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   OVG Sachsen, 27.10.2021 - 5 A 237/21   

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https://dejure.org/2021,43770
OVG Sachsen, 27.10.2021 - 5 A 237/21 (https://dejure.org/2021,43770)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.10.2021 - 5 A 237/21 (https://dejure.org/2021,43770)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. Oktober 2021 - 5 A 237/21 (https://dejure.org/2021,43770)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 60, ZPO § 130a, ZPO § 174, ZPO § 371a, ZPO § 416
    Elektronisches Empfangsbekenntnis; Gegenbeweis; Wiedereinsetzung; besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

  • RA Kotz

    BEA-Empfangsbekenntnis - § 371a Abs. 1 und § 416 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch das eEB ist ein vollwertiges Empfangsbekenntnis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Saarland, 27.09.2019 - 1 D 155/19

    Rückübermittlung eines Empfangsbekenntnisses über das elektronische

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2021 - 5 A 237/21
    Allerdings kann die Beweiswirkung des ausgewiesenen Zustellungsdatums unter bestimmten Voraussetzungen entkräftet werden; der Gegenbeweis der Unrichtigkeit der im Empfangsbekenntnis enthaltenen Angaben ist zulässig (OVG Saarland, Beschl. v. 27. September 2019 - 1 D 155/19 -, juris Rn. 9).

    Dies gilt auch für eine elektronische Zustellung (so auch OVG Bremen, Beschl. v. 27. April 2021 - 1 LA 149/21 -, juris Rn. 5 und OVG Saarland, Beschl. v. 27. September 2019 - 1 D 155/19 -, juris Rn. 9).

  • OVG Bremen, 27.04.2021 - 1 LA 149/21

    Entkräftung der Beweiswirkung des elektronisch zurückgesandten

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2021 - 5 A 237/21
    Damit ist nach § 174 Abs. 4 ZPO der Nachweis der Zustellung unter diesem Datum geführt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27. April 2021 - 1 LA 149/21 -, juris).

    Dies gilt auch für eine elektronische Zustellung (so auch OVG Bremen, Beschl. v. 27. April 2021 - 1 LA 149/21 -, juris Rn. 5 und OVG Saarland, Beschl. v. 27. September 2019 - 1 D 155/19 -, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 14.05.2020 - 2 B 14.19

    Beweiskraft des Empfangsbekenntnisses einer Behörde bei ungewöhnlich später

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2021 - 5 A 237/21
    Erforderlich ist in diesen Fällen, dass die Richtigkeit der Angaben im Empfangsbekenntnis nicht nur erschüttert, sondern die Möglichkeit, die Angaben könnten richtig sein, ausgeschlossen ist (BVerwG, Beschl. v. 14. Mai 2020 - 2 B 14.19 -, juris Rn. 14 sowie Beschl. v. 5. September 2013 - 5 B 63.13 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschl. v. 10. November 2020 - 2 B 1263/20 -, juris Rn. 7).
  • BFH, 22.09.2015 - V B 20/15

    Urteilszustellung an Rechtsanwalt - Zustellungsadressat bei Sozietät -

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2021 - 5 A 237/21
    Die Beweiswirkung des Empfangsbekenntnisses muss zur Überzeugung des Gerichts vollständig entkräftet und damit jede Möglichkeit seiner Richtigkeit ausgeschlossen sein (BFH, Beschl. v. 22. September 2015 - V B 20/15 -, juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - 2 B 1263/20

    Fehlender Standsicherheitsnachweis begründet keine Nachbarrechtsverletzung!

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2021 - 5 A 237/21
    Erforderlich ist in diesen Fällen, dass die Richtigkeit der Angaben im Empfangsbekenntnis nicht nur erschüttert, sondern die Möglichkeit, die Angaben könnten richtig sein, ausgeschlossen ist (BVerwG, Beschl. v. 14. Mai 2020 - 2 B 14.19 -, juris Rn. 14 sowie Beschl. v. 5. September 2013 - 5 B 63.13 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschl. v. 10. November 2020 - 2 B 1263/20 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 05.09.2013 - 5 B 63.13

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Gegenbeweis der Unrichtigkeit eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2021 - 5 A 237/21
    Erforderlich ist in diesen Fällen, dass die Richtigkeit der Angaben im Empfangsbekenntnis nicht nur erschüttert, sondern die Möglichkeit, die Angaben könnten richtig sein, ausgeschlossen ist (BVerwG, Beschl. v. 14. Mai 2020 - 2 B 14.19 -, juris Rn. 14 sowie Beschl. v. 5. September 2013 - 5 B 63.13 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschl. v. 10. November 2020 - 2 B 1263/20 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 19.09.2022 - 9 B 2.22

    Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses

    Mit dem angefochtenen Beschluss verwarf das Oberverwaltungsgericht die Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist (OVG Bautzen, Beschluss vom 27. Oktober 2021 - 5 A 237/21 - LKV 2022, 84 ff.): Das vom Prozessbevollmächtigten des Klägers abgegebene elektronische Empfangsbekenntnis beweise die Zustellung des Berufungszulassungsbeschlusses am 27. August 2021; die Beweiswirkung sei unter Berücksichtigung des Prüfvermerks, der Eingangsbestätigung und der XJustiz-Nachricht nicht entkräftet.
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