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   OVG Sachsen, 30.09.2013 - 5 A 79/11   

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OVG Sachsen, 30.09.2013 - 5 A 79/11 (https://dejure.org/2013,51583)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.09.2013 - 5 A 79/11 (https://dejure.org/2013,51583)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. September 2013 - 5 A 79/11 (https://dejure.org/2013,51583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 28 Abs. 2; VwGO § 42 Abs. 2, § 79 Abs. 1 Nr. 2; SächsKAG § 24; AO § 77 Abs. 2 S. 1, § 191; ZVG § 52 Abs. 1 S. 2, § 91 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Sachsen, 21.01.2008 - 5 BS 331/07

    Duldungsbescheid; Abwasserbeitrag; öffentliche Last

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2013 - 5 A 79/11
    Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2008 - 5 BS 331/07 - habe hingegen den Fall betroffen, dass die nachträglich erlassene wirksame Beitragssatzung rückwirkend in Kraft getreten sei.

    Gemäß dem Beschluss des erkennenden Senats vom 21. Januar 2008 - 5 BS 331/07 - zu einem vergleichbaren Fall seien deshalb die Beitragsforderung und die daraus resultierende öffentliche Last am Grundstück erst nach dem Zuschlagsbeschluss entstanden und somit durch diesen nicht erloschen.

    Dieses erst nachträgliche Entstehen der öffentlichen Last gemäß § 24 SächsKAG muss deshalb der neue Eigentümer des Grundstücks bei Erlass eines Duldungsbescheides gegen sich gelten lassen und kann sich nicht mehr darauf berufen, dass eine seine Duldungspflicht begründende öffentliche Last am Grundstück fehle, wie der Senat bereits entschieden hat (SächsOVG, Beschl. v. 21. Januar 2008 - 5 BS 331/07 -, juris Leitsatz 3. und Rn. 11).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1998 - 22 A 2059/95

    Kommunale Abgaben; Kostenersatzanspruch; Grundstück; Öffentliche Last;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2013 - 5 A 79/11
    Denn der neue Eigentümer kann dem Duldungsbescheid - über den Einwand einer fehlenden sachlichen Beitragspflicht hinaus - auch alle anderen Einwendungen entgegensetzen, die dem Voreigentümer gegen den Beitragsbescheid zugestanden hätten, falls dieser nicht bestandskräftig geworden wäre (SächsOVG, Urt. v. 14. Mai 2013 - 5 A 648/10 -, juris Rn. 29 m. w. N.; ebenso: OVG NRW, Urt. v. 10. August 1998 - 22 A 2059/95 -, juris Rn. 112 = NWVBl. 1999, 100 ff.).

    41 Ebenso wie der Haftungsschuldner, der nicht in der Lage ist, den gegen den Abgabenpflichtigen erlassenen Bescheid als dessen Vertreter, Bevollmächtigter oder kraft eigenen Rechts anzufechten (vgl. § 166 AO), muss deshalb auch derjenige, der wegen einer öffentlichen Last an seinem Grundstück zur Duldung der Zwangsvollstreckung verpflichtet ist, eine Rechtsschutzmöglichkeit haben, um sich gegen seine Haftung mit Einwendungen gegen die zugrunde liegende Primärschuld wehren zu können (OVG NRW, Urt. v. 10. August 1998 - 22 A 2059/95 -, juris Rn. 122 = NWVBl. 1999, 100 ff. unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 29. November 1996 - 2 BvR 1157/93 -, juris Rn. 25 ff. = NJW 1997, 726 f.).

  • BFH, 01.03.1988 - VII R 109/86

    Der durch Duldungsbescheid in Anspruch genommene Anfechtungsgegner ist mit

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2013 - 5 A 79/11
    Dementsprechend ist der Anfechtungsgegner, den das Finanzamt durch Duldungsbescheid wegen eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts des Steuerschuldners in Anspruch nimmt, mit allen Einwendungen gegen den zugrunde liegenden Steuerbescheid ausgeschlossen, die der Steuerschuldner infolge der Bestandskraft des Steuerbescheides bereits verloren hat (BFH, Urt. v. 1. März 1988 - VII R 109/86 -, juris Rn. 13 bis 16 = BFHE 152, 321; Klein, AO, 8. Aufl. 2003, § 191 Rn. 120; Intemann in: Pahlke/Koenig, AO, 2. Aufl. 2009, § 191 Rn. 150; Boeker in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Stand: Juni 1999, § 191 AO Rn. 217).
  • BGH, 26.04.1961 - VIII ZR 165/60
    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2013 - 5 A 79/11
    38 Anderes gilt nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur nur dann, wenn mit dem Duldungsbescheid eine Duldungspflicht nach dem Anfechtungsgesetz geltend gemacht wird, weil das Anfechtungsgesetz nach herrschender zivilgerichtlicher Rechtsprechung dem Anfechtungsgegner nur noch diejenigen Einwendungen erlaubt, die der Schuldner gegenüber der titulierten Forderung seines Gläubigers (des Anfechtenden) noch nicht verloren hat (so bereits BGH, Urt. v. 26. April 1961 - VIII ZR 165/60 -, NJW 1961, 1463 f., unter Bestätigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts).
  • BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvR 1157/93

    Verfassungswidrigkeit des Einwendungsausschlusses bei steuerlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2013 - 5 A 79/11
    41 Ebenso wie der Haftungsschuldner, der nicht in der Lage ist, den gegen den Abgabenpflichtigen erlassenen Bescheid als dessen Vertreter, Bevollmächtigter oder kraft eigenen Rechts anzufechten (vgl. § 166 AO), muss deshalb auch derjenige, der wegen einer öffentlichen Last an seinem Grundstück zur Duldung der Zwangsvollstreckung verpflichtet ist, eine Rechtsschutzmöglichkeit haben, um sich gegen seine Haftung mit Einwendungen gegen die zugrunde liegende Primärschuld wehren zu können (OVG NRW, Urt. v. 10. August 1998 - 22 A 2059/95 -, juris Rn. 122 = NWVBl. 1999, 100 ff. unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 29. November 1996 - 2 BvR 1157/93 -, juris Rn. 25 ff. = NJW 1997, 726 f.).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2013 - 5 A 79/11
    Eine Heilung erfolgt unter diesen Voraussetzungen insbesondere auch dann, wenn die sachliche Beitragspflicht bisher mangels wirksamer Beitragssatzung nicht entstehen konnte, aber nachträglich eine wirksame Beitragssatzung ohne Rückwirkungsanordnung in Kraft tritt (BVerwG, Urt. v. 25. November 1981 - 8 C 14/81 -, juris Rn. 17 bis 19 = NVwZ 1982, 375 f.).
  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2013 - 5 A 79/11
    33 Nach gesicherter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht wird ein mangels sachlicher Beitragspflicht des Grundstücks rechtswidriger, im Übrigen aber zutreffender Beitragsbescheid mit dem nachträglichen Entstehen der sachlichen Beitragspflicht rechtmäßig, sofern der Bescheidadressat zu diesem Zeitpunkt noch Grundstückseigentümer ist; andernfalls, wenn die Person des Grundstückseigentümers zwischenzeitlich gewechselt hat, ist für eine solche Heilung kein Raum (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. September 1982 - 8 C 145/81 -, juris Rn. 15 = DVBl. 1983, 135 f.).
  • BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 25.85

    Revision - Schriftform - Einlegung durch Telebrief - Dingliche Haftung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2013 - 5 A 79/11
    Vorrangig ist dann jedoch der persönlich Beitragspflichtige in Anspruch zu nehmen, der neue, nur dinglich haftende Eigentümer in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a SächsKAG i. V. m. § 219 AO nur dann, wenn die Durchsetzung der Forderung beim persönlich Beitragspflichtigen ohne Erfolg geblieben oder anzunehmen ist, dass sie aussichtslos sein würde (SächsOVG, Beschl. v. 16. November 2010 - 5 B 207/10 -, juris Rn. 9/10; vgl. BVerwG, Urt. v. 13. Februar 1987 - 8 C 25/85 -, juris Rn. 22 bis 24 = BVerwGE 77, 38 ff.).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2013 - 5 A 79/11
    Denn gegenüber dem bisherigen Bescheidadressaten könnte im Zeitpunkt des nachträglichen Inkrafttretens der wirksamen Beitragssatzung kein neuer, gleichlautender Bescheid ergehen (zu letzterem Aspekt, auf den auch das Verwaltungsgericht hingewiesen hat: BVerwG, Urt. v. 27. April 1990 - 8 C 87/88 -, juris Rn. 14 = NVwZ 1991, 360 f.).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 4 B 218.92

    Kann eine öffentliche Baulast im Zwangsversteigerungsverfahren erlöschen?

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.09.2013 - 5 A 79/11
    Deshalb mag es gerechtfertigt sein, das maßgebliche Landesrecht (im Freistaat Sachsen § 83 SächsBO) dahin auszulegen, dass öffentliche Baulasten bei einem Eigentumswechsel im Zwangsversteigerungsverfahren nicht erlöschen, da andernfalls öffentliche Baulasten ihre bauordnungsrechtliche Funktion nicht erfüllen und baurechtswidrige Zustände drohen könnten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 1992 - 4 B 218/92 -, juris Rn. 5 ff. = NJW 1993, 480; OVG NRW, Urt. v. 26. April 1994 - 11 A 2345/92 -, juris Rn. 10 ff. = NWVBl. 1994, 416 f. m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1994 - 11 A 2345/92

    Rechtsnachfolger; Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren; Erwerb von Eigentum;

  • OVG Sachsen, 16.11.2010 - 5 B 207/10

    Abwasserbeitrag, Duldungsbescheid, vorrangig

  • OVG Sachsen, 25.07.2012 - 5 A 336/10

    Notwendigkeit einer rückwirkenden Aufhebung eines mangels sachlicher und

  • OVG Sachsen, 07.03.2013 - 5 A 278/10

    Abwasserbeitrag, öffentliche Last, Zwangsversteigerung, Unterlassen der Anmeldung

  • OVG Sachsen, 14.05.2013 - 5 A 648/10

    Klagebefugnis, Rechtsverletzung, Abwasserbeitragspflicht, Grundstückserwerber,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2012 - 4 L 226/11

    Heranziehung zum Abwasserbeitrag; Entstehen der persönlichen Beitragspflicht bei

  • OVG Thüringen, 18.03.2002 - 4 ZEO 669/01

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Verwaltungsprozessrecht; Ausbaubeitragsrecht;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.1992 - 2 S 1958/90

    Heilung von - aufgrund ungültiger Satzung - rechtswidrigen Beitragsbescheiden;

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

  • OVG Sachsen, 22.09.2003 - 5 BS 255/03

    Beteiligungsfähigkeit, Abwicklung, Zweckvereinbarung, Zweckverband,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2008 - 4 M 232/07

    Zum Erlöschen einer auf dem Grundstück ruhenden öffentlichen Last

  • VG Weimar, 07.09.2011 - 3 K 1565/10

    Vertragliche Übertragung einer Teilaufgabe des Trägers der Straßenbaulast

  • OVG Sachsen, 26.06.2015 - 5 A 706/13

    Beitrag ; Verrentung; Rente; öffentliche Last; Zwangsversteigerung; Zuschlag;

    16 Zwar stellt nach der Rechtsprechung des Senats eine öffentliche Last gemäß § 24 SächsKAG ein Recht an einem Grundstück dar, das im Rahmen der Zwangsversteigerung des Grundstücks durch den Zuschlag gemäß § 91 Abs. 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 2 ZVG erlischt, wenn es mangels rechtzeitiger Anwendung bei der Festsetzung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt wurde (SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2014 - 5 A 651/12 -, juris Rn. 10; Urt. v. 30. September 2013 - 5 A 79/11 -, juris Rn. 27; Beschl. v. 7. März 2013 - 5 A 278/10 -, juris Rn. 8; vgl. für Steuern auch BVerwG, Urt. v. 7. September 1984, BVerwGE 70, 91, 94).

    Die Rechtsprechung, wonach öffentliche Baulasten nach dem Bauordnungsrecht der Länder in der Zwangsversteigerung selbst dann nicht erlöschen, wenn sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt worden sind, kann nicht auf die gemäß § 24 SächsKAG entstehenden öffentlichen Lasten übertragen werden (SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2014 a. a. O. Rn. 11; Urt. v. 30. September 2013 a. a. O. Rn. 32 f.).

  • OVG Thüringen, 12.01.2016 - 4 KO 850/09

    Heranziehung zu Abwasserbeiträgen - zur Definition des Vollgeschosses im

    Dies ändert aber nichts daran, dass er zumindest befugt ist, diejenigen kommunalen Selbstverwaltungsrechte wahrzunehmen, die ihm aufgrund einfachgesetzlicher Grundlage als Körperschaft des öffentlichen Rechts von seinen Mitgliedsgemeinden eingeräumt sind, und sich gegen eine Beeinträchtigung dieser Rechte zur Wehr zu setzen (so auch SächsOVG, Urteil vom 30. September 2013 - 5 A 79/11 - juris Rn. 21 ff.).
  • OVG Sachsen, 18.03.2014 - 5 A 651/12

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Zugang, Dreitagesfiktion, öffentliche Last,

    Zudem gebietet es der Gesetzeszweck, den Ersteher des zwangsversteigerten Grundstücks auch vor Ansprüchen gegen das Grundstück in Folge auf ihm ruhender öffentlicher Lasten gemäß § 24 SächsKAG zu schützen, die bei der Feststellung des geringsten Gebots unberücksichtigt geblieben sind (SächsOVG, Urt. v. 30. September 2013 - 5 A 79/11 -, juris Rn. 30; Beschl. v. 7. März 2013 - 5 A 278/10 -, juris Rn. 8, 15 bis 17, m. w. N.).

    Die Rechtsprechung, wonach öffentliche Baulasten nach dem Bauordnungsrecht der Länder in der Zwangsversteigerung selbst dann nicht erlöschen, wenn sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt worden sind, kann nicht auf die gemäß § 24 SächsKAG entstehenden öffentlichen Lasten übertragen werden (SächsOVG, Urt. v. 30. September 2013 a. a. O. Rn. 32 f.).

    Die von dem Beklagten sinngemäß aufgeworfene Frage, ob eine öffentliche Last gemäß § 24 SächsKAG bei der Zwangsversteigerung erlischt, wenn sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt wurde, hat der Senat inzwischen entschieden (SächsOVG, Urt. v. 30. September 2013 - 5 A 79/11 -, juris Rn. 30, sowie Beschl. v. 7. März 2013 - 5 A 278/10 -, juris Rn. 8, 15 bis 17).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2019 - 3 A 1.19

    Selbstverwaltungsrecht eines brandenburgischen Zweckverbands; Anfechtung eines

    Ein Anwendungsbereich des Entschädigungsverfahrens nach § 198 GVG für Zweckverbände verbleibt auch bei diesem Normverständnis beispielsweise in solchen Verfahren, in denen sie die ihnen von ihren Mitgliedern mit der Verbandssatzung eingeräumten Rechte gegen eine Beeinträchtigung durch Dritte verteidigen (vgl. hierzu etwa OVG Bautzen, Urteil vom 30. September 2013 - 5 A 79/11 - juris Rn. 22; OVG Weimar, Urteil vom 12. Januar 2016 - 4 KO 850/09 - juris Rn. 22).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2019 - 3 A 4.19

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines abgabenrechtlichen

    Ein Anwendungsbereich des Entschädigungsverfahrens nach § 198 GVG für Zweckverbände verbleibt auch bei diesem Normverständnis beispielsweise in solchen Verfahren, in denen sie die ihnen von ihren Mitgliedern mit der Verbandssatzung eingeräumten Rechte gegen eine Beeinträchtigung durch Dritte verteidigen (vgl. hierzu etwa OVG Bautzen, Urteil vom 30. September 2013 - 5 A 79/11 - juris Rn. 22; OVG Weimar, Urteil vom 12. Januar 2016 - 4 KO 850/09 - juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 04.03.2016 - 5 A 302/14

    Zur Unwirksamkeit der Zustellung eines Bescheids mit Postzustellungsurkunde an

    Dass sich ein Zweckverband nicht auf das von Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 84 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf geschützte kommunale Selbstverwaltungsrecht seiner Mitgliedsgemeinden berufen kann (BVerwG, Urt. v. 23. August 2011 - 9 C 2.11 -, juris Rn. 13; SächsOVG, Urt. v. 30. September 2013 - 5 A 79/11 -, juris Rn. 22), ändert daran nichts.
  • OVG Sachsen, 16.07.2014 - 5 A 753/12

    Anschlussbeitrag, Beitragsgegenstand, Buchgrundstück, wirtschaftlicher

    Dies kann nur das Buchgrundstück sein, weil die öffentliche Last i. S. d. § 24 SächsKAG ein öffentlich-rechtlich begründetes Grundpfandrecht darstellt (vgl. SächsOVG, Urt. v. 30. September 2013 - 5 A 79/11 -, juris Rn. 27; Beschl. v. 16. November 2010 - 5 B 207/10 -, juris Rn. 9).
  • VG Magdeburg, 16.06.2015 - 8 A 15/14

    Disziplinarrecht: Verstoß gegen beamtenrechtliche Dienstleistungspflicht;

    Dies sei vom Verwaltungsgericht B-Stadt (5 A 79/11) als rechtswidrig erkannt worden.
  • OVG Sachsen, 23.05.2018 - 5 A 452/16

    Straßenausbaubeitragsbescheid; Nacherhebungsbescheid; Einmaligkeit der

    Jedoch hängt das Recht, diese öffentliche Last mittels Duldungsbescheids geltend zu machen, davon ab, dass die zugrunde liegende Beitragsforderung wirksam gegenüber dem persönlich Beitragspflichtigen festgesetzt wurde und ihm gegenüber fällig und vollstreckbar, mithin auch noch nicht wieder erloschen ist (SächsOVG, Urt. v. 26. Juni 2015 - 5 A 706/13 -, juris Rn. 20, und v. 30. September 2013 - 5 A 79/11 -, juris Rn. 27, m. w. N.).
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