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   OVG Sachsen, 28.09.2018 - 3 A 947/18   

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https://dejure.org/2018,55775
OVG Sachsen, 28.09.2018 - 3 A 947/18 (https://dejure.org/2018,55775)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.09.2018 - 3 A 947/18 (https://dejure.org/2018,55775)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. September 2018 - 3 A 947/18 (https://dejure.org/2018,55775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AEUV Art. 20, AEUV Art. 21, FreizügG/EU § 4, FreizügG/EU § 3 Abs. 2, AufenthG § 32, AufenthG § 36 Abs. 2
    Freizügigkeit; Verwandter; Unterhaltsgewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2018 - 3 A 947/18
    Dies folgt aus Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2a, Art. 21 AEUV, wonach der Status eines Unionsrechtsbürgers das Recht verleiht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (grundlegend BVerwG, Urt. v. 30. Juli 2013 - 1 C 15.12 -, juris Rn. 30 ff. m. w. N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2018 - 3 A 947/18
    5 2. Die Berufung ist nicht wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.6 Zweifel in diesem Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458).
  • OVG Sachsen, 20.08.2018 - 3 A 56/18

    Grundsteuererlass; Minderung Rohertrag; Vermietungsbemühungen; Amtsermittlung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2018 - 3 A 947/18
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert die Bezeichnung der konkreten Frage, die sowohl für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war, als auch für das Berufungsverfahren erheblich sein würde (SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2018 - 3 A 56/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 34.16

    Abschiebungsandrohung; Aufenthaltsgesetz, Anwendungsbereich; Familienangehöriger;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2018 - 3 A 947/18
    Daher kann auf die diesbezüglichen verwaltungsgerichtlichen Feststellungen, die mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2017 - 1 C 34.16 -, juris Rn. 8 ff.; EuGH, Urt. v. 10. Mai 2017 - C-133/15 -, juris Rn. 52 ff. m. w. N.), verwiesen werden.10 Bei der Frage, ob die Klägerin zu 1 auf der Grundlage von Art. 20, Art. 21 AEUV ein von ihrem Sohn abgeleitetes Aufenthaltsrecht hat, ist das Gericht ebenfalls im Einklang mit der von ihm herangezogenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zutreffend davon ausgegangen, dass aus primärem Unionsrecht ein Aufenthaltsrecht sui generis für einen Drittstaatsangehörigen folgt, wenn sonst ein von diesem abhängiger Unionsbürger ohne den gesicherten Aufenthalt des Drittstaatsangehörigen faktisch gezwungen wäre, das Unionsgebiet zu verlassen, und ihm dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt werde.
  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2018 - 3 A 947/18
    Daher kann auf die diesbezüglichen verwaltungsgerichtlichen Feststellungen, die mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Einklang stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2017 - 1 C 34.16 -, juris Rn. 8 ff.; EuGH, Urt. v. 10. Mai 2017 - C-133/15 -, juris Rn. 52 ff. m. w. N.), verwiesen werden.10 Bei der Frage, ob die Klägerin zu 1 auf der Grundlage von Art. 20, Art. 21 AEUV ein von ihrem Sohn abgeleitetes Aufenthaltsrecht hat, ist das Gericht ebenfalls im Einklang mit der von ihm herangezogenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zutreffend davon ausgegangen, dass aus primärem Unionsrecht ein Aufenthaltsrecht sui generis für einen Drittstaatsangehörigen folgt, wenn sonst ein von diesem abhängiger Unionsbürger ohne den gesicherten Aufenthalt des Drittstaatsangehörigen faktisch gezwungen wäre, das Unionsgebiet zu verlassen, und ihm dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger verwehrt werde.
  • OVG Sachsen, 05.07.2018 - 3 B 36/18

    Abschiebung; Ausweisung; Freizügigkeit; mehrjährige Haftstrafe;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2018 - 3 A 947/18
    Das Verwaltungsgericht hat daher zu Recht die Berufung auf Art. 20 und Art. 21 AEUV verneinen können, da das freizügigkeitsberechtigte Kind der Klägerin zu 1 damit keinem rechtlichen oder faktischen Zwang zum Verlassen des Unionsgebiets unterliegt (vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2018 - 3 B 36/18 -, n. v. Rn. 5).
  • BVerfG, 04.08.2023 - 2 BvR 54/19

    Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. September 2018 - 3 A 947/18 - verletzt die Beschwerdeführerin zu 1. in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. September 2018 - 3 A 947/18 - wird, soweit er die Beschwerdeführerin zu 1. betrifft, aufgehoben und die Sache wird in diesem Umfang an das Sächsische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. November 2018 - 3 A 947/18 - wird damit betreffend die Beschwerdeführerin zu 1. gegenstandslos.

    Den Zulassungsantrag lehnte das Sächsische Oberverwaltungsgericht (im Folgenden: Oberverwaltungsgericht) mit Beschluss vom 28. September 2018 - 3 A 947/18 - ab.

    Durch Beschluss vom 26. November 2018 - 3 A 947/18 - wies das Oberverwaltungsgericht die Anhörungsrüge zurück.

  • OVG Sachsen, 24.02.2021 - 3 D 66/20

    Duldung; Sperrwirkung; Unionsbürger; Aufenthaltsrecht sui generis

    Zwar entspricht es auch der Rechtsprechung des Senats, dass aus Art. 20 und 21 AEUV ein Aufenthaltsrecht sui generis für einen Drittstaatsangehörigen folgen kann, wenn sonst ein von diesem abhängiger Unionsbürger ohne den gesicherten Aufenthalt des Drittstaatsangehörigen faktisch gezwungen wäre, das Unionsgebiet zu verlassen, und ihm dadurch der tatsächliche Genuss des Kernbestands seiner Rechte als Unionsbürger, insbesondere sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, verwehrt werde (SächsOVG Beschl. v. 28. September 2018 - 3 A 947/18 -, juris).
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