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