Rechtsprechung
OVG Sachsen, 28.01.2013 - 2 A 358/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
BeamtVG § 31
Dienstunfall, Dienstreise, Familienwohnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 25.02.2010 - 11 K 1857/07
- OVG Sachsen, 28.01.2013 - 2 A 358/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (13)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1992 - 1 A 1798/89
Verkehrsunfall; Unfall eines Beamten ; Dienstunfall; Erkrankung eines Kindes; …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2013 - 2 A 358/10
Denn der Begriff der Dienstreise lehnt sich an die Legaldefinition in § 2 Abs. 1 BRKG an (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Januar 2009, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 21; ebenso OVG NRW, Urt. v. 5. August 1992, DÖD 1993, 146).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass für den Begriff der Dienstreise auf die Legaldefinition in § 2 Abs. 1 Satz 1 BRKG zurückzugreifen ist, mithin die oben bereits geschilderten engen Voraussetzungen gelten (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Januar 2009, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 21; ebenso OVG NRW, Urt. v. 5. August 1992, DÖD 1993, 146).
- BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2013 - 2 A 358/10
Allerdings verlangt das Merkmal "in Ausübung des Dienstes" in § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG eine besonders enge ursächliche Verknüpfung des Unfallereignisses mit dem Dienst (BVerwG, Urt. v. 24. Oktober 1963, BVerwGE 17, 59, 63;… Urt. v. 3. November 1976, BVerwGE 51, 220, 221;… Urt. v. 18. April 2002, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 12 S. 2).Beamte die sich innerhalb des vom Dienstherrn beherrschbaren räumlichen Risikobereichs bewegen, stehen unter dem besonderen Schutz der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge (BVerwG, Urt. v. 24. Oktober 1963, BVerwGE 17, 59, 65 f.).
- OVG Sachsen, 06.02.2012 - 2 A 170/09
Unfallausgleich, Aufklärungsrüge
Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2013 - 2 A 358/10
Denn aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten vorab mitzuteilen, wie es bestimmte Tatsachen rechtlich bewertet, da sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (Senatsbeschl. v. 6. Februar 2012 - 2 A 170/09 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.1979 - XI 1443/79
Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2013 - 2 A 358/10
Denn nach einhelliger Auffassung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, die sich wiederum auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur vergleichbaren Rechtslage in der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen kann, ist beim Vorhalten mehrerer ständiger Familienwohnungen lediglich der Weg zwischen dem Dienstort und der ihm am nächsten liegenden Familienwohnung vom Dienstunfallschutz erfasst (…vgl. BayVGH, Urt. v. 19. Oktober 1973, BayVBl. 1974, 161; VGH BW, Urt. 19. Dezember 1979 - XI 1443/79 - juris;… ebenso Wilhelm a. a. O., § 31 BeamtVG Rn. 100). - OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt; …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2013 - 2 A 358/10
Grundsätzliche Bedeutung besitzt eine Rechtssache, wenn mit ihr eine bisher 18 höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich in dem erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts gerichtlicher Klärung bedarf (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.). - BVerwG, 11.12.1981 - 7 B 22.81
Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren
Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2013 - 2 A 358/10
Hinsichtlich der Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) kommt es auf die Angabe an, welche weiteren Beweismittel oder Aufklärungsmaßnahmen sich dem Verwaltungsgericht hätten aufdrängen müssen und zu welchem Ergebnis diese voraussichtlich geführt hätten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31. Oktober 1972, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95; Beschl. v. 11. Dezember 1982, NVwZ 1982, 433, 434). - BVerwG, 17.10.1991 - 2 C 8.91
Soldatenversorgung - Dienstunfall - Truppenärztliche Versorgung
Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2013 - 2 A 358/10
Der Umfang der dienstlichen Aufgaben bleibt anhand des dem Beamten individuell zugewiesenen Aufgabenkreises zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Oktober 1991, BVerwGE 89, 117, 120). - BVerwG, 20.05.1958 - VI C 360.56
Rechtsmittel
- VGH Bayern, 11.01.2007 - 3 B 02.459
Beamtenrecht; Dienstunfallanerkennung und Rückforderung; Knieverletzung beim …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2013 - 2 A 358/10
Folglich genügt es für die Zurechnung nicht, wenn lediglich eine lockere Beziehung zwischen dem Dienst- und dem Unfallgeschehen und demgemäß auch nur ein mittelbarer ursächlicher Zusammenhang besteht (…Senatsbeschl. v. 23. Januar 2012 - 2 A 554/10 - BVerwG, Urt. v. 25. März 1976, DÖD 1976, 208; BayVGH, Beschl. v. 11. Januar 2007, BayVBl. 2007, 566).9 Die zum Unfall führende Autofahrt gehörte für sich betrachtet unzweifelhaft nicht zu den dienstlichen Aufgaben des Klägers. - BVerwG, 18.12.1969 - II C 61.67
Nebentätigkeitsverordnung "besondere gesetzliche Vorschrift" im Sinne des § 23 …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2013 - 2 A 358/10
Nebentätigkeit bedeutet danach die Wahrnehmung von Aufgaben außerhalb des Hauptamtes im konkret-funktionellen Sinne (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Oktober 1985, BVerwGE 72, 160, 162; Urt. v. 18. Dezember 1969, DÖV 1970, 493). - BVerwG, 03.11.1976 - VI C 203.73
Unfall eines Lehrers - Teilnahme am Semesterabschlußtreffen - Öffentlicher …
- OVG Sachsen, 23.01.2013 - 2 A 554/10
Dienstunfall, Nahrungsaufnahme, Zurechnung
- BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 79.81
"Nebenamt" im Sinne des § 83 Abs. 1 Nr. 1 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg …
- VGH Bayern, 03.03.2017 - 3 ZB 14.1976
Anerkennung eines Essens auf der Weihnachtsfeier als Dienstunfall
1.2.2 Soweit der Beklagte meint, die Nahrungsaufnahme bei der Weihnachtsfeier sei als "eigenwirtschaftliche Tätigkeit" jedenfalls deshalb nicht mehr dem dienstlichen Geschehen zuzurechnen, weil sie eine höchstpersönliche Verrichtung darstelle, die auch im Rahmen der gewöhnlichen Dienstverrichtung im Dienstgebäude nicht dem Dienstunfallschutz unterfalle, trifft dies nicht zu, da bei Nahrungsaufnahme während der Dienstzeit in Diensträumen - anders als ggf. bei einer Unterbrechung des Dienst- oder Heimwegs zu Zwecken der Nahrungsaufnahme (…VGH BW, B.v. 31.3.2003 - 4 S 2569/01 - juris Rn. 12) - ein untrennbarer zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mit der Erfüllung von Dienstpflichten anzunehmen ist (SächsOVG, B.v. 28.1.2013 - 2 A 358/10 - juris Rn. 9).