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   OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13   

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https://dejure.org/2013,39470
OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13 (https://dejure.org/2013,39470)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.05.2013 - 1 C 4/13 (https://dejure.org/2013,39470)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 (https://dejure.org/2013,39470)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 1 Abs. 3; WHG n. F. § 78 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wasserrechtliches Verbot der Ausweisung "neuer Baugebiete" in festgesetzten Überschwemmungsgebieten im Verhältnis zu einer bauplanungsrechtlichen Bestätigung faktischer Baugebiete

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wasserrechtliches Verbot der Ausweisung "neuer Baugebiete" in festgesetzten Überschwemmungsgebieten im Verhältnis zu einer bauplanungsrechtlichen Bestätigung faktischer Baugebiete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 661
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2011 - 5 S 2718/09

    Überplanung eines faktischen Gewerbegebietes; Abwägungsrelevanz einer im

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13
    29 Aufgrund des durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau - vom 24. Juni 2006 (BGBl. I. S. 1359) vollzogenen "Wechsels vom materiellrechtlichen Abwägungsvorgang zu den verfahrensrechtlichen Elementen des Ermittelns und Bewertens" ist mit Blick auf § 215 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zu beachten, dass auch insoweit keine materiellen Mängel des Abwägungsvorgangs mehr in Rede stehen, sondern formelle Mängel, was durch § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB deutlich wird (vgl. VGH BW, Urt. v. 19. Juli 2011 - 5 S 2718/09 -, juris Rn. 28; BayVGH, Urt. v. 19. Juni 2009, BayVBl. 2010, 247; Lemmel, in: Berliner Kommentar zum BauGB, 3. Aufl., Stand Mai 2009, § 215 Rn. 2; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl., Vorb §§ 214-216 Rn. 2).

    Darauf hat der Senat bereits im Rechtsgespräch in der ersten mündlichen Verhandlung hingewiesen.49 Das Abwägungsergebnis ist erst zu beanstanden, wenn selbst eine abwägungsfehlerfrei durchgeführte Abwägung schlechterdings nicht zu einem bestimmten Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. 22. September 2010, DVBl. 2011, 105, m. w. N.; Urt. v. 5. Juli 1974, BVerwGE 45, 309; VGH BW, Urt. v. 19. Juli 2011 a. a. O.).

  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13
    Für die Beachtlichkeit eines Rechtsverstoßes ist im Weiteren Voraussetzung, dass er innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist; anderenfalls wird er, wenn bei Inkraftsetzung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist, gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 3 BauGB unbeachtlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. September 2010, BVerwGE 138, 12).

    Darauf hat der Senat bereits im Rechtsgespräch in der ersten mündlichen Verhandlung hingewiesen.49 Das Abwägungsergebnis ist erst zu beanstanden, wenn selbst eine abwägungsfehlerfrei durchgeführte Abwägung schlechterdings nicht zu einem bestimmten Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. 22. September 2010, DVBl. 2011, 105, m. w. N.; Urt. v. 5. Juli 1974, BVerwGE 45, 309; VGH BW, Urt. v. 19. Juli 2011 a. a. O.).

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13
    Es ist daher ausreichend, wenn der Antragsteller hinreichend substanziell Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den zur Prüfung gestellten Rechtssatz in einem subjektiven Recht verletzt wird (BVerwG, Urt. v. 30. April 2004, NVwZ 2004, 1120; Urt. v. 26. Februar 1999, NVwZ 2000, 197; Urt. v. 17. Februar 2005, UPR 2005, 344).

    Vorliegend kommt ein Verstoß gegen das in § 1 Abs. 7 BauGB enthaltene Abwägungsgebot in Betracht, das hinsichtlich abwägungserheblicher privater Belange drittschützenden Charakter hat (BVerwG, Urt. v. 30. April 2004, a. a. O.; BVerwG, Urt. v. 24. September 1998, NJW 1999, 592).

  • BVerwG, 17.07.2001 - 4 B 55.01

    Anforderungen an die planerische Erfassung einzelner Unterarten von Nutzungen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13
    Dies führt hier aber aufgrund der deutlichen planerischen Kennzeichnungen und Abgrenzungen nicht dazu, dass die Wohngebiets- und die Grünflächenfestzungen nicht miteinander in Einklang stehen, auch wenn es sich sowohl bei der Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BauGB als auch bei denen nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 Alt. 1 und 2 BauGB um selbstständige Festsetzungen handelt (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 20. März 2007 - 2 D 20/04 - und v. 13. Oktober 2011 - 1 C 9/09 - Gierke, in: Brügelmann, BauGB, Stand: September 2006, § 9 Rn. 21 ff., 59 und 278; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 1. Juli 2006, § 9 Rn. 14 und 124; vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 24. April 1991, DÖV 1991, 743), die die Nutzungsqualität einer Fläche für sich allein bestimmen und deshalb in Bezug auf die gleiche Fläche nicht mit anderen selbstständigen Festsetzungen verbunden werden können (vgl. Gierke a. a. O., § 9 Rn. 22; BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 2001, BRS 64 Nr. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1992 - 11a NE 47/89

    Festsetzung; Kerngebiet; Zulässigkeit von Wohnungen; Festsetung eines allgemeinen

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13
    45 Auch die zeichnerische Darstellung der sog. "Perlenschnur" (vgl. OVG NRW, Urt. v. 20. November 1992 - 11a NE 47/89 -), die einen Teil des WA I vom WA II abgrenzt, führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer Grünfläche bzw. Straßenrandbegrünung

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13
    Dies führt hier aber aufgrund der deutlichen planerischen Kennzeichnungen und Abgrenzungen nicht dazu, dass die Wohngebiets- und die Grünflächenfestzungen nicht miteinander in Einklang stehen, auch wenn es sich sowohl bei der Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BauGB als auch bei denen nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 Alt. 1 und 2 BauGB um selbstständige Festsetzungen handelt (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 20. März 2007 - 2 D 20/04 - und v. 13. Oktober 2011 - 1 C 9/09 - Gierke, in: Brügelmann, BauGB, Stand: September 2006, § 9 Rn. 21 ff., 59 und 278; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 1. Juli 2006, § 9 Rn. 14 und 124; vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 24. April 1991, DÖV 1991, 743), die die Nutzungsqualität einer Fläche für sich allein bestimmen und deshalb in Bezug auf die gleiche Fläche nicht mit anderen selbstständigen Festsetzungen verbunden werden können (vgl. Gierke a. a. O., § 9 Rn. 22; BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 2001, BRS 64 Nr. 29).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13
    Darauf hat der Senat bereits im Rechtsgespräch in der ersten mündlichen Verhandlung hingewiesen.49 Das Abwägungsergebnis ist erst zu beanstanden, wenn selbst eine abwägungsfehlerfrei durchgeführte Abwägung schlechterdings nicht zu einem bestimmten Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. 22. September 2010, DVBl. 2011, 105, m. w. N.; Urt. v. 5. Juli 1974, BVerwGE 45, 309; VGH BW, Urt. v. 19. Juli 2011 a. a. O.).
  • BVerwG, 02.07.1991 - 4 B 1.91

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Sportanlagen im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13
    Vielmehr müssen sie nach Art und Umfang der Eigenart des Gebiets entsprechen und dürfen die allgemeine Zweckbestimmung eines allgemeinen Wohngebietes, vorwiegend dem Wohnen zu dienen, nicht gefährden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. Juli 1991, NVwZ 1991, 982).
  • OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09

    Möglichkeit der ortsrechtlichen Ausgestaltung des baurechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13
    Dies führt hier aber aufgrund der deutlichen planerischen Kennzeichnungen und Abgrenzungen nicht dazu, dass die Wohngebiets- und die Grünflächenfestzungen nicht miteinander in Einklang stehen, auch wenn es sich sowohl bei der Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BauGB als auch bei denen nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 Alt. 1 und 2 BauGB um selbstständige Festsetzungen handelt (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 20. März 2007 - 2 D 20/04 - und v. 13. Oktober 2011 - 1 C 9/09 - Gierke, in: Brügelmann, BauGB, Stand: September 2006, § 9 Rn. 21 ff., 59 und 278; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 1. Juli 2006, § 9 Rn. 14 und 124; vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 24. April 1991, DÖV 1991, 743), die die Nutzungsqualität einer Fläche für sich allein bestimmen und deshalb in Bezug auf die gleiche Fläche nicht mit anderen selbstständigen Festsetzungen verbunden werden können (vgl. Gierke a. a. O., § 9 Rn. 22; BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 2001, BRS 64 Nr. 29).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 8 A 10344/12

