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   OVG Sachsen, 30.05.2016 - 5 A 93/13   

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https://dejure.org/2016,15723
OVG Sachsen, 30.05.2016 - 5 A 93/13 (https://dejure.org/2016,15723)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.05.2016 - 5 A 93/13 (https://dejure.org/2016,15723)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. Mai 2016 - 5 A 93/13 (https://dejure.org/2016,15723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4 SächsKAG § 19 Abs. 1
    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Divergenz; Teilflächenabgrenzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung eines Schmutzwasserbeitrags für ein Grundstück mit einer im Außenbereich liegenden Teilfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung eines Schmutzwasserbeitrags für ein Grundstück mit einer im Außenbereich liegenden Teilfläche

  • rechtsportal.de

    Erhebung eines Schmutzwasserbeitrags für ein Grundstück mit einer im Außenbereich liegenden Teilfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2016, 829
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen, 26.01.2016 - 5 A 406/15

    Zulassung der Berufung, Klageänderung, Sachdienlichkeit; Auslegung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2016 - 5 A 93/13
    Eine Zulassung der Berufung scheidet aber aus, wenn sich das angefochtene Urteil aus anderen Gründen im Ergebnis als richtig darstellt (SächsOVG, Beschl. v. 26. Januar 2016 - 5 A 406/15 - , juris Rn. 7 m. w. N.; st. Rspr.).

    Das Gericht hat dem wirklichen Klageziel Rechnung zu tragen, auch sofern dies eindeutig von der Antragsfassung abweicht (BVerwG, Beschl. v. 13. Januar 2012, NVwZ 2012, 375 Rn. 7; SächsOVG, Beschl. v. 26. Januar 2016 - 5 A 406/15 -, juris Rn. 21; jeweils m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 29.03.2016 - 5 A 433/14

    Weiterer Beitrag; Teilflächenabgrenzung; Außenbereich; Abstandsflächen; Zuwegung

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2016 - 5 A 93/13
    Da die Teilflächenabgrenzung im Außenbereich nach anderen Maßstäben erfolgt als die Abgrenzung von Flächen im Innenbereich oder im Bereich qualifizierter Bebauungspläne (vgl. z. B. SächsOVG, Urt. v. 29. März 2016 - 5 A 433/14 -, Rn. 22 m. w. N., zur Veröffentlichung vorgesehen), könnte aus dem vom Kläger herangezogenen Beschluss selbst dann, wenn er tragende Rechtssätze enthielte, kein Rechtssatz entnommen werden, der eine Abweichung zum angegriffenen Urteil begründen könnte.

    Dies bedeutet, dass im Außenbereich nur die tatsächlich baulich oder gewerblich genutzten Flächen sowie die nötigen Zuwegungen und Abstandsflächen der Beitragserhebung zugrunde zu legen sind, nicht aber bauakzessorisch genutzte Flächen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 29. März 2016 - 5 A 433/14 -, Rn. 22, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • OVG Sachsen, 13.08.2009 - 5 D 46/09

    Prozesskostenhilfe; Abwasserbeitrag; Bebauungsplan; Verkehrsflächen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2016 - 5 A 93/13
    5 Hiergegen macht der Kläger in der Begründung seines Antrags auf Zulassung der Berufung geltend, mit dem Urteil weiche das Verwaltungsgericht von der Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. August 2009 - 5 D 46/09 - ab.

    Mit dem von dem Kläger herangezogenen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. August 2009 - 5 D 46/09 - (juris) wurde auf die Beschwerde hin der Klägerin des dortigen Verfahrens Prozesskostenhilfe auf Grundlage einer summarischen Prüfung bewilligt.

  • OVG Sachsen, 29.05.2015 - 5 A 41/13

    Selbstverwaltungsangelegenheit; eigener Wirkungskreis; weisungsfreie

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2016 - 5 A 93/13
    Sie liegt auch vor, wenn das Verwaltungsgericht in derselben Tatsachenfrage mit einer verallgemeinerungsfähigen entscheidungserheblichen Tatsachenfeststellung von einer in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Tatsachenfeststellung abgewichen ist (SächsOVG, Beschl. v. 29. Mai 2015 - 5 A 41/13 -, juris Rn. 30; Beschl. v. 29. Januar 2014 - 5 A 840/11 -, juris Rn. 26; st. Rspr.).

    14 Verfahrensmängel in diesem Sinne sind Verstöße gegen Verfahrensnormen, d. h. Rechtsfehler, die den Weg zum Urteil oder die Art und Weise seines Erlasses betreffen (SächsOVG, Beschl. v. 29. Mai 2015 - 5 A 41/13 -, juris Rn. 33; Beschl. v. 5. Juni 2012 - 5 A 55/10 -, juris Rn. 20; st. Rspr.).

  • BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11

    Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2016 - 5 A 93/13
    Das Gericht hat dem wirklichen Klageziel Rechnung zu tragen, auch sofern dies eindeutig von der Antragsfassung abweicht (BVerwG, Beschl. v. 13. Januar 2012, NVwZ 2012, 375 Rn. 7; SächsOVG, Beschl. v. 26. Januar 2016 - 5 A 406/15 -, juris Rn. 21; jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2016 - 5 A 93/13
    Die Beschwerde muss dementsprechend aufzeigen, dass die angegriffene Beweiswürdigung bzw. Überzeugungsbildung der Vorinstanz auf offensichtlich aktenwidrigen oder widersprüchlichen Feststellungen oder Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze beruht oder Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich dem Gericht hätte aufdrängen müssen, und die daher nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens widerspiegeln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Juli 2015 - 5 B 36.14 -, juris Rn. 13 zum Revisionsrecht m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 02.01.2014 - 5 A 615/12

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Schmutzwasserbeitrag,

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2016 - 5 A 93/13
    Maßgeblich sind die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten auf dem Grundstück (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2. Januar 2014 - 5 A 615/12 -, juris Rn. 7 ff.), nicht die nachrichtlichen Angaben zur Nutzungsart im Grundbuch oder im Liegenschaftskataster.
  • BVerwG, 30.03.2015 - 5 PB 26.14

    Annahme einer prozessualen Stellvertretung und konkludenten Bevollmächtigung im

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2016 - 5 A 93/13
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs gewährt allerdings keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfG, Urt. v. 8. Juli 1997, BVerfGE 96, 205, 215; BVerwG, Beschl. v. 30. März 2015 - 5 PB 26.14 -, Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 20. Juli 2015 - 5 A 206/14 -, juris Rn. 27; st. Rspr.).
  • OVG Saarland, 23.03.1993 - 2 W 10/93

    Streitwertfestsetzung; Beschwerdegegenstand; Rechtsmittelinstanz; Wohngebäude;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2016 - 5 A 93/13
    Dies gilt auch dann, wenn die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung bereits Gegenstand einer erfolglosen Beschwerde war (SaarlOVG, Beschl. v. 23. März 1993 - 2 W 10/93 -, juris Rn. 2).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.05.2016 - 5 A 93/13
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs gewährt allerdings keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfG, Urt. v. 8. Juli 1997, BVerfGE 96, 205, 215; BVerwG, Beschl. v. 30. März 2015 - 5 PB 26.14 -, Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 20. Juli 2015 - 5 A 206/14 -, juris Rn. 27; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 20.07.2015 - 5 A 206/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt) Kleineinleiterabgabe Bescheid eines

  • OVG Sachsen, 05.06.2012 - 5 A 255/10

    Zulassungsgründe, Divergenz, Lärmbelastung, Schallschutz, Verfahrensmangel,

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15

    Schmutzwasserleitung auf Privatgrundstück als Teil der öffentlichen

  • OVG Sachsen, 16.05.2014 - 5 A 754/11

    Insolvenz in England: Überprüfung englischer Insolvenzbeschlüsse verneint

  • OVG Sachsen, 05.06.2012 - 5 A 55/10

    Planfeststellungsverfahren, Bestandskraft, enteignungsrechtliche Verwirkung,

  • BVerwG, 24.04.2013 - 5 B 74.12

    Vorliegen eines Entsendeverhältnisses i.R.e. Antrags einer Auslandseinbürgerung

  • VGH Bayern, 09.08.2018 - 1 ZB 17.30447

    Asyl: Keine Berufungszulassung mangels Divergenz und Versagung rechtlichen Gehörs

    Beschlüsse, in denen die Sach- und Rechtslage nur summarisch geprüft wird, können eine Divergenz nicht begründen (vgl. BFH U.v. 12.1.2011 - I K 1/10 - juris Rn. 9 zu § 138 Abs. 1, § 11 Abs. 2 FGO; SächsOVG, B.v. 30.5.2016 - 5 A 93/13 - juris für Prozesskostenhilfebeschlüsse; Pietzner/Buchheister in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2017, § 132 Rn. 63 für Kostenentscheidungen nach § 161 Abs. 2 VwGO).
  • VGH Bayern, 09.08.2018 - 1 ZB 17.30446

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

    Beschlüsse, in denen die Sach- und Rechtslage nur summarisch geprüft wird, können eine Divergenz nicht begründen (vgl. BFH, U.v. 12.1.2011 - I K 1/10 - juris Rn. 9 zu § 138 Abs. 1, § 11 Abs. 2 FGO; SächsOVG, B.v. 30.5.2016 - 5 A 93/13 - juris für Prozesskostenhilfebeschlüsse; Pietzner/Buchheister in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2017, § 132 Rn. 63 für Kostenentscheidungen nach § 161 Abs. 2 VwGO).
  • OVG Sachsen, 11.09.2017 - 5 A 413/16
    Dazu ist die für das Berufungsverfahren erhebliche Frage konkret zu bezeichnen und darzulegen, weshalb ihr eine grundsätzliche, d. h. über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30. Mai 2016 - 5 A 93/13 -, juris Rn. 11, st. Rspr.).
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