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   OVG Sachsen, 28.01.2019 - 2 B 384/18   

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https://dejure.org/2019,2066
OVG Sachsen, 28.01.2019 - 2 B 384/18 (https://dejure.org/2019,2066)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.01.2019 - 2 B 384/18 (https://dejure.org/2019,2066)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. Januar 2019 - 2 B 384/18 (https://dejure.org/2019,2066)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 2
    Anordnung zur polizeiärztlichen Untersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2018 - 4 S 33.18

    Beamter; Untersuchungsanordnung; erhebliche Fehlzeiten; vermutete

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2019 - 2 B 384/18
    Dabei ist der erforderliche zeitliche Bezug zwischen Erkrankung und Untersuchungsaufforderung schon deshalb gegeben, weil der Antragsteller innerhalb von sechs Monaten, die der Untersuchungsanordnung vorangegangen sind, mehr als drei Monate infolge Erkrankung dienstunfähig war (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17. September 2018 - OVG 4 S 33.18 -, juris Rn. 6).

    Bei Anwendung dieser Bestimmung bedarf es keiner weiteren Angabe von Gründen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17. September 2018 - a. a. O. Rn. 4 m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 6 B 1716/18

    Aufforderung zur polizeiärztlichen Untersuchung aufgrund erheblicher Fehlzeiten

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2019 - 2 B 384/18
    Denn der Dienstherr hat in Fällen erheblicher Ausfallzeiten ein berechtigtes Interesse daran - unabhängig von möglicherweise bekannten bzw. durch Privatärzte bereits diagnostizierten Erkrankungen - auch die näheren Umstände in Bezug auf den allgemeinen bzw. sonstigen Gesundheitszustand des Beamten oder das Vorliegen weiterer Erkrankungen aufzuklären (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 20. Dezember 2018 - 6 B 1716/18 -, juris Rn. 30 m. w. N.).

    Sind Untersuchungsanlass gerade langdauernde Fehlzeiten, ist es nicht fernliegend, dass neben den bekannten Erkrankungen auch noch weitere gesundheitliche Einschränkungen vorliegen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 20. Dezember 2018 - a. a. O. Rn. 32 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 2 B 157/18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Untersuchungsanordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2019 - 2 B 384/18
    Der Senat nimmt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes betreffend eine Untersuchungsanordnung wegen der Vorwegnahme der Hauptsache in ständiger Rechtsprechung keine Halbierung des Auffangwertes vor (vgl. Senatsbeschl. v. 20. September 2018 - 2 B 157/18 -, juris Rn. 15 und v. 8. Januar 2019 - 2 B 8/19 - n. v.).
  • VG Göttingen, 11.10.2018 - 2 B 389/18

    Auf Vorrat; Aufklärung; Aussetzung der Vollziehung; Aussetzungsantrag;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2019 - 2 B 384/18
    Den hiergegen beantragten vorläufigen Rechtsschutz wies das Verwaltungsgericht Leipzig mit Beschluss vom 20. September 2018 zurück (3 L 517/18); die dagegen gerichtete Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag (2 B 389/18) zurückgewiesen.
  • OVG Sachsen, 08.01.2019 - 2 B 8/19

    Beamter; Untersuchungsanordnung; Dienstunfähigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.01.2019 - 2 B 384/18
    Der Senat nimmt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes betreffend eine Untersuchungsanordnung wegen der Vorwegnahme der Hauptsache in ständiger Rechtsprechung keine Halbierung des Auffangwertes vor (vgl. Senatsbeschl. v. 20. September 2018 - 2 B 157/18 -, juris Rn. 15 und v. 8. Januar 2019 - 2 B 8/19 - n. v.).
  • OVG Sachsen, 25.01.2023 - 2 B 13/23

    Untersuchungsanordnung; amtsärztliche Untersuchung; Beteiligung der

    Der Senat nimmt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes betreffend eine Untersuchungsanordnung wegen der Vorwegnahme der Hauptsache in ständiger Rechtsprechung keine Halbierung des Auffangwertes vor (vgl. Senatsbeschl. v. 20. September 2018 - 2 B 157/18 -, juris Rn. 15 und v. 28. Januar - 2 B 384/18 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 07.02.2022 - 2 B 455/21

    Aufforderung/Anordnung amtsärztlicher Untersuchung; Fehlzeiten; Erledigung;

    Der Senat nimmt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes betreffend eine Untersuchungsanordnung wegen der Vorwegnahme der Hauptsache in ständiger Rechtsprechung keine Halbierung des Auffangwertes vor (vgl. Senatsbeschl. v. 20. September 2018 - 2 B 157/18 -, juris Rn. 15 und v. 28. Januar - 2 B 384/18 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 14.06.2023 - 2 B 60/23

    Entzug der dienstlichen Schusswaffe; Ausbildung; Abwägung

    Der Senat nimmt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vorliegend wegen der Vorwegnahme der Hauptsache keine Halbierung des Auffangwertes vor (vgl. beispielhaft für Vorwegnahme der Hauptsache: Senatsbeschl. v. 20. September 2018 - 2 B 157/18 -, juris Rn. 15 und v. 28. Januar 2019 - 2 B 384/18 -, juris Rn. 14).
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