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OVG Sachsen, 30.01.2014 - 3 E 8/14 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
GKG § 52 Abs. 1, Abs. 2; SächsPolG § 28 Abs. 1, § 27 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einziehung und Herausgabe von Sachen bzgl. Aufhebung der Einziehungsverfügung und Beschlagnahmeanordnung (hier: Einziehung eines Radarwarngeräts); Abstellen auf den Sachwert bei Wenden eines Klägers gegen die Einziehungsverfügung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einziehung und Herausgabe von Sachen bzgl. Aufhebung der Einziehungsverfügung und Beschlagnahmeanordnung (hier: Einziehung eines Radarwarngeräts); Abstellen auf den Sachwert bei Wenden eines Klägers gegen die Einziehungsverfügung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 27.11.2013 - 6 K 1010/11
- OVG Sachsen, 30.01.2014 - 3 E 8/14
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 368
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 19.11.2002 - 24 C 02.2755
Auszug aus OVG Sachsen, 30.01.2014 - 3 E 8/14
Vielmehr wendet sich der Kläger in solchen Fällen der Sache nach auch gegen eine Unterbindung bzw. Verhütung einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (BayVGH, Beschl. v. 19. November 2002 - 24 C 02.2755 -, juris).
- VG Freiburg, 09.11.2020 - 4 K 2926/20
Vorläufiger Rechtschutz gegen eine mündlich angeordnete Beschlagnahme eines …
Den Antrag gegen die Beschlagnahmeverfügung und die Einziehungsanordnung bemisst die Kammer - mangels hinreichender Anhaltspunkte für den Sachwert der eingezogenen Hündin (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 30.01.2014 - 3 E 8/14 -, juris Rn. 8) - mit einem einheitlichen Streitwert von 5.000,- EUR (…vgl. Nr. 35.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.03.2014 - 1 S 2422/13 -, juris Rn. 13).