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   OVG Sachsen, 30.10.2018 - 2 A 479/15   

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https://dejure.org/2018,41597
OVG Sachsen, 30.10.2018 - 2 A 479/15 (https://dejure.org/2018,41597)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.10.2018 - 2 A 479/15 (https://dejure.org/2018,41597)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. Oktober 2018 - 2 A 479/15 (https://dejure.org/2018,41597)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 3
    Beamter; Ruhestand; Abfrage; Verwendungsmöglichkeit; Suche

  • RA Kotz

    Vorzeitige Versetzung in Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Weiterverwendung vor Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.03.2012 - 2 A 5.10

    Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; Grundsatz

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.10.2018 - 2 A 479/15
    § 26 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG enthält den Grundsatz "Weiterverwendung vor Versorgung" (vgl. etwa BVerwG. Beschl. v. 6. März 2012 - 2 A 5.10 -, juris).

    22 Wenn bei den Antworten zur Abfrage nach einer anderen Verwendungsmöglichkeit Unklarheiten bleiben oder gar eine Antwort nicht erfolgt, besteht die Pflicht des Dienstherrn nachzufragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. März 2012 - 2 A 5.10 -, juris Rn. 4).

  • BGH, 23.09.1986 - VI ZR 261/85

    Sachaufklärung und Beweiswürdigung bei widerstreitenden Sachverständigengutachten

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.10.2018 - 2 A 479/15
    Bei sich widersprechenden Gutachten muss das Gericht zunächst versuchen, die Widersprüche auszuräumen, bevor es eine abschließende Beweiswürdigung der konträren Gutachten vornimmt (vgl. BGH, Urt. v. 23. September 1986 - VI ZR 261/85 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 31.05.2010 - 2 B 101/10

    Verpflichtung des Dienstherrn zur Prüfung einer anderweitigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.10.2018 - 2 A 479/15
    Der Senat (Beschl. v. 31. Mai 2010 - 2 B 101/10 -, juris Rn. 7) hat dazu im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden:.
  • OVG Sachsen, 30.05.2012 - 2 B 183/11

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, Polizeibeamter,

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.10.2018 - 2 A 479/15
    19 1. Für die Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den Ruhestand kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Mai 2013, NVwZ 2013, 1619 Rn. 11 m. w. N. zur Rspr. des BVerwG; Senatsurt. v. 25. März 2014 - 2 A 16/13 -, juris Rn. 16; Senatsbeschl. v. 23. Oktober 2013 - 2 A 756/11 -, juris Rn. 10 und v. 30. Mai 2012 - 2 B 183/11 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.10.2018 - 2 A 479/15
    19 1. Für die Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den Ruhestand kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Mai 2013, NVwZ 2013, 1619 Rn. 11 m. w. N. zur Rspr. des BVerwG; Senatsurt. v. 25. März 2014 - 2 A 16/13 -, juris Rn. 16; Senatsbeschl. v. 23. Oktober 2013 - 2 A 756/11 -, juris Rn. 10 und v. 30. Mai 2012 - 2 B 183/11 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 23.10.2013 - 2 A 756/11

    Zurruhesetzung, Dienstunfähigkeit, maßgebliche Sach- und Rechtslage

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.10.2018 - 2 A 479/15
    19 1. Für die Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den Ruhestand kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Mai 2013, NVwZ 2013, 1619 Rn. 11 m. w. N. zur Rspr. des BVerwG; Senatsurt. v. 25. März 2014 - 2 A 16/13 -, juris Rn. 16; Senatsbeschl. v. 23. Oktober 2013 - 2 A 756/11 -, juris Rn. 10 und v. 30. Mai 2012 - 2 B 183/11 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 25.03.2014 - 2 A 16/13

    Versetzung eines polizeidienstunfähigen und allgemein dienstfähigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.10.2018 - 2 A 479/15
    19 1. Für die Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den Ruhestand kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Mai 2013, NVwZ 2013, 1619 Rn. 11 m. w. N. zur Rspr. des BVerwG; Senatsurt. v. 25. März 2014 - 2 A 16/13 -, juris Rn. 16; Senatsbeschl. v. 23. Oktober 2013 - 2 A 756/11 -, juris Rn. 10 und v. 30. Mai 2012 - 2 B 183/11 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2022 - 2 A 10076/22

