Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 30.03.2023 - 3 A 208/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,9098
OVG Sachsen, 30.03.2023 - 3 A 208/22 (https://dejure.org/2023,9098)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.03.2023 - 3 A 208/22 (https://dejure.org/2023,9098)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. März 2023 - 3 A 208/22 (https://dejure.org/2023,9098)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,9098) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    SGB VIII, § 89a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII, § 86 Abs. 6 SGB VIII
    Kostenerstattung; Beendigung einer Leistung; Unterbrechung; Adoptionspflege

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.12.2016 - 5 C 35.15

    Aufgabe; Bedarf; Bedarfsdeckung; Beendigung der Leistung; Beginn der Leistung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2023 - 3 A 208/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15. Dezember 2016 - 5 C 35/15 -, juris) liege daher lediglich eine nicht zuständigkeitsrechtlich erhebliche Unterbrechung der an sich fortsetzungsbedürftigen Leistung vor, die die Beklagte trotz dem objektiv erkennbaren Hilfebedarf eingestellt habe.

    Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15. Dezember 2016 - 5 C 35.15 -, juris Rn. 28 ff.) ist damit die ursprünglich bewilligte Leistung beendet und nicht nur unterbrochen worden.

  • VG Magdeburg, 10.05.2004 - 6 A 354/02
    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2023 - 3 A 208/22
    Ein solcher Adoptionspflegevertrag zwischen den Beteiligten kann auch stillschweigend oder infolge mündlicher Vereinbarung geschlossen werden (näher zu den Voraussetzungen VG Magdeburg, Urt. v. 10. Mai - 6 A 354/02 -, juris Rn. 33 ff.; vgl. Münchner Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 1744 Rn. 1 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht