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OVG Sachsen, 30.03.2023 - 3 A 208/22 |
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Sachsen
SGB VIII, § 89a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII, § 86 Abs. 6 SGB VIII
Kostenerstattung; Beendigung einer Leistung; Unterbrechung; Adoptionspflege
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 17.03.2022 - 4 K 2031/19
- OVG Sachsen, 30.03.2023 - 3 A 208/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.12.2016 - 5 C 35.15
Aufgabe; Bedarf; Bedarfsdeckung; Beendigung der Leistung; Beginn der Leistung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2023 - 3 A 208/22
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15. Dezember 2016 - 5 C 35/15 -, juris) liege daher lediglich eine nicht zuständigkeitsrechtlich erhebliche Unterbrechung der an sich fortsetzungsbedürftigen Leistung vor, die die Beklagte trotz dem objektiv erkennbaren Hilfebedarf eingestellt habe.Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15. Dezember 2016 - 5 C 35.15 -, juris Rn. 28 ff.) ist damit die ursprünglich bewilligte Leistung beendet und nicht nur unterbrochen worden.
- VG Magdeburg, 10.05.2004 - 6 A 354/02
Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2023 - 3 A 208/22
Ein solcher Adoptionspflegevertrag zwischen den Beteiligten kann auch stillschweigend oder infolge mündlicher Vereinbarung geschlossen werden (näher zu den Voraussetzungen VG Magdeburg, Urt. v. 10. Mai - 6 A 354/02 -, juris Rn. 33 ff.;… vgl. Münchner Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2020, § 1744 Rn. 1 m. w. N.).