Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 22/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,46683
OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 22/18 (https://dejure.org/2019,46683)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.11.2019 - 4 C 22/18 (https://dejure.org/2019,46683)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. November 2019 - 4 C 22/18 (https://dejure.org/2019,46683)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,46683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 42 Abs. 2, EuWG § 43 Abs. 3
    Abwägung; Klagebefugnis; Planung; Trassenführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • redeker.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Klagen gegen Europäische Gas-Anbindungsleitung EUGAL abgewiesen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 22/18
    Auch wenn sie tendenziell desto stärker zu Buche schlagen mögen, je weiter sich die Planung von Abschnitt zu Abschnitt verfestigt, behalten sie dennoch die Qualität eines im Wege der Abwägung überwindbaren Belangs und muss die Planung in jedem Stadium dem Einwand standhalten, einem anderen Lösungskonzept unterlegen zu sein (BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 -, juris Rn. 150 = BVerwGE 160, 78 Rn. 150; Urt. v. 25. Januar 2012 - 9 A 6.10 -, juris Rn. 23 m. w. N.; st. Rspr.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich ein Eigentümer gegen eine heranrückende Planung, die sein Grundstück noch nicht unmittelbar betrifft, zur Wehr setzen, wenn ein Zwangspunkt geschaffen wird, der im weiteren Planungsverlauf zwangsläufig dazu führen muss, dass er in seinen Rechten betroffen wird (BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 -, juris Rn. 150 = BVerwGE 160, 78 Rn. 150; Urt. v. 25. Januar 2012 - 9 A 6.10 -, juris Rn. 21 m. w. N.; st. Rspr.).

  • BVerwG, 25.01.2012 - 9 A 6.10

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Stichtag;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 22/18
    Auch wenn sie tendenziell desto stärker zu Buche schlagen mögen, je weiter sich die Planung von Abschnitt zu Abschnitt verfestigt, behalten sie dennoch die Qualität eines im Wege der Abwägung überwindbaren Belangs und muss die Planung in jedem Stadium dem Einwand standhalten, einem anderen Lösungskonzept unterlegen zu sein (BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 -, juris Rn. 150 = BVerwGE 160, 78 Rn. 150; Urt. v. 25. Januar 2012 - 9 A 6.10 -, juris Rn. 23 m. w. N.; st. Rspr.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich ein Eigentümer gegen eine heranrückende Planung, die sein Grundstück noch nicht unmittelbar betrifft, zur Wehr setzen, wenn ein Zwangspunkt geschaffen wird, der im weiteren Planungsverlauf zwangsläufig dazu führen muss, dass er in seinen Rechten betroffen wird (BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2017 - 9 A 14.16 -, juris Rn. 150 = BVerwGE 160, 78 Rn. 150; Urt. v. 25. Januar 2012 - 9 A 6.10 -, juris Rn. 21 m. w. N.; st. Rspr.).

  • OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 18/18

    Planrechtfertigung; Windkraft; Windpark; Alternativenprüfung; Windenergienutzung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 22/18
    Diese Grundstücke werden von dem Vorhaben im (südlichen) Trassenabschnitt Chemnitz in Anspruch genommen, der nicht Gegenstand des vorliegend angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses zum (nördlichen) Trassenabschnitt Dresden, sondern des von den Klägern im Verfahren 4 C 18/18 angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses der Landesdirektion vom 26. September 2018 ist.

    16 Für die Kläger besteht vorliegend keine Notwendigkeit, ausnahmsweise vorbeugenden Rechtsschutz zu beanspruchen, weil sie sich gegen den - nur 20 Tage später erlassenen und von den Klägern im Verfahren 4 C 18/18 auch angefochtenen - Planfeststellungsbeschluss im südlichen Abschnitt Chemnitz wenden und dort insbesondere den von ihnen im vorliegenden Verfahren geltend gemachten Abwägungsmangel bei der Trassenwahl in gleicher Weise geltend machen können.

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 22/18
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Klagebefugnis ist, dass der Kläger hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den angefochtenen Verwaltungsakt in einem subjektiven Recht verletzt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. April 2004 - 4 CN 1.03 -, juris Rn. 9; Urt. v. 4. November 2015 - 4 CN 9.14 -, juris Rn. 12; st. Rspr.).
  • BVerwG, 24.03.2004 - 9 A 34.03

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Einwendungsausschluss wegen

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 22/18
    Die Zwangspunktrechtsprechung hat eine erweiternde Auslegung des § 42 Abs. 2 VwGO zum Gegenstand und ermöglicht vorbeugenden Rechtsschutz (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. März 2004 - 9 A 34.03 -, juris Rn. 20).
  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 22/18
    18 Die Rechtsauffassung der Kläger, § 42 Abs. 2 VwGO könne im vorliegenden Fall wegen der "Tendenz" in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die nationalen Regelungen zur Klagebefugnis immer weiter auszudehnen, nicht angewandt werden, liegt fern, weil der Europäische Gerichtshof zu § 42 Abs. 2 VwGO bereits entschieden hat, dass ein Mitgliedstaat vorschreiben darf, dass die Aufhebung einer Verwaltungsentscheidung durch das zuständige Gericht die Verletzung eines subjektiven Rechts auf Seiten des Klägers voraussetzt (EuGH, Urt. v. 15. Oktober 2015 - C-137/14 - Kommission/Deutschland, juris Rn. 24 ff.).
  • BVerwG, 17.01.2001 - 6 CN 4.00

    Antragsbefugnis; Bergrecht; Bewilligung; Kiesabbau; Landschaftsschutzverordnung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 22/18
    Die Klagebefugnis fehlt, wenn subjektive Rechte der Kläger offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2001 - 6 CN 4.00 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 01.07.2003 - 4 VR 1.03

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Abwehr gegen eine heranrückende

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 22/18
    Sie dient der Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes, lässt sich aber nicht dafür nutzbar machen, vorhandene Rechtsschutzmöglichkeiten zu erweitern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1. Juli 2003 - 4 VR 1.03 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 22/18
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Klagebefugnis ist, dass der Kläger hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den angefochtenen Verwaltungsakt in einem subjektiven Recht verletzt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. April 2004 - 4 CN 1.03 -, juris Rn. 9; Urt. v. 4. November 2015 - 4 CN 9.14 -, juris Rn. 12; st. Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht