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   OVG Sachsen, 29.04.2020 - 3 B 142/20   

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https://dejure.org/2020,11169
OVG Sachsen, 29.04.2020 - 3 B 142/20 (https://dejure.org/2020,11169)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.04.2020 - 3 B 142/20 (https://dejure.org/2020,11169)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. April 2020 - 3 B 142/20 (https://dejure.org/2020,11169)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsCoronaSchVO § 4 Abs. 1 Nr. 1
    Sonnenstudio; Corona; Wellnesszentrum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betrieb von Sonnenstudios und Wellnesszentrum während der Corona-Pandemie

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen, 08.12.2020 - 3 B 377/20

    Kindergarten; Sportanlage

    Damit ist der Antrag insoweit unzulässig (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. April 2020 - 3 B 142/20 -, juris Rn. 11).

    Hieraus folgt, dass die sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehördebei Regelungen eines dynamischen Infektionsgeschehens weniger streng sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17. April 2020 - 11 S 22/20 -, juris Rn. 25; SächsOVG, Beschl. v. 29. April 2020 a. a. O. Rn. 49).

  • OVG Sachsen, 09.02.2021 - 3 B 440/20

    Verhältnis der Anträge nach § 123 Abs. 1 VwGO und § 47 Abs. 6 VwGO bei Rüge der

    22 Ausgehend davon hat der Senat bisher ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im vorgenannten Sinn jedenfalls dann angenommen, wenn zwischen den Parteien in Streit steht, ob der vermeintliche Normadressat den Vorschriften der Sächsischen-Corona- Schutz-Verordnung überhaupt unterfällt (SächsOVG, Beschl. v. 15. Dezember 2020 - 3 B 409/20 -, juris Rn. 13 in Bezug auf die Frage, ob ein EMS-Sportstudio ein Fitnessstudio i. S. d. SächsCoronaSchVO ist; vgl. auch Beschl. v. 29. April 2020 - 3 B 142/20 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 15.12.2020 - 3 B 409/20

    EMS-Sportstudio; einstweilige Anordnung; Feststellungsbegehren;

    Auf die Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO muss sich die Antragstellerin ebenfalls nicht verweisen lassen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. April 2020 - 3 B 142/20 -, juris Rn. 12).
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