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   OVG Sachsen, 30.07.2018 - 4 B 66/18   

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https://dejure.org/2018,23954
OVG Sachsen, 30.07.2018 - 4 B 66/18 (https://dejure.org/2018,23954)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.07.2018 - 4 B 66/18 (https://dejure.org/2018,23954)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. Juli 2018 - 4 B 66/18 (https://dejure.org/2018,23954)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 152a, SGB 1 § 46, SGB 8 § 24 Abs. 2
    Gehörsanspruch; Kindertageseinrichtung; Betreuungszeit; Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.07.2018 - 4 B 66/18
    Angriffe gegen die materielle Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung sind für den Erfolg einer Gehörsrüge ohne Belang (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. Januar 2009 - 9 B 64.08, 9 B 34.08 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 18.12.2017 - 6 B 52.17

    Rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.07.2018 - 4 B 66/18
    Eine den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzende Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Dezember 2017 - 6 B 52.17 -, juris Rn. 6 m. w. N.; st. Rspr.).
  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 ZB 21.23

    Straßenrechtliche Widmung - Zulassung der Berufung

    Eine den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzende Überraschungsentscheidung liegt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (vgl. BVerwG, B.v. 13.1.2009 - 9 B 64.08 - NVwZ 2009, 329 = juris Rn. 7; B.v. 18.12.2017 - 6 B 52.17 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 114 = juris Rn. 6 m.w.N; SächsOVG, B.v. 30.7.2018 - 4 B 66/18 - juris Rn. 6 f.).
  • OVG Saarland, 27.09.2018 - 2 A 729/17

    Baugenehmigung für Bordell: Anwendung der Versammlungsstättenverordnung;

    Eine den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzende Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.1.2009 - 9 B 64.08 -, juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 30.7.2018 - 4 B 66/18 -, juris) Gemessen daran ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs hier nicht dargelegt.
  • OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Bau eines Textilmarktes;

    Soweit sie zunächst reklamiert, dass vor dem Ergehen des Urteils des Verwaltungsgerichts "ein Hinweis ... nicht erfolgt" sei, entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass das Gericht einem Beteiligten nicht vorab mitteilen muss, auf welche Gesichtspunkte es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2018 - 2 A 729/17 -) Eine den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzende "Überraschungsentscheidung" liegt nur vor, wenn das Gericht auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.1.2009 - 9 B 64.08 -, juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 30.7.2018 - 4 B 66/18 -, juris) Das war hier offensichtlich nicht der Fall.
  • OVG Saarland, 25.09.2018 - 2 A 527/17

    Voraussetzungen einer Gebührenbefreiung nach dem Reichssiedlungsrecht

    Eine den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzende Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.1.2009 - 9 B 64.08 -, juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 30.7.2018 - 4 B 66/18 -, juris) Gemessen daran ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs hier nicht dargelegt.
  • OVG Sachsen, 05.12.2019 - 3 A 875/19

    Betreuungsplatz; Nachweis; vorbehaltlose Annahme; Schadensminderungspflicht;

    Denn bei der Annahme einer Leistung gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII handelt es nicht um einen Verzicht i. S. d. § 46 Abs. 1 SGB I (SächsOVG, Beschl. v. 30. Juli 2018 - 4 B 66/18 -, juris Rn. 5 f.).
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