Rechtsprechung
OVG Sachsen, 30.11.2010 - 4 A 101/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
VwVfG § 35; SächsKomZG § 52
Anschlusszwang, Benutzungszwang, Abwasserbeseitigungsanlage, Kleinkläranlage, Stimmrecht, Zweitbescheid - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung zur Herstellung eines Anschlusses eines Grundstückes an die öffentliche Abwasseranlage; Einstufung eines behördlichen Aktes als Verwaltungsakt wegen der Überschrift "Bescheid", verschiedener Verfügungssätze, einer Rechtsbehelfsbelehrung und der Anordnung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verpflichtung zur Herstellung des Anschlusses eines Grundstückes an die öffentliche Abwasseranlage; Einstufung eines behördlichen Aktes als Verwaltungsakt wegen der Überschrift "Bescheid", verschiedener Verfügungssätze, einer Rechtsbehelfsbelehrung und der Anordnung ...
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 03.11.2008 - 4 K 2346/05
- OVG Sachsen, 30.11.2010 - 4 A 101/10
- BVerwG, 14.09.2011 - 8 B 30.11
- VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 142-IV-11
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 260/12
Erledigung eines Anordnungsbescheids durch die Befolgung einer Verpflichtung zum …
Die Auswahl des Zwangsmittels Zwangsgeld ist im Zusammenhang mit der Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwanges grundsätzlich ermessensgerecht, da es den Pflichtigen in Einklang mit § 19 Abs. 3 SächsVwVG voraussichtlich weniger beeinträchtigt als die Androhung einer Ersatzvornahme (SächsOVG, Urt. v. 30. November 2010 - 4 A 101/10 -, UA. S. 14). - VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 142-IV-11 Ferner wendet sich die Beschwerdeführerin gegen ein Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. November 2010 (4 A 101/10), mit dem die Klage gegen diesen Bescheid abgewiesen wurde.
Auf die dagegen eingelegte Berufung des AZV wies das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. November 2010 (4 A 101/10) die Klage ab.
- OVG Sachsen, 07.07.2015 - 4 A 700/13
Unterschriften Berufsrichter; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …
Die Verbandsräte sind bei ihren Entscheidungen in der Verbandsversammlung an die entsprechenden Vorgaben gebunden, zumal § 52 Abs. 1 SächsKomZG das Stimmrecht dem einzelnen Verbandsmitglied zuordnet und die einzelnen Stimmen nicht vertreterbezogen sind (…st. Rspr. des SächsOVG seit Urt. v. 17 Juni 2009 - 5 B 323/06 - , juris Rn. 95 ff.; s. auch SächsOVG Urt. v. 30. November 2010 - 4 A 101/10 -, juris Rn. 44 ff.). - OVG Sachsen, 03.04.2012 - 4 A 808/11
Anschlusszwang, Abwasserbeseitigung, Zweitbescheid
Nur so kann gewährleistet werden, dass die (vom Beklagten verursachte) Unklarheit nicht zu einer Verkürzung der Rechtsschutzmöglichkeiten der Kläger führt (vgl. Senatsurt. v. 30. November 2010 - 4 A 101/10 -).Dies hat der Senat mit rechtskräftigen Urteilen vom 30. November 2010 - 4 A 197/09 und 4 A 101/10 - festgestellt.
- OVG Sachsen, 21.12.2010 - 4 A 749/08
Kläranlage, Anschlusszwang, Benutzungszwang, Befreiung, Abwasserbeseitigung
Die Prüfung der Befreiungsvoraussetzungen nach dieser Vorschrift erfolgt nicht innerhalb des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 und 3 Abwasserbeseitigungssatzung, sondern in der Form eines gesonderten Verwaltungsverfahrens, das durch einen Antrag des Verpflichteten in Gang gesetzt wird (vgl. Urteil des Senats vom 30.11.2010 - 4 A 101/10 - zu einer insoweit entsprechenden Satzung).