    Prägung der unmittelbar benachbarten Wohngrundstücke durch einen einzigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13
    Auch wenn Mängel grundsätzlich noch im Rahmen des Normenkontrollverfahrens über den betroffenen Bebauungsplan geltend gemacht werden können, führt dies hier nicht weiter, da dies nur gilt, sofern der Schriftsatz noch vor Ablauf der materiellen Rügefrist (§ 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB) der Gemeinde zugeht und darin der den Mangel begründende Sachverhalt dargelegt wird (VGH BW, Urt. v. 17. Juni 2010, BauR 2011, 80, m. w. N.; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 21. August 2012 - 8 A 10344/12 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 4 CN 4.09

    Bebauungsplan; Auslegung; Einwendungen; Normenkontrollverfahren; Präklusion;

  • VGH Bayern, 19.06.2009 - 1 N 07.1552

    Zur Anwendung der Vorschrift des § 215 Abs. 1 Nr. 3 BauGB 2004 über das

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2010 - 5 S 884/09

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan -

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

  • BVerwG, 08.03.2011 - 1 C 10.10
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 3 S 2278/12

    Normenkontrolle: Präklusion von Rügen - Begriff "Baugebiet" - Festsetzung eines

    aa) Der Antragsteller übersieht, dass die Antragsgegnerin die Lösung des möglichen Konflikts zwischen dem Bedürfnis nach Sportausübung auch unter Flutlicht einerseits und der Beeinträchtigung von Ortsrandanwohnern, aber auch von Tieren durch Lichtimmissionen andererseits gerade nicht vollständig dem nachfolgenden Genehmigungsverfahren überlassen hat, so dass dahinstehen kann, ob und inwieweit dies zulässig gewesen wäre (vgl. dazu OVG Sachsen, Urt. v. 30.5.2013 - 1 C 4.13 - BauR 2014, 661, juris Rn. 107).
  • OVG Sachsen, 22.09.2016 - 1 C 35/13

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Sondergebiet; Windenergienutzung; Regionalplan;

    Ob die von der Antragstellerin gerügten Mängel des Abwägungsvorgangs vorliegen, die nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13. Dezember 2012 - 4 CN 2.11 -, juris 9) wie des erkennenden Senats (NK-Urt. v. 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 -, juris Rn. 84) nicht die materielle Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans, sondern die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Vorgaben des § 2 Abs. 3 BauGB betreffen, kann dahinstehen.62 Die Verstöße gegen § 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 und 7 BauGB führen insgesamt zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans.
  • OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12

    Ausfertigung von gemeindlichen Satzungen durch den Bürgermeister unter Angabe des

    72 Ein Abwägungsmangel in Form eines fehlerhaften Abwägungsergebnisses - also dem, was bei dem Abwägungsvorgang "herausgekommen" ist (so die Formulierung im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1972 a. a. O.) - liegt vor, wenn die Antragsgegnerin durch die Festsetzung des Sondergebiets einen Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen hat, der zur objektiven Gewichtigkeit des Eigentumsrechts des Grundeigentümers außer Verhältnis steht und damit die Grenzen der bauplanerischen Gestaltungsfreiheit überschreitet (zu diesen Anforderungen vgl. BVerwG, Urt. v. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22; NK-Urt. des Senats v. 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 -, Rn. 49).
  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 27/14

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren;

    103 2.2.1.3 Beachtliche formelle Fehler bei der planerischen Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB liegen nicht vor, die von den Antragstellen gerügten Mängel des Abwägungsvorgangs betreffen nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13. Dezember 2012 - 4 CN 2.11 -, juris 9) wie des erkennenden Senats (u. a. NK-Urt. v. 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 -, juris Rn. 84) nicht die materielle Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans, sondern die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Vorgaben des § 2 Abs. 3 BauGB.
  • OVG Sachsen, 27.04.2017 - 1 C 12/15

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Antragsbefugnis;

    34 Die Jahresfrist des § 215 Abs. 1 BauGB ist mit der Bekanntmachung des Bebauungsplans im Amtsblatt vom 31. Juli 2014 wirksam in Lauf gesetzt worden; insbesondere enthielt die Bekanntmachung die nach § 215 Abs. 2 BauGB erforderlichen ordnungsgemäßen Hinweise (zu den Anforderungen: BVerwG, Urt. v. 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 -, juris Rn. 14 ff.; SächsOVG, NK-Urt. v. 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 -, juris Rn. 85 f.).
  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 7/14

    Normenkontrolle; Verbandsklage; vorhabenbezogener Bebauungsplan; ergänzendes

    Die vom Antragsteller gerügten Mängel des Abwägungsvorgangs betreffen nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13. Dezember 2012 - 4 CN 2.11 -, juris 9) wie des erkennenden Senats (u. a. NK-Urt. v. 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 -, juris Rn. 84) nicht die materielle Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans, sondern die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Vorgaben des § 2 Abs. 3 BauGB.
  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 11/14

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Nachbargemeinde;

    Die von der Antragstellerin gerügten Mängel des Abwägungsvorgangs betreffen nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13. Dezember 2012 - 4 CN 2.11 -, juris 9) wie des erkennenden Senats (u. a. NK-Urt. v. 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 -, juris Rn. 84) nicht die materielle Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans, sondern die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Vorgaben des § 2 Abs. 3 BauGB.
  • OVG Sachsen, 05.12.2013 - 1 C 23/11

    Bebauungsplan; Bestimmtheit; Baufenster; Abwägungsgebot; Abwägungsvorgang;

    63 Aufgrund des durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau - vom 24. Juni 2006 (BGBl. I. S. 1359) vollzogenen "Wechsels vom materiell-rechtlichen Abwägungsvorgang zu den verfahrensrechtlichen Elementen des Ermittelns und Bewertens" ist mit Blick auf § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu beachten, dass auch insoweit keine materiellen Mängel des Abwägungsvorgangs mehr in Rede stehen, sondern formelle Mängel, was durch § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB deutlich wird (vgl. Senatsurt. v. 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 -, juris Rn. 84 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 05.12.2013 - 1 C 1/12

    Zulässigkeit der Subtraktionsmethode bei Beschlussfassung über Gemeindesatzung

    50 Aufgrund des durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau - vom 24. Juni 2006 (BGBl. I. S. 1359) vollzogenen "Wechsels vom materiell-rechtlichen Abwägungsvorgang zu den verfahrensrechtlichen Elementen des Ermittelns und Bewertens" ist mit Blick auf § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu beachten, dass auch insoweit keine materiellen Mängel des Abwägungsvorgangs mehr in Rede stehen, sondern formelle Mängel, was durch § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB deutlich wird (vgl. Senatsurt. v. 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 -, juris Rn. 84 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 09.01.2019 - 8 ZB 18.2119

    Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete in festgesetzten Überschwemmungsgebieten

    Auch die - vor dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 2014 (Az. 4 CN 6.12 - UPR 2014, 354) ergangene - Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. Mai 2013 (Az. 1 C 4/13, BauR 2014, 661), auf die sich die Beigeladene beruft, enthält keine anderslautende Aussage, sondern bezieht sich auf die Festschreibung des Bestands eines gewachsenen Baugebiets.
  • OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 81/19

    Abwasserbeitrag; Bebauungsplan; Überschwemmungsgebiet; Ewigkeitsmangel;

  • OVG Sachsen, 24.11.2022 - 1 C 87/21

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Verkehrslärm; Ewigkeitsfehler

  • OVG Sachsen, 26.09.2013 - 1 C 37/11

    Zulässigkeit des Normenkontrollantrag eines Grundeigentümers bei Veräußerung des

  • VG Hannover, 21.04.2021 - 12 A 5974/17

    Auflagen; Auslegung; Drittschutz; Gaststätte; Immissionen; Nutzung; Schießsport;

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