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   OVG Sachsen, 28.03.2023 - 3 B 234/22   

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OVG Sachsen, 28.03.2023 - 3 B 234/22 (https://dejure.org/2023,7329)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.03.2023 - 3 B 234/22 (https://dejure.org/2023,7329)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. März 2023 - 3 B 234/22 (https://dejure.org/2023,7329)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    VwGO; § 25a Abs. 1 AufenthG; § 60c Abs. 1 Satz 1 AufenthG
    Einstweilige Duldung; Aufenthaltserlaubnis; Visumerfordernis; Einreisetypizität; Verfahrensduldung; Passpflicht; Mitwirkung; Berufsausbildung; Ermittlungsverfahren; Einfügen in Lebensverhältnisse; Realschulabschluss

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 02.08.2022 - 3 B 124/22

    Einstweilige Anordnung; Duldung; erforderliches Visum; allgemeine

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2023 - 3 B 234/22
    Insoweit geht der Senat mangels gegenteiliger Äußerungen der Beteiligten davon aus, dass auch die bis zum 19. Juli 2022 verlängerte Duldung dem Antragsteller wie zuvor erneut verlängert wurde.21 4.3 Nach der Rechtsprechung des Senats kann nach § 25a AufenthG im Rahmen eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht auf die allgemeine Titelerteilungsvoraussetzung der Einreise mit dem erforderlichen Visum generell verzichtet werden (Beschl. v. 2. August 2022 - 3 B 124/22 -, juris Rn. 24).

    Hier kann die geltend gemachte Einreisetypizität angemessen Berücksichtigung finden (SächsOVG, Beschl. v. 2. August 2022 a. a. O. Rn. 25).

    Allerdings dürfte sich schon aus der voraussichtlichen Dauer der zu erteilenden Duldung ein Anspruch darauf ergeben, die maßgeblichen Duldungsgründe in die Duldungsverfügung aufzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 2. August 2022 a. a. O. Rn. 27 m. w. N.; OVG Hamburg, Urt. v. 30. März 1999 - Bf VI 25/96 -, juris Rn. 56 ff. m. w. N.; hierzu Funke-Kaiser, a. a. O. Rn. 376).

  • OVG Sachsen, 13.09.2021 - 3 B 295/21

    Verfahrensduldung bei § 25 a Abs. 2 AufenthG und § 25 b AufenthG; zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2023 - 3 B 234/22
    Diese Vorschrift ist neben § 25a Abs. 3 weiterhin anwendbar (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13. September 2021 - 3 B 295/21 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2021 - 2 M 113/21

    Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte jugendliche und heranwachsende Ausländer

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2023 - 3 B 234/22
    Dies würde dem gesetzgeberischen Anliegen, gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden eine eigene gesicherte Aufenthaltsperspektive durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einzuräumen und damit das öffentliche Interesse an der Legalisierung des Aufenthalts angemessen zu berücksichtigen, diametral entgegenstehen (OVG LSA, Beschl. v. 22. Dezember 2021 - 2 M 113/21 -, juris Rn. 45).
  • OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 A 386/20

    Zur Frage des ununterbrochenen Aufenthalts nach § 25 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2023 - 3 B 234/22
    Nach einer unschädlichen, weil nur kurzzeitigen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 9. Dezember 2021 - 3 A 386/20 -, juris Rn. 61) Unterbrechung auf das Erlöschen der Aufenthaltsgestattung nach § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AsylG durch Eintritt der Rechtskraft des die Asylklage abweisenden Urteils am 16. Juli 2020 erhielt er seit dem 25. August fortlaufend Duldungen.
  • OVG Sachsen, 13.08.2021 - 3 B 277/21

    Abschiebung; Folgenbeseitigung; Wohnungsbetreten zur Nachtzeit; Duldung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2023 - 3 B 234/22
    Die Beschwerde mit dem Antrag, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Antragsverfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 Satz 1 AufenthG vom Antragsgegner geduldet zu werden, hat Erfolg.17 4.1 Mit dem Antragsteller ist davon auszugehen, dass er nach derzeitigem Sachstand die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 25a Abs. 1 AufenthG erfüllen dürfte und ihm daher eine Duldung für die Zeit des Verfahrens auf Erteilung des angestrebten Aufenthaltstitels zusteht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13. August 2021 - 3 B 277/21 -, juris Rn. 29 ff. m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 30.03.1999 - Bf VI 25/96

    Verfassungsrechtlicher Grundsatz zur Berücksichtigung des Kindeswohls im Rahmen

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2023 - 3 B 234/22
    Allerdings dürfte sich schon aus der voraussichtlichen Dauer der zu erteilenden Duldung ein Anspruch darauf ergeben, die maßgeblichen Duldungsgründe in die Duldungsverfügung aufzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 2. August 2022 a. a. O. Rn. 27 m. w. N.; OVG Hamburg, Urt. v. 30. März 1999 - Bf VI 25/96 -, juris Rn. 56 ff. m. w. N.; hierzu Funke-Kaiser, a. a. O. Rn. 376).
  • OVG Thüringen, 30.05.2023 - 4 EO 208/23

    Anspruch auf Erteilung einer ausländerrechtlichen Fiktionsbescheinigung während

    Dementsprechend hat die Antragsgegnerin dem Antragsteller zur Sicherung des effektiven Rechtsschutzes auch eine sog. Verfahrensduldung erteilt (vgl. Dienelt, AufenthG § 84 Rn. 21; Hailbronner, AufenthG § 81 Abs. 3 Satz 1, juris Rn. 16a; OVG Hamburg, Beschluss vom 28. April 2021 - 6 Bs 26/21 - juris; GK-AufenthG, § 60a Rn. 56 m. w. N.; SächsOVG, Beschluss vom 28. März 2023 - 3 B 234/22 - juris Rn. 26).
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