Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 29.10.2021 - 3 B 393/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,44013
OVG Sachsen, 29.10.2021 - 3 B 393/21 (https://dejure.org/2021,44013)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.10.2021 - 3 B 393/21 (https://dejure.org/2021,44013)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. Oktober 2021 - 3 B 393/21 (https://dejure.org/2021,44013)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,44013) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SchulKitaCoVO § 4 Abs. 1, SchulKitaCoVO § 4 Abs. 2, SchulKitaCoVO § 4 Abs. 3
    Tragen einer Maske; Schule; Befreiung; Glaubhaftmachung; Datenschutz; Gleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Befreiung von der Maskenpflicht an Schulen - Corona-Virus

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.10.2021 - 3 B 393/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -; Beschl. v. 31. März 2004, NVwZ 2004, 1112; Beschl. v. 22. November 2002, NJW 2003, 1236; Beschl. v. 25. Juli 1996, NVwZ 1997, 479; Beschl. v. 25. Oktober 1998, BVerfGE 79, 69) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • OVG Sachsen, 03.11.2017 - 2 B 267/17

    Wachpolizeidienst, Übernahme, Eignung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.10.2021 - 3 B 393/21
    Eine solche Vorwegnahme der Hauptsache ist ausnahmsweise und nur dann zulässig, wenn dem Antrag in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten zukommen und der Antragsteller schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt würde, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens verwiesen würde (SächsOVG, Beschl. v. 3. November 2017 - 2 B 267/17 -, juris Rn. 10 ff. m. w. N.; OVG NRW, Beschl. v. 23. Juli - 16 B 742/13 -, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.10.2021 - 3 B 393/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -; Beschl. v. 31. März 2004, NVwZ 2004, 1112; Beschl. v. 22. November 2002, NJW 2003, 1236; Beschl. v. 25. Juli 1996, NVwZ 1997, 479; Beschl. v. 25. Oktober 1998, BVerfGE 79, 69) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • OVG Sachsen, 26.03.2021 - 3 B 82/21

    Maske; Schüler

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.10.2021 - 3 B 393/21
    Die Vorgängerregelung in § 5b SächsCoronaSchVO habe das Sächsische Oberverwaltungsgericht ausweislich dessen Beschlusses vom 26. März 2021 - 3 B 82/21 - als rechtmäßig erachtet.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.10.2021 - 3 B 393/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -; Beschl. v. 31. März 2004, NVwZ 2004, 1112; Beschl. v. 22. November 2002, NJW 2003, 1236; Beschl. v. 25. Juli 1996, NVwZ 1997, 479; Beschl. v. 25. Oktober 1998, BVerfGE 79, 69) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • OVG Niedersachsen, 05.05.2021 - 2 ME 75/21

    Befreiung; Datenschutzrecht; Erledigung der Hauptsache des Rechtsstreits;

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.10.2021 - 3 B 393/21
    Die Maskenpflicht dient dem Zweck, den genannten Personenkreis vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen und die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu verringern (zu Vorstehendem: NdsOVG, Beschl. v. 5. Mai 2021 - 2 ME 75/21 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2013 - 16 B 742/13

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit der Erteilung eines Jagdscheins

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.10.2021 - 3 B 393/21
    Eine solche Vorwegnahme der Hauptsache ist ausnahmsweise und nur dann zulässig, wenn dem Antrag in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten zukommen und der Antragsteller schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt würde, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens verwiesen würde (SächsOVG, Beschl. v. 3. November 2017 - 2 B 267/17 -, juris Rn. 10 ff. m. w. N.; OVG NRW, Beschl. v. 23. Juli - 16 B 742/13 -, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.10.2021 - 3 B 393/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -; Beschl. v. 31. März 2004, NVwZ 2004, 1112; Beschl. v. 22. November 2002, NJW 2003, 1236; Beschl. v. 25. Juli 1996, NVwZ 1997, 479; Beschl. v. 25. Oktober 1998, BVerfGE 79, 69) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • OVG Sachsen, 15.10.2021 - 3 B 355/21

    Masken- und Testpflicht für Schüler der Sekundarstufe

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.10.2021 - 3 B 393/21
    Mit Beschluss vom 15. Oktober 2021 hat der Senat auch zur Regelung des § 4 Schul- KitaCoVO vom 21. September 2021 entschieden und eine vorläufige Außervollzugsetzung mangels Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ebenfalls abgelehnt (- 3 B 355/21 -, juris).
  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.10.2021 - 3 B 393/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -; Beschl. v. 31. März 2004, NVwZ 2004, 1112; Beschl. v. 22. November 2002, NJW 2003, 1236; Beschl. v. 25. Juli 1996, NVwZ 1997, 479; Beschl. v. 25. Oktober 1998, BVerfGE 79, 69) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht