Rechtsprechung
OVG Sachsen, 30.03.2011 - 5 B 11/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
AO § 228 S. 2, § 231 Abs. 1 S. 1
Geltendmachung einer Beitragsforderung durch Anmeldung im Zwangsversteigerungsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährungsunterbrechende Wirkung des § 231 Abs. 1 S. 1 Abgabenordnung (AO) nur bei gegenüber einem Zahlungspflichtigen ergangenen schriftlichen Zahlungsaufforderungen; Erhalt des Zahlungsanspruchs einer Finanzbehörde nach der Frist des § 228 Abs. 1 S. 2 Abgabenordnung (AO) ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verjährungsunterbrechende Wirkung des § 231 Abs. 1 S. 1 Abgabenordnung ( AO ) nur bei gegenüber einem Zahlungspflichtigen ergangenen schriftlichen Zahlungsaufforderungen; Erhalt des Zahlungsanspruchs einer Finanzbehörde nach der Frist des § 228 Abs. 1 S. 2 Abgabenordnung ( AO ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Keine Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Anmeldung der Forderung im Zwangsversteigerungsverfahren
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Keine Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Anmeldung der Forderung im Zwangsversteigerungsverfahren
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 15.12.2010 - 6 L 580/10
- OVG Sachsen, 30.03.2011 - 5 B 11/11
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 507
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 21.06.2010 - VII R 27/08
Unterbrechung der Zahlungsverjährung auch bei rechtswidriger Aufforderung zur …
Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2011 - 5 B 11/11
5 Zwar ist der Rechtsprechung des BFH zu folgen und § 231 Abs. 1 Satz 1 AO dahin auszulegen, dass der Zahlungsanspruch der Finanzbehörde über die Frist des § 228 Satz 2 AO dann erhalten bleibt, wenn sie sich vor Ablauf dieser Frist entscheidet, Maßnahmen zur Verfolgung dieses Anspruchs zu treffen, und dies auch nach außen hin erkennbar werden lässt (BFH, Beschl. v. 21. Juni 2010 - VII R 27/08 -).Das trifft auf Maßnahmen zu, mit denen zwar der Erlass einer wirksamen bzw. rechtmäßigen Vollstreckungsmaßnahme verfehlt wird, welche aber doch die Entscheidung der Behörde kundtun, wegen Ausbleibens der Zahlung Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen zu wollen, oder auf die schlichte Ankündigung einer Vollstreckung (für den Fall eines rechtswidrigen Verlangens der Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und der Versicherung dessen Richtigkeit an Eides statt: BFH, Beschl. v. 21. Juni 2010 - VII R 27/08 - für die Vollstreckungsankündigung: BFH, Urt. v. 30 März 1997 - VII R 37/92 - juris Rn. 27;… Rüsken in: Klein, Abgabenordnung Kommentar, 8 Aufl., § 231 Rn. 15).
6 § 231 Abs. 1 Satz 1 AO legt schriftlichen Zahlungsaufforderungen nur dann eine verjährungsunterbrechende Wirkung bei, wenn sie gegenüber dem Zahlungspflichtigen ergangen sind und nicht gegenüber irgend einem anderen Rechtssubjekt (BFH, Beschl. v. 21. Juni 2010 - VII R 27/08 -).
- BFH, 30.03.1993 - VII R 37/92
Entrichtung eines Säumniszuschläges zur Körperschaftsteuer und Ergänzungsabgabe - …
Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2011 - 5 B 11/11
Das trifft auf Maßnahmen zu, mit denen zwar der Erlass einer wirksamen bzw. rechtmäßigen Vollstreckungsmaßnahme verfehlt wird, welche aber doch die Entscheidung der Behörde kundtun, wegen Ausbleibens der Zahlung Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen zu wollen, oder auf die schlichte Ankündigung einer Vollstreckung (für den Fall eines rechtswidrigen Verlangens der Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und der Versicherung dessen Richtigkeit an Eides statt: BFH, Beschl. v. 21. Juni 2010 - VII R 27/08 - für die Vollstreckungsankündigung: BFH, Urt. v. 30 März 1997 - VII R 37/92 - juris Rn. 27;… Rüsken in: Klein, Abgabenordnung Kommentar, 8 Aufl., § 231 Rn. 15). - BFH, 23.02.2010 - VII R 9/08
Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch Schriftsatz des HZA im AdV-Verfahren - …
Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2011 - 5 B 11/11
Eine Außenwirkung i. S. einer Bekanntgabe entfaltet ein Schriftsatz an das Gericht nur dann, wenn er gerade auch den Zahlungspflichtigen darüber unterrichten soll, ob die Behörde an ihrer Forderung festhalten will (BFH, Urt. v. 23. Februar 2010 - VII R 9/08).