    Beamter; anderweitige Verwendung zur Vermeidung einer Versetzung in den

    Dem Wortlaut des § 26 BeamtStG als der die Verwendungssuche regelnden Vorschrift lassen sich keine Einzelheiten und damit auch keine Einschränkungen dahingehend entnehmen, dass in der Anfrage des Dienstherrn nur bestimmte Informationen über den Beamten mitgeteilt werden dürften (vgl. allg. auch SächsOVG, Urteil vom 30. Oktober 2018 - 2 A 479/15 -, juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 11.09.2019 - 2 A 1424/18

    Versetzung in den Ruhestand; Polizeidienstunfähigkeit; Untersuchungsanordnung

    Einen Anlass für ein "Nachfassen" vermag der Senat nur dann zu erkennen, wenn im Rahmen der Abfrage auf einen möglicherweise zukünftig freiwerdenden Dienstposten konkret hingewiesen wird (vgl. hierzu Senatsurteil vom 1. November 2018 - 2 A 479/15 -, juris).
  • OVG Saarland, 22.07.2020 - 1 A 296/19

    Suchpflicht des Dienstherrn bei Zurruhesetzung eines Beamten wegen

    [vgl. z.B. BayVGH, Urteil vom 26.9.2019 - 2 BV 17.2302 -, juris Rdnr. 33, oder SächsOVG, Urteil vom 30.10.2018 - 2 A 479/15 -, juris Rdnrn. 19 u. 28] Die Suche nach einer Verwendungsmöglichkeit muss sich regelmäßig auf den gesamten Bereich des Dienstherrn sowie auf Dienstposten erstrecken, die frei sind oder in absehbarer Zeit voraussichtlich neu zu besetzen sind.
  • VG Kassel, 18.06.2020 - 1 K 2834/18

    Versetzung in den Ruhestand bei Polizeidienstunfähigkeit - suche nach

    Wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass möglicherweise eine zum Zeitpunkt der ersten Abfrage noch nicht verfügbare Stelle nunmehr mit dem Betreffenden besetzt werden könnte, ist in jedem Fall eine erneute Abfrage durchzuführen (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30. Oktober 2018 - 2 A 479/15 -, juris), in allen anderen Fällen hingegen wird man davon ausgehen dürfen, dass eine durchgeführte Abfrage für mehrere Monate ihre Gültigkeit behält, da Personalplanungen im öffentlichen Dienst längerfristig erfolgen und sich überdies eine Anfrage immer auch auf die innerhalb der nächsten sechs Monate freiwerdenden Stellen erstreckt.
  • VG München, 06.04.2022 - M 5 K 20.1083

    Suchpflicht des Dienstherrn vor Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand

    Wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass möglicherweise eine zum Zeitpunkt der ersten Abfrage noch nicht verfügbare Stelle nunmehr mit dem betroffenen Beamten besetzt werden könnte, ist in jedem Fall eine neue Abfrage durchzuführen (SächsOVG, U.v. 30.10.2018 - 2 A 479/15 - juris Rn. 28), in allen anderen Fällen wird man hingegen davon ausgehen dürfen, dass eine durchgeführte Abfrage mehrere Monate lang ihre Gültigkeit behält (VG Kassel, U.v. 18.6.2020 - 1 K 2834/18.KS - juris Rn. 60).
  • VG Kassel, 25.01.2021 - 1 K 168/20

    Versetzung in den Ruhestand bei Polizeidienstunfähigkeit

    Nur wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass möglicherweise eine zum Zeitpunkt der ersten Abfrage noch nicht verfügbare Stelle nunmehr mit dem Betreffenden besetzt werden könnte, ist eine erneute Abfrage durchzuführen (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 30. Oktober 2018 - 2 A 479/15 -).
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