Rechtsprechung
OVG Sachsen, 29.11.2016 - 2 A 309/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
GG Art. 3 Abs. 1 SächsVerf Art. 18 Abs. 1 SchulG § 38a
Internatsschüler; Unterbringung; finanzielle Unterstützung; Förderrichtlinie - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 25.01.2011 - 5 K 528/10
- OVG Sachsen, 29.11.2016 - 2 A 309/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64
Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2016 - 2 A 309/15
Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verlangt lediglich die Gleichbehandlung durch den nach der Kompetenzverteilung konkret zuständigen Träger öffentlicher Gewalt, nicht auch durch mehrere, voneinander unabhängige Träger (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21. Dezember 1966, BVerfGE 21, 54, 68; Beschl. v. 23. November 1988, BVerfGE 79, 127, 158).Obliegt die Schülerbeförderung und die finanzielle Unterstützung von Schülern bei auswärtiger Unterbringung sonach verschiedenen Verwaltungsträgern, einerseits den Kommunen und andererseits dem Freistaat Sachsen, sind diese nur in ihrem Bereich zur Wahrung des Gleichheitssatzes verpflichtet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21. Dezember 1966, a. a. O.).
- OVG Sachsen, 11.11.2014 - 2 A 592/12
Zum Anspruch von Berufsschülern auf finanzielle Unterstützung bei auswärtiger …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2016 - 2 A 309/15
Neben Gesetzen im formellen oder materiellen Sinne kommt grundsätzlich jede andere parlamentarische Willensäußerung, insbesondere die haushaltsmäßige Bereitstellung der für die Zuwendung erforderlichen Finanzmittel als hinreichende Legitimation verwaltungsmäßigen Handelns in Betracht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27. März 1992, BVerwGE 90, 112, 126; Senatsurt. v. 11. November 2014 - 2 A 592/12 -, juris zur Förderrichtlinie Unterbringung Berufsschüler).Maßstab der gerichtlichen Überprüfung entsprechender behördlicher Versagungsentscheidungen ist daher nicht die Verwaltungsvorschrift selbst und ihre Auslegung, sondern die tatsächliche Verwaltungspraxis (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21. August 2003, BVerwGE 118, 379, 383; Senatsurt. v. 11. November 2014 - 2 A 592/12 -, juris Rn. 15;… Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 18. Aufl., § 24 Rn. 24 ff.).
- BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 49.02
Gleichheitsgebot; Einbeziehung des Ehegatteneinkommens in die eine …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2016 - 2 A 309/15
Maßstab der gerichtlichen Überprüfung entsprechender behördlicher Versagungsentscheidungen ist daher nicht die Verwaltungsvorschrift selbst und ihre Auslegung, sondern die tatsächliche Verwaltungspraxis (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. August 2003, BVerwGE 118, 379, 383;… Senatsurt. v. 11. November 2014 - 2 A 592/12 -, juris Rn. 15;… Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 18. Aufl., § 24 Rn. 24 ff.).23 c) In dieser der Förderrichtlinie entsprechenden Verwaltungspraxis könnte indessen gleichwohl ein Gleichheitsverstoß dann liegen, wenn diese Praxis eine zumindest partiell rechtswidrige, weil gleichheitswidrige Differenzierung enthielte, indem sie Schüler mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen von der Förderung ausschließt, wenn sie ein Gymnasium mit vertiefter Ausbildung außerhalb Sachsens besuchen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. August 2003 a. a. O., 383).
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2016 - 2 A 309/15
Der Gestaltungsspielraum endet erst dort, wo eine ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist und mangels einleuchtender Gründe als willkürlich beurteilt werden muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. Juni 2004, BVerfGE 110, 412, 431; Beschl. v. 11. Januar 2005, BVerfGE 112, 164, 174; Beschl. v. 21. Juni 2006, BVerfGE 116, 164, 180;… Senatsurt. v. 24. Juli 2012 - 2 C 16/10 -, juris Rn. 49, 50 zur Beschränkung des Anspruchs auf Erstattung der Kosten der Schülerbeförderung). - BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2016 - 2 A 309/15
Der Gestaltungsspielraum endet erst dort, wo eine ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist und mangels einleuchtender Gründe als willkürlich beurteilt werden muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. Juni 2004, BVerfGE 110, 412, 431; Beschl. v. 11. Januar 2005, BVerfGE 112, 164, 174; Beschl. v. 21. Juni 2006, BVerfGE 116, 164, 180;… Senatsurt. v. 24. Juli 2012 - 2 C 16/10 -, juris Rn. 49, 50 zur Beschränkung des Anspruchs auf Erstattung der Kosten der Schülerbeförderung). - BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2016 - 2 A 309/15
Der Gestaltungsspielraum endet erst dort, wo eine ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist und mangels einleuchtender Gründe als willkürlich beurteilt werden muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. Juni 2004, BVerfGE 110, 412, 431; Beschl. v. 11. Januar 2005, BVerfGE 112, 164, 174; Beschl. v. 21. Juni 2006, BVerfGE 116, 164, 180;… Senatsurt. v. 24. Juli 2012 - 2 C 16/10 -, juris Rn. 49, 50 zur Beschränkung des Anspruchs auf Erstattung der Kosten der Schülerbeförderung). - BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83
Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2016 - 2 A 309/15
Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verlangt lediglich die Gleichbehandlung durch den nach der Kompetenzverteilung konkret zuständigen Träger öffentlicher Gewalt, nicht auch durch mehrere, voneinander unabhängige Träger (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21. Dezember 1966, BVerfGE 21, 54, 68; Beschl. v. 23. November 1988, BVerfGE 79, 127, 158). - BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2016 - 2 A 309/15
Bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen, die nicht an personengebundene Merkmale, sondern an Sachverhalte anknüpft, haben die Besonderheiten des geregelten Lebens- und Sachbereichs für die Frage Bedeutung, ob die Ungleichbehandlung gerechtfertigt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. April 1997, BVerfGE 95, 267, 316 ff.).25 In Anwendung dieser Grundsätze hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum in der Förderrichtlinie nicht überschritten. - OVG Sachsen, 24.07.2012 - 2 C 16/10
Anspruch von Schülern auf Beförderung und Erstattung von Beförderungskosten bei …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2016 - 2 A 309/15
Der Gestaltungsspielraum endet erst dort, wo eine ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist und mangels einleuchtender Gründe als willkürlich beurteilt werden muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. Juni 2004, BVerfGE 110, 412, 431; Beschl. v. 11. Januar 2005, BVerfGE 112, 164, 174; Beschl. v. 21. Juni 2006, BVerfGE 116, 164, 180; Senatsurt. v. 24. Juli 2012 - 2 C 16/10 -, juris Rn. 49, 50 zur Beschränkung des Anspruchs auf Erstattung der Kosten der Schülerbeförderung). - BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90
Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff, …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2016 - 2 A 309/15
Neben Gesetzen im formellen oder materiellen Sinne kommt grundsätzlich jede andere parlamentarische Willensäußerung, insbesondere die haushaltsmäßige Bereitstellung der für die Zuwendung erforderlichen Finanzmittel als hinreichende Legitimation verwaltungsmäßigen Handelns in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. März 1992, BVerwGE 90, 112, 126; Senatsurt. v. 11. November 2014 - 2 A 592/12 -, juris zur Förderrichtlinie Unterbringung Berufsschüler). - VG Magdeburg, 21.02.2013 - 2 A 231/11