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   OVG Sachsen, 30.07.2021 - 3 E 42/21   

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https://dejure.org/2021,31668
OVG Sachsen, 30.07.2021 - 3 E 42/21 (https://dejure.org/2021,31668)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.07.2021 - 3 E 42/21 (https://dejure.org/2021,31668)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. Juli 2021 - 3 E 42/21 (https://dejure.org/2021,31668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BewG § 9 Abs. 2 GKG § 52 TierGesG § 16
    Entschädigung; Tierverluste; Streitwert; gemeiner Wert; Notverkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 959
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 15.04

    Tierseuchenrecht; gemeiner Wert eines Tieres; gemeiner Wert eines Tieres auch

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.07.2021 - 3 E 42/21
    Maßgebend ist der gemeine Wert im Zeitpunkt der Tötung der Tiere (BVerwG, Urt. v. 20. Januar 2005 - 3 C 15/04 -, juris Rn. 21 zur vergleichbaren Regelung des § 67 TierSG).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2021 - 2 S 379/21

    Zur Berechnung des Streitwerts für eine Klage auf zinslose Stundung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.07.2021 - 3 E 42/21
    Der Wert kann geschätzt werden und es ist im Interesse einer einheitlichen Bewertung seine Schematisierung und Pauschalierung zulässig (vgl. VGH BW, Beschl. v. 27. April 2021 - 2 S 379/21 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 12.05.2016 - 3 E 47/16

    Streitwertbeschwerde; Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.07.2021 - 3 E 42/21
    Denn er kann mit der von ihm begehrten Heraufsetzung des vom Verwaltungsgericht festgesetzten Streitwerts auf 78.000 EUR eine Erhöhung seiner Rechtsanwaltsvergütung erreichen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. Mai 2016 - 3 E 47/16 -, juris Rn. 3 ff. m. w. N.).
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