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   OVG Sachsen, 28.08.2017 - 4 B 214/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51294
OVG Sachsen, 28.08.2017 - 4 B 214/16 (https://dejure.org/2017,51294)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.08.2017 - 4 B 214/16 (https://dejure.org/2017,51294)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. August 2017 - 4 B 214/16 (https://dejure.org/2017,51294)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsWG in der Fassung vom 12.07.2013 § 25 WHG in der Fassung vom 31.07.2009 § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO in der Fassung vom 31.08.2013
    Gemeingebrauch; gemeinsame Anlage; Niederschlagswasser

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse zur Einleitung von vollbiologisch gereinigten Abwasser und zur Einleitung von Niederschlagswasser ; Ableitung von Niederschlagswasser für mehrere Grundstücke durch eine den Gemeingebrauch ausschließende gemeinsame Anlage; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeingebrauch; gemeinsame Anlage; Niederschlagswasser

  • rechtsportal.de

    Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse zur Einleitung von vollbiologisch gereinigten Abwasser und zur Einleitung von Niederschlagswasser; Ableitung von Niederschlagswasser für mehrere Grundstücke durch eine den Gemeingebrauch ausschließende gemeinsame Anlage; Kumulative ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2018, 290
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 06.04.2017 - 4 A 41/16

    Verzicht auf Nachbarrechte; Beiladung im Berufungszulassungsverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.08.2017 - 4 B 214/16
    Bei einer kumulativen Begründung der angegriffenen Entscheidung kann eine Beschwerde jedoch nur dann Erfolg haben, wenn sie jeden dieser Gründe in Frage stellt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17. Juli 2009 - OVG 9 S 50.08 -, juris Rn. 2; zur Berufungszulassung: SächsOVG, Beschl. v. 6. April 2017 - 4 A 41/16 -, juris Rn. 19; zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschl. v. 3. Juni 1996 - 7 B 117/96 -, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2009 - 9 S 50.08

    Beschwerdebegründung bei mehreren, die angegriffene Entscheidung tragenden

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.08.2017 - 4 B 214/16
    Bei einer kumulativen Begründung der angegriffenen Entscheidung kann eine Beschwerde jedoch nur dann Erfolg haben, wenn sie jeden dieser Gründe in Frage stellt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17. Juli 2009 - OVG 9 S 50.08 -, juris Rn. 2; zur Berufungszulassung: SächsOVG, Beschl. v. 6. April 2017 - 4 A 41/16 -, juris Rn. 19; zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschl. v. 3. Juni 1996 - 7 B 117/96 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 03.06.1996 - 7 B 117.96

    Kirchensteuerrecht: Ehemaliges DDR-Recht ais irrevisibles Landesrecht

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.08.2017 - 4 B 214/16
    Bei einer kumulativen Begründung der angegriffenen Entscheidung kann eine Beschwerde jedoch nur dann Erfolg haben, wenn sie jeden dieser Gründe in Frage stellt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17. Juli 2009 - OVG 9 S 50.08 -, juris Rn. 2; zur Berufungszulassung: SächsOVG, Beschl. v. 6. April 2017 - 4 A 41/16 -, juris Rn. 19; zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschl. v. 3. Juni 1996 - 7 B 117/96 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 27.09.2023 - 1 B 131/23

    Planreife; umweltbezogene Rechtsvorschrift

    Im Falle einer Mehrfachbegründung muss das Beschwerdevorbringen jeden der Begründungsstränge hinreichend erschüttern (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. August 2017 - 4 B 214/16 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschl. v. 30. September 2020 - 12 B 1686/19 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 16.10.2023 - 6 B 38/23

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz; Begründungsanforderungen

    Bei einer kumulativen Begründung der angegriffenen Entscheidung kann eine Beschwerde nur dann Erfolg haben, wenn sie jeden dieser Gründe in Frage stellt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. August 2017 - 4 B 214/16 -, juris Rn. 9; zur Berufungszulassung: SächsOVG, Beschl. v. 14. März 2023 - 6 A 484/22.A -, juris Rn. 9; zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschl. v. 3. Juni 1996 - 7 B 117.96 -, juris Rn. 5).